Vorbereitung RS- Prüfung

  • Hej Sonni,


    ich kenn Dich jetzt schon so lange. Und ich weiß auch, was Du schon alles (unter sehr erschwerten Bedingungen) geleistet hast. Also Kopf hoch, Du schaffst das ! Ich drück dir ganz fest die Daumen. Meld dich mal !!!


    Liebe Grüße und viel Erfolg


    Nicky

  • Hallo Sonja!
    Auch von mir viel Erfolg für deine RS Prüfung!
    Ich stelle nebenbei grad fest dass wir uns gegenseitig die Daumen drücken müssen!
    In der Woche wo du deinen RS machst, hab ich meine RettAss Examen...
    Na denn,viel Erfolg,
    Gruß Andi

  • Hey dank euch schon mal.....


    Vossi, danke für die Grüße von Coco. Ich denke direkte Fragen hab ich erst wenn ich merke das ich auf irgendwas keine Antwort geben kann.....aber wenn noch was ist, melde ich mich....


    @Nicky, erstmal willkommen zurück im Forum. Schön das du wieder hier bist. Übrigens hab ich auch jetzt wieder ein wenig erschwerte Bedingungen, da ich derzeit noch einiges anderes privat erledigen muss.


    Andreas, ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Examen...du wirst es bestimmt schwerer wie ich haben.....



    ´Grad hat meine Freundin angerufen, mit der ich zusammen den RS jetzt mache. Sie will aufgeben und ist total frustriert. Ich hab sie eben am Tel. wieder aufgebaut, das sie doch die Prüfung mitmacht.....


    Viele Grüße, Sonja

  • Moin Sonja,


    ich wünsche Dir für die RS Abschluß Woche alles gute und viel Spaß und für die Prüfung drücke ich Dir die Daumen ! =)


    lg
    Sven

  • Hallo.
    Viel Erfolg bei der Prüfung.
    Bei mir ist die ja auch noch nicht so lange her.
    Ich hatte nur ein wenig Schiss vor der Mündlichen.
    Und da haben die mich über den Unterschied vom Pneumo-/Spannungspneumothorax und Absichern und Retten bei einem VU mit gefragt.
    Versucht einfach nur ruhig zu bleiben und Stress aus dem Weg zu gehen.
    Bei mir waren einige so aufgeregt, dass sie nochmal alles laut durchgegangen sind. Bin dann geflüchtet. Denn wenn ihr ruhig seid, sollte das schon klappen.
    Also
    Viel Erfolg...:)

  • Dank euch erstmal.
    Ohje, wenn ich den Unterschied zwischen Thoraxverletzungen erzählen soll.......na dann wird es eng.....aber als Klassenbeste beim Prüfungstest schrift. kann mir ja nicht viel passieren.


    Nein, im ernst, wir haben heute einen Test geschrieben und da waren so ein paar Fragen bei, über die ich euch hier mal Fragen möchte.


    Warum kommt da eine Frage wie: "Ab welchem Alter ist man geschäftsfähig?"
    Gut, ich hatte die Antwort richtig (ist ja auch nicht schwer), aber warum kommt so eine Frage in einer RS- Prüfung?????


    Und dann folgende:
    Zur Durchführung von Maßnahmen der Notkompetenz ist / sind berechtigt:
    Ich habe "Jeder RA" angekreuzt, aber das war falsch, denn richtig ist:"RA mit spezieller Zusatzausbildung, der die Maßnahme beherrscht"
    Stimmt das so? Was denn für eine Zusatzausbildung???


    Und warum bestimmt die Leitstelle nicht das Zielkrankenhaus? Weil die RTW- Besatzung sagt doch z.B. "Wir brauchen ein Inneres- Frauen- Bett" und dann bestimmt doch die Leitstelle wo es hingeht.....oder hab ich das irgendwie falsch mitbekommen????


    Ich würde mich freuen, wenn ich hierauf eine Antwort bekommen würde.
    Ich hab auch noch ein paar med. Fragen zu diesem Test, aber die probiere ich erstmal so herauszufinden und wenn dann frag ich die später mal.


    Bis dann,
    viele Grüße,
    sonja


  • liebe sonja...



    die geschäftsfähigkeit eines patienten [die volle ist ab dem 18. LJ gegeben] kann in der praxis durchaus interessant sein. schliesslich kommt es im rahmen der hilfeleistung und der beförderung zum entstehen verschiedener verträge [nämlich zu einem behandlungs- und einem beförderungsvertrag]. wenn du zum beispiel einen 17jährigen von der klinik in die reha fährst, dann ist dieser minderjährige nicht voll geschäftsfähig. ob der beförderungsvertrag dann wirksam ist [also dein laden das transportentgelt einfordern kann] hängt dann von der zustimmung des/der sorgeberechtigten ab. wenn die diese zustimmung verweigern, dann bleibst du möglicherweise auf den kosten sitzen...


    zur zweiten frage könnte man sagen, dass deine schule hier auch falschliegt. das recht, notkompetenzmassnahmen durchzuführen, hängt nicht von einer speziellen zusatzausbildung ab, sondern nur davon, ob der/die jeweilige mitarbeiterIn die nassnahme beherrscht und die anderen voraussetzungen vorliegen [notarzt alarmiert und nicht verfügbar, invasive massnahme letzte möglichkeit, da alle nichtinvasiven ausgeschöpft etc.]


    wer bestimmt das zielkrankenhaus?


    ganz einfach: der patient. den patienten nach eigenem gutdünken in ein krankenhaus zu fahren, in das er garnicht möchte, wäre eine freiheitsberaubung. der patient wird sich in seiner entscheidung aber möglicherweise nach deiner beratung richten. und du wirst vorher wohl die informationen der leitstelle einholen, wo ein platz frei ist. aber entscheiden tut letztendlich der patient, und wir sind verpflichtet, ihn dorthin zu fahren, wo er hinwill.


    herzlichen glückwunsch ansonsten!

  • Hey!!!!Von mir auch ma alles Gute!!!!Und viiiiiel Glück:)

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Zitat

    Original von hoeppi
    wer bestimmt das zielkrankenhaus?


    ganz einfach: der patient. den patienten nach eigenem gutdünken in ein krankenhaus zu fahren, in das er garnicht möchte, wäre eine freiheitsberaubung. der patient wird sich in seiner entscheidung aber möglicherweise nach deiner beratung richten. und du wirst vorher wohl die informationen der leitstelle einholen, wo ein platz frei ist. aber entscheiden tut letztendlich der patient, und wir sind verpflichtet, ihn dorthin zu fahren, wo er hinwill.


    herzlichen glückwunsch ansonsten!


    Hi Hoeppi,


    also da muß ich dir mal wiedersprechen. Das kannst Du vielleicht bei einem Privatpatienten machen. Allerdings würde ich mir das dann auch schriftlich vorher bestätigen lassen, sofern der Patient dazu noch in der Lage ist.
    Ansonsten gilt: Es wird das nächste geeignete Krankenhaus angefahren. Das geschieht bei uns in Absprache mit der Leitstelle. Wenn wir beispielsweise einen Patienten mit einem gesicherten HI haben und ihn zur akuten PTCA fahren, dann melden wir das unserer Leitstelle. Die Leitstelle prüft die verschiedenen Krankenhäuser und teilt uns diese dann mit. Danach entscheiden wir, wohin wir fahren. Oftmals ist die Auswahl allerdings eher gering.
    Wiederspricht der Patient dann allerdings, können wir ihn natürlich nicht einfach "irgendwohin" karren. Aber meistens ist es mit einer Erklärung getan, warum man KH XY anfährt und der Patient willigt ein.


    Nicky

  • Zitat

    Wiederspricht der Patient dann allerdings, können wir ihn natürlich nicht einfach "irgendwohin" karren. Aber meistens ist es mit einer Erklärung getan, warum man KH XY anfährt und der Patient willigt ein.


    Also entscheidet DOCH der Patient! =)
    Das Zauberwort heisst "freie Arztwahl". Natürlich wird sich der Patient i.d.R. von uns beraten lassen, aber letztlich kann er schon auf einem Transportziel bestehen - oder den Transport verweigern.


    LG,
    Jörg

  • sorry Jörg, vielleicht hätte ich einfach besser lesen sollen. Stimmt natürlich! Sagen wir es mal etwas deutlicher: Ist das nächste geeignete Krankenhaus in Hannover, der Patient möchte aber nach Hamburg. Fährst Du ihn auch dorthin ?

  • Zitat

    Original von Nic
    Ist das nächste geeignete Krankenhaus in Hannover, der Patient möchte aber nach Hamburg. Fährst Du ihn auch dorthin ?


    das war hier nicht die frage. kann sie dir aber trotzdem gerne beantworten.
    die RTW-bsatzung ist nicht verpflichtet, unverhältnismässig weite strecken zurückzulegen.


    beispiele


    der patient ist in der stadt X und möchte in's kreiskrankenhaus seiner heimatstadt, die 10 km entfernt ist. im stadtkern gibt es drei kliniken, die ebenfalls geeignet wären. hier bist du verpflichtet, den patienten in sein wunschkrankenhaus zu fahren [hängt auch in gewissem umfang vom jeweiligen landesrettungsdienstgesetz ab].


    den patienten in hannover wirst du aber wohl nicht nach hamburg fahren müssen.


    ich glaube übrigens, dass du mir garnicht widersprochen hast. du hast nur meinen beitrag sinngemäss wiederholt.



    grüsse
    höpp

    Einmal editiert, zuletzt von hoeppi ()

  • moin
    ich bin neu hier und würde mich natürlich auch über alles freuen was mir in richtung rettsan weiter hilft!
    ich habe zum üben den band von LPN 1-5 Rettass. ziemlich viel info!(schwitz)
    gruß rudy

  • Rudy, der LPN 1 - 5 ist für RettSan meines Erachtens auch nen bißchen heftig vom Anspruch her....in Buchform könnte ich dir den LPN-San empfehlen....wenn es um Lehrunterlagen zu bestimmten Themen geht, könnte ich dir das entsprechende in mundgerechten Häppchen servieren....sowohl von RettSan als auch RettAss-Lehrgang.

  • das wäre doch genial!!!
    bin für alles offen was hilft!
    den ersten teil habe ich fast durch ! ist schon ziemlich krass!
    nen kodrk kollege hat gesagt das ich mir das wohl ansehen müßte allerdings hat er den rettass gemacht !!!
    schönen gruß

  • Hallo Rudy,


    ich bin seit 3 Jahren als RS im Rettungsdienst, und mache gerade meinen Assistenten in Abendausbildung. Wir haben den LPN 1-5 als Lehrbuch, und vieles ist wirklich kompliziert und nicht für RS-Lehrgänge. Schon allein aus dem Grund, weil der RS Lehrgang dafür viel zu kurz ist.
    Selbst uns wurde empfohlen, zuerst ein anderes Buch zu lesen (zB Mensch-Körper-Krankheit) und danach den LPN, damit man ihn besser versteht.
    Wenn Du mit dem LPN lernen möchtest, dann beschaff dir den LPN San. Wenn Du weißt, was dadrin steht und alles verstanden hast, dann hast du ein solides Basiswissen und wirst ein guter Sanni.


    Nicky

  • das baut mich ja auf das ich das nicht alles wissen muß was in den 5 büchern steht!
    ich habe zwar noch bis zum 10.07 zeit aber bis dahin muß ich ohnehin schon viel arbeiten! wir haben zur zeit immer nen 11 stunden tag! da bin ich abends ab acht uhr auch nicht mehr so motiviert zu lernen!aber zum glück habe ich ja noch ein paar wochenenden!!!! :D