@ Coco
Du kannst auch einen Lehramtstudenten in einer Ambulanz oder auf einer Pflegestation einsetzen... trotzdem darf er sich doch nicht gleich die staatliche Urkunde "Krankenpflegehelfer" an die Wand nageln, oder?
Gruß,
Ani
@ Coco
Du kannst auch einen Lehramtstudenten in einer Ambulanz oder auf einer Pflegestation einsetzen... trotzdem darf er sich doch nicht gleich die staatliche Urkunde "Krankenpflegehelfer" an die Wand nageln, oder?
Gruß,
Ani
Natürlich nicht, aber die Ausgangsfrage war ja, ob man mit dem RA auch gleichzeitig als KPH arbeiten kann (im weiteren Sinne).
Und das kann man,obwohl die Ausbildung zum RA nicht viel bis gar nichts mit der Pflege gemeinsam hat.
EDIT:
Und um es mehr oder weniger abzuschliessen:
Während des praktischen und theoretischen Unterrichts lernt man beispielsweise:
-wie man mit kranken Menschen umgeht und wie ihre psychischen und psychosozialen Bedürfnisse aussehen
- was beim Umgang mit Angehörigen und Besuchern zu beachten ist
- welche Bedeutung der Beobachtung von Patienten und Patientinnen zukommt, welche Maßnahmen zu ergreifen sind und wie man Beobachtungsergebnisse weitergibt
- wie Patienten und Patientinnen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens (z.B. Aus- und Ankleiden, Körperpflege oder Nahrungsaufnahme) geholfen werden kann
- wie man bei der Versorgung von Wunden und beim Anlegen von Verbänden und Schienen mithelfen kann
- wie man mit kranken, sehr alten und sterbenden Menschen umgeht
- wie der menschliche Körper aufgebaut ist und wie die verschiedenen Körperfunktionen ablaufen
-welche Krankheitsursachen und Krankheiten es gibt
- welche Vorbeugungsmaßnahmen beispielsweise gegen Thrombosen ergriffen werden können
- was beim Umgang mit medizinischen Geräten zu beachten ist und wie man sie pflegt
-wie man Puls, Blutdruck und Temperatur kontrolliert
- welche Sofortmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Zuständen zu ergreifen sind
-welche Pflegemaßnahmen bei Infektionserkrankungen ergriffen werden
- welche Aspekte und Maßnahmen der Hygiene in der Pflege zu beachten sind
-welche rechtlichen Regelungen für die Berufsausübung von Bedeutung sind (z.B. Strahlenschutzvorschriften, Arzneimittelrecht)
-wie Krankenhäuser und das Gesundheitswesen organisiert sind
Ich kann da schon einige Parallelen zum RS/RA erkennen.
ZitatOriginal von Ani
Der eine hat keine Ahnung von Notfallmedizin, der andere keine von der Pflege...
Ersterer ist sicher der RA, der Zweitgenannte der KPH...
ZitatOriginal von ADHS
Ersterer ist sicher der RA, der Zweitgenannte der KPH...
Trifft beides auf Anästhestisten zu
Ani,köpf mich
Hör' mal, Andy... ich bin RettSan und habe über 6 Jahre lang in der Krankenpflege gearbeitet... noch Fragen?!?!
Gruß,
Ani
So da muß ich auch mal mein Kommentar ablassen!
Ich denke beider Berufe haben ihr Berechtigungsdasein! Beide Berufe sind Berufung!
Auch wenn es zur Zeit noch möglich ist, die verkürzte Ausbildung zum Rettungsassisten zun machen. Ich würde es nicht tun.
1. Ich liebe meinen Beruf als Krankenschwester!
2. Es reicht wenn es einen Rettungsassistenten in der Familie gibt!
Drehen wir doch mal den Spieß um! Auch wenn ich mir jetzt Ärger einhole! grins.
Genau so wenig wie ein Rettungsassistent im Krankenhaus was zu suchen hat (es sei denn, man hat es gelernt :P) könnte ich auf einem rtw mitfahren.
Es gibt vielleicht Paralleln! Ich weiß ich bin hier auf der Seite der Rettungsassistenten. Aber ich muß auch mal die Front der kaffeetrinkenden Gesundheits- und Krankenpfleger verstärken!
So!
Viele Grüße
Beanny
Dazu möchte ich auch noch mal meinen Senf abgeben...
Pflegerische Maßnahmen gehören doch sogar zur Sanitätsausbildung. In meinen Klinikpraktika habe ich das in allen Stufen -als Nebenaufgabe- mitgemacht. Ob das schon dem Standard des KPH entspricht weiss ich natürlich nicht, aber ich denke es gehört auch im KTP/RD dazu.
Eine offizielle Anerkennung als KPH würde sicher den Berufseinsteigern helfen eine gewisse Zeit zu überbrücken. Z.B. auch in der ambulanten Krankenpflege.
Bin gespannt auf die Anfrage beim RP !!
Viele Grüße,
ThorstenH
Welche Anfrage beim RP?
Hast du eine gestartet?
Gruß Max
ZitatOriginal von ThorstenH
Pflegerische Maßnahmen gehören doch sogar zur Sanitätsausbildung. In meinen Klinikpraktika habe ich das in allen Stufen -als Nebenaufgabe- mitgemacht. Ob das schon dem Standard des KPH entspricht weiss ich natürlich nicht, aber ich denke es gehört auch im KTP/RD dazu.
Nicht zwingend. Ich hab in meinem RA-Klinikpraktikum 2 Wochen Intensiv, 3 Wochen Anästhesie und 2 Wochen Zentrale Notaufnahme gemacht. Da war nirgends die Pflege ein Teil der Aufgabe, ausser auf Intensiv und da wurde mir gesagt, ich dürfte nicht alleine beatmete Patienten pflegen.
Da ich auch viel Erfahrung in der Pflege hab, kann ich sagen, dass das, was ich in der Klinik gemacht habe, ob während des RS oder des RA, in keinster Weise dem entsprach, was in einem Jahr Ausbildung in der Pflege gelernt habe.
@Ani: Mit welcher "Qualifikation" hast Du in der Pflege gearbeitet?
Hallo Beanny!
ZitatGenau so wenig wie ein Rettungsassistent im Krankenhaus was zu suchen hat (es sei denn, man hat es gelernt ) könnte ich auf einem rtw mitfahren.
Und was sagst Du dazu, dass mitlerweile in div. Interdis. Nfa jede Menge RA`s arbeiten.
MfG
Jürgen
ZitatOriginal von Harti
Und was sagst Du dazu, dass mitlerweile in div. Interdis. Nfa jede Menge RA`s arbeiten.
MfG
Jürgen
Interdisziplinäre Notaufnahmen???
Oder hab ich die Abkürzung falsch verstanden?
Jop, richtig.
@ Harti
Bei Notfallambulanzen (Du darfst das ruhig ausschreiben, dann krieg' ich auch keine Pickel... ;)) ist der pflegerische Anteil im Vergleich zu den Pflegestationen sicher nicht so ausgeprägt. Hier gibt es schon mehr Überschneidungen mit dem Rettungsdienst.
Ähnliches gilt auch für andere Funktionsabteilungen. Ob zum Beispiel die Assistenzperson im Herzkatheterlabor Rettungsassistent, Krankenpfleger oder Arzthelferin ist, ist sicherlich weniger wichtig.
Was allerdings die Pflege- oder Intensivpflegestationen angeht, und das ist ja der eigentliche Kern dieses Threads, ist der Unterschied sicherlich ziemlich groß.
Gruß,
Ani
Hallo Ani!
Ging es den nicht um den KPH Krankenpflegehelfer?
Ja... aber wie der Name schon sagt: Krankenpflegehelfer... und das ist nicht dasselbe wie Rettungshelfer...
Gruß,
Ani
Stimmt...!
Für meinen KPH ( habe ich beim Bund gemacht ) musste ich ganz schön büffeln. Ist halt ein ganz anderes Themengebiet als der RA. Bei der RA Ausbildung lernt man nicht wie man DK`s legt, eine Patientenwäsche durchführt und noch so andere " Kleinigkeiten ".
MfG
Jürgen
Also,
ich hab' gleich mal ne Anfrage an das RegPräs. Karlsruhe gestellt und gestern kam die Antwort:
In BaWü ist die Anerkennung KPH als RettAss NICHT möglich, jedoch ist die Anerkennungsmöglichkeit Ländersache und somit evtl. in anderen Bundesländern möglich.
Wer dazu genauere Infos haben will kann sich gerne per PN melden.
Danke für die Mühe und Information Schnucki !
Guter job, Schnucki.
Danke für die Informationen!!!
Als Krankenpfleger möchte ich auch gerne mal was dazu sagen.
Ich habe 3 Jahre gebraucht um diesen Job zu lernen und ich habe auch mehrere Jahre im Beruf gearbeitet. Ich bestreite das man in einer San Ausbildung nur im Ansatz Dinge lernt die selbst ein KPH beherschen muß. Es ist absolut vermessen zu sagen das ein RA, RS oder ... qualifiziert sei um diese arbeit zu erledigen (ich rede von der Pflege). Auch wenn die Pflege ein Anerkennugsproblem hat sollten wir nicht denken das wir mal so gut sind um die arbeit nebenbei mitzumachen. Übrigens das mit der Anerkennung sollten wir ja kennen oder. Was würdet ihr sagen wenn auf einmal eine Pflegekraft auf den RTW kommt und sagt kein Problem kann ich alles mach das schon?
Der einsatz von RA´s im Krankenhaus hat seine Gründe sie gelden nähmlich als Hilfskräfte, was sich auch im Lohn wiederspiegelt.