Befähigung Frühdefibrillation

  • Hallo,


    aufgrund einer Stellenanzeige drängt sich mir folgende Frage auf: was soll unter der "jährlich zu erbringenden Befähigung zur Frühdefibrillation" verstehen?


    Kann mir darunter ehrlich gesagt nicht wirklich viel vorstellen und für mich hlrt sich so etwas eigentlich eher nach Erfindung einer HiOrg an bzw. etwas Verbandsinternes.


    Und um mich zu outen, habe ich mir bisher nie Gedanken über eine Befähigung in dieser Art und Weise gemacht. Ich habe mich bisher immer für ausreichend befähigt gehalten, wenn ich (einfach ausgedrückt) eine Kammertachykardie oder ein Kammerflimmern erkenne und weiß, wie ich meinen Defibrillator zu bedienen habe, diesen auch zu benutzen. Die Kenntnis der rechtlichen und ggf. weiteren medizinischen Aspekte vorausgesetzt.


    Bin nun mal gespannt, wer zu solch einer Befähigung etwas erzählen kann, oder diesen Nachweis sogar selbst sein Eigen nennt.


    Grüße

  • Hallo,


    darunter versteht man die , teilweise auch im Rahmen der 30h-FoBi, zu erbringende Rezertifizierung in Frühdefibrillation.
    In manchen Verbänden ist diese halbjährlich abzuleisten, in manchen jährlich.


    Hoffe das reicht fürs erste. Unterlagen hab ich derzeit leider keine zur Hand, bzw. wissen da andere Mitglieder bestimmt besser bescheid.


    Grüße

  • Warum man das explizit als "Bescheinigung Frühdefibrillation" titulieren muss ist mir auch schleiherhaft.
    Ich kenne es eigentlich nur so, dass dieser Themenkomplex in den Block "Megacode" reingehört und dort entsprechend mitgeprüft wird.

  • Also bei uns wird auch jährlich die Rezertifizierung zur Frühdefibrillation durch den ärztlichen Leiter abgenommen. Gleichzeitig wird somit auch das Legen von periph. venösen Zugängen und das Intubieren mittels Larynxtubus "im Rahmen der Notkompetenz" geprüft. Ein kleiner Theorieteil gehört auch dazu...=)

    Wenn ich alt bin, werde ich nur nörgeln. Das wird ein Spaß!!!

    3 Mal editiert, zuletzt von not_for_everybody ()

  • Die "jährlich zu erbringende Befähigung zur Frühdefibrillation" ist bei uns auch in der jährlichen 30h-Fobi enthalten.
    Z.B. ehrenamtliche RS die nicht an der Fobi teilnehmen sollen jährlich eine Rezertifizierung verbandsintern durchlaufen...

  • Wie muss man sich diese Prüfung zur "Befähigung zur Frühdefibrillation" denn vorstellen?
    Ich finde es etwas befremdlich, wenn das Legen von periphervenösen Zugängen und die Atemwegssicherung mittels Larynxtubus jährlich rezertifiziert werden muss - im Rahmen der "Notkompetenz" :huh:

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Moin moin.


    Ich denke ich habe die gleiche Stellenanzeigen gelesen.Das ist ungünstig formuliert, bedeutet aber genau das was vermutet wird : Es geht um die jährliche ERC-/Rea- etc. Aus-/Fortbildung und deren Nachweis.