Also... jetzt schwarz auf weiss, was schon über den Buschfunk lanciert wurde.
Der Rahmenlehrplan zum dipl. Experten Anästhesiepflege NDS HF wurde unterschrieben und damit in Kraft gesetzt.
Dipl. Rettungssanitäter HF sind hier expliziert zugelassen:
Zugelassen zum NDS HF sind Personen, die
über einen Abschluss auf der Tertiärstufe als dipl. Pflegefachfrau HF / dipl. Pflegefachmann HF oder Bachelor of Science in Pflege FH oder über ein vom BBT anerkanntes ausländisches Diplom in Pflege (Art. 68 BBG, Art. 69 BBV) verfügen und eine Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten im Akutpflegebereich in einem Spital oder in einer Klinik nachweisen,
oder
über einen Abschluss auf der Tertiärstufe als dipl. Rettungssanitäterin HF / dipl. Rettungssanitäter HF oder als dipl. Hebamme HF bzw. Bachelor of Science Hebamme FH oder über ein vom BBT anerkanntes ausländisches Diplom in den erwähnten Gesundheitsberufen (Art. 68 BBG, Art. 69 BBV) verfügen, und eine Berufserfahrung von mind. 12 Monaten im Akutpflegebereich in einem Spital oder in einer Klinik nachweisen. Zusätzlich sind an einer Eignungsprüfung die vorausgesetzten Pflegekompetenzen nachzuweisen.
Der Rahmenlehrplan ist hier zu finden: LINK
Das nenne ich zukunftsweisend!
Dieser Punkt wurde innerhalb von 10 Jahren erreicht!
Und dies nicht zu letzt, weil die "Vereinigung Rettungssanitäter Schweiz" (Berufsverband) sich hier sehr stark eingebracht hat.
Wer also noch Fragen hat, WARUM man einen Berufsverband unterstützen soll, der kann hier ein mögliches Ergebnis sehen.
Von meiner Seite: :applaus: und RESPEKT!!!