C1 Führerschein notwendig?

  • Hallo Leute,


    ich hatte letzte Woche ein Vorstellungsgespräch beim DRK in Mainz und ich muss sagen, es hat einen sehr positiven Eindruck bei mir hinterlassen.
    Nächste Woche bekommen die Bewerber bescheid, ob sie genommen wurden. Hoffentlich hat es geklappt! :)


    Aber nun zum Thema.


    Ich besitzte den Führerschein der Klasse B. Bis vor dem Vorstellungsgespräch bin ich davon ausgegangen, dass ich den Führerschein Klasse C1 irgendwann im Laufe der Ausbildung machen muss.


    Als ich dieses Thema im Gespräch angeschnitten habe wurde mir jedoch mitgeteilt, dass (beim DRK, weiß nicht, wie es woanders ist) der Führerschein Klasse C1 garnicht mehr nötig ist.


    Ich könne die neuen RTWs auch mit dem Führerschein der Klasse B fahren und in Zukunft wäre die Klasse C1 allgemein keine Vorraussetung mehr.


    Ein Freund von mir macht im Moment eine Ausbildung rum RA bei den Maltesern und er musste den Führerschein Klasse C1 machen und das ist noch garnicht lange her.


    Kann es eventuell sein, dass das DRK leichtere RTWs hat oder man die schweren auch mit "B" fahren darf? Oder darf ich dann nur KTWs bewegen?
    Verstehe das nicht ganz, hoffe ihr könnt mir helfen!


    Vielen Dank schonmal :)


    Gruß,
    jeng

  • hey,


    danke für den verweis auf den anderen thread. hab ihn mir jetzt durchgelesen.


    mein stand ist jetzt soweit, dass jedes bundesland es selbst regeln darf, ob ein rettass mit dem führerschein der klasse b einen rtw mit bis zu 4.25 tonnen bewegen darf.


    wie ist das in rheinlandpfalz geregelt?


    und: gibt es nicht auch rtws mit über 4.25 tonnen?


    und eine letzte frage: gibt es vom arbeitsamt nicht einen sogenannten bildungsgutschein für rettungsdienstmitarbeiter, um den führerschein der klasse c1 zu machen?


    gruß,


    jeng

  • Hallo,


    viele RTW mit einem "großen Koffer" oder einem PS starken Motor haben über 3,8 to. ; eher über 4,25 to. Gewicht.


    Soweit mir bekannt ist, gibt es dieses Ausnahmeregelung nach wie vor noch nicht bzw. ist noch nicht endgültig verabschiedet. Und ob dass dann jedes Bundesland/jede Organisation letztendlich für sich selbst entscheiden kann ist auch nicht so sicher/klar.


    Mach einfach den Führerschein, damit du alle Fahrzeuge im Rettungsdienst bewegen darfst. Wer weiß, was die Zukunft bringen wird (an Fahrzeug-/Medizin-/Motorentechnik) und was dann für Führerscheine benötigt werden. Alleine auch für deine berufliche Zukunft. Ich wage zu behaupten, dass du bei deiner Arbeitsplatzwahl als RettAss mit einem Führerschein nur Klasse B sehr benachteiligt sein wirst.


    Grüße

  • Nachtrag:


    habe gerade eben erst die Änderung des Straßenverkehrsgesetz gelesen. Wüßte erhlich gesagt bisher noch keine Organisation, die intern irgendwelche Regelungen zu dieser Thematik getroffen haben. Oftmals nach wie vor Einstellungskriterium: Führerschein C1.


    Daher gilt mein Tipp nach wie vor: mach einfach den "großen" Führerschein.


    Grüße

  • Ja, das hat mich auch gewundert gehabt.


    Dennoch wurde mir beim Vorstellungsgespräch gesagt, ich brauche keinen Führerschein Klasse C1 beim DRK.


    Wenn ich es finanzieren kann, werde ich ihn trotzdem machen.
    Weiß jemand, in wie weit das AAmt ein solches Vorhaben unterstütz und wie das mit diesem Bildungsgutschein aussieht?
    Kann man den schon vor der Ausbildung einlösen?


    Gruß,
    jeng

  • Ist es in RLP nicht landesweit geplant nur RTW bis 3,5t zu kaufen? Bis jetzt hat diese Sonderregelung für den Führerschein nur Bayern(Nds ist noch in der Abstimmung). Selbst die 4,25t bringen dir nicht mehr viel. In NRW zum Beispiel sind sehr viele 4,75t oder sogar schon 5,xt schwer.

  • Alte Generation Schleswig-Holstein RTW: 4,6t.
    Die neuen Sprinter dürften wieder etwas mehr haben, kann ich dir Do sagen.


    Ich an deiner Stelle würde den C1 Führerschein machen, alleine schon weil der mittlerweile de facto fast überall -abgesehen von deinem eventuellen Arbeitgeber- Voraussetzung ist.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Okay, habe auch vor ihn so oder so zu machen.


    Meine letzte offene Frage ist: Welche Finanzierungshilfen für den C1 Führerschein gibt es?


    Was ist das genau mit dem Bildungsgutschein vom Arbeitsamt und wann kann ich diesen einsetzten?


    Gruß und danke,


    jeng

  • Es gibt eben grad in RLP viele (neuere) RTWs die knapp unter 3,5 Tonnen wiegen, damit also noch mit einem B Führerschein zu fahren sind.
    Aber perspektivisch gedacht kommt man um einen C1 Führerschein nicht drum rum! was nützt dir, wenn die wache auf der du dein RAiP machst dich dann nciht mehr übernimmt und du dann arbeitslos bist, weil du keinen C1 hast um auf anderen wachen arbeiten zu können... und bei der momentanen Arbeitsmarktlage sollte man schon flexibel sein.
    Förderungen gibt es vom Arbeitsamt auch für einen C1 Führerschein. Ob für den Rettungsassistente und wie kann ich dir nicht sagen, am besten ein Beratungsgespräch führen, kostet dich nichts und ist sicherlich aufschlussreicher!

  • Hallo jeng,




    bist Du vielleicht in der Freiw. Feuerwehr oder dem THW engagiert?


    Dann frag doch da mal an, wie es mit Unterstützung für den Führerschein aussieht. Ich habe z.B. den Klasse C Führerschein über die Feuerwehr machen können. Musste zwar einen kleinen Eigenanteil tragen, der aber war recht gering zu den Gesamtkosten.




    Viele Grüße
    Boris

  • Hallo,


    die wenigsten RTWs sind leichter als 3,5 to. Zwar wird der C1 führerschein nicht als Vorraussetzung angegeben, es kann aber von Vorteil sein, wenn Du ihn besitzt, zumahl Du dann ALLE Fahrzeuge bis 7,5 to bewegen darft. Das ist besonders wichtig, wenn "Deine" Wache auch Sonderfahzeuge wie GW-RETT oder Schwerlast RTWs stellt und diese (meistens) sogar über 5 to wiegen und somit nicht mehr unter die Ausnahmeregelung fallen.


    Inwieweit die Innenministerien der Länder das Bundesgesetz umgesetzt haben weiß ich nicht, es kann allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen.


    Gruß,
    gamer1812

  • Zum "Bildunggutschein":


    DU willst damit Geld verdienen oder ienen besseren Job haben. Dann investiere auch selbst in den Führerschein.
    Diese Mentalität macht mich ganz nervös.....

  • Zum "Bildunggutschein":


    DU willst damit Geld verdienen oder ienen besseren Job haben. Dann investiere auch selbst in den Führerschein.
    Diese Mentalität macht mich ganz nervös.....


    Ach du liebe Zeit, warum denn? Wenn er die Möglichkeit hat, eine Förderung zu bekommen, dann soll er sie auch nutzen, dafür wurde sie doch geschaffen.


    Falls hier jemand widersprechen sollte, hoffe ich, dass derjenige z.B. nichts von der Steuer absetzt. :rolleyes: