Anerkennung von Praktikumssstunden, wenn der RTW nicht auf der Wache steht

  • Guten Morgen!


    Es gibt zwar etliche Themen zur Thematik "Praktikum" doch diese sind zum einen teilweise sehr alt und zum anderen bei schnell-grober Übersicht nicht mit der Frage befasst, die mir gerade im Kopf herumspukt.


    Crash51 beschreibt in seinem BLOG, daß seine RW Praktikanten im 3 x 8-Std.-Dienst durchschleust, um eine höhere Rate zu erzielen.
    Er beschreibt weiterhin die Einsatzzahlen in seinem RD-Bereich.
    D.h. es gibt also die für mich gar nicht so theoretische Möglichkeit, daß ein Praktikant über seine eigentliche Schichtzeit nach 8 Std. noch mit einem Transport beschäftigt ist.
    Ich kann mir auch vorstellen, daß es der LS furchtbar egal ist, daß der RTW endlich zum verdienten Schichtwechsel rollt, wenn es gerade "klemmt" - und quasi 500m vor dem Feierabend noch einmal ein Einsatz kommt.


    Für den Praktikanten an Bord wohl kein Problem.
    Er hat wohl eine Arbeitszeiterfassung.
    Je nachdem, wie oft so etwas vorkommt, könnte es sogar die Praktikumszeit verkürzen.
    Aber was ist mit dem Praktikanten, der auf der Wache einsatzlos "wartet" :hmm:
    Der hat seine Arbeitszeit ja auch registriert.
    Das sein primäres Arbeitsmittel zum vorgegeben Zeitpunkt nicht auf der Wache ist, wird von ihm ja nicht verschuldet.
    Ebenso wird die Wache wohl so etwas wie einen Wochenplan haben, auf dem eine Aufgabenverteilung für die Schichten festgelegt ist, die eben zusätzlich zum Einsatzaufkommen geleistet werden sollen.
    Desinfektion, Wäsche-waschen, Versorgungsset's packen, Kühlschrank putzen...
    alles ganz nett und sicherlich als Bestandteil der Arbeit zu werten.
    Doch inwieweit ist dies bereits ausreichend als Praktikumszeit zu sehen.
    Oder nutzen die LRA diese Wartezeit stets als zwischendurch-Schulung im Sinne von Einsatzbesprechung oder Gerätekunde oder-oder-oder :?:

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Aus dem Bauch heraus geraten:
    Das prüft doch keine Sau nach...


    Und im Zweifelsfall wurde während des Leerlaufs halt "ausgebildet"....

  • Nach Auskunft der Regierung von Oberbayern von 2006 ist die gesamte Arbeitszeit als Praktikumszeit anzuerkennen.
    Zeiten in denen kein Rettungswagen zur Verfügung steht sind durchaus anzuerkennen, jedoch nur in soweit dies der eigentlichen Tätigkeitsausübung zuzuordnen sind. Fällt die Schicht z.B. aufgrund der Tatsache aus, dass nach einem Unfall z.B. kein Ersatz-RTW bereit steht, usw. und der Chef schickt die Besatzung Belege sortieren ist dies keines Falls als Teil des Praktikums anzuerkennen. Ebenso wenn (wie ja in einigen LRW üblich) die RettAss im Praktikum zum "Wachputzdienst" extra anrücken.
    Solange aber theoretisch (z.B. weil ja unmoralischer Weise ein "fliegender Wechsel" stattfinden könnten....) besteht das ein rettungsdienstlicher Einsatz wahrgenommen wird zählt dies als Praktikumsstunde.

  • Hallo!!
    grob und ohne es im Moment näher zu belegen....
    bei uns ist Arbeitszeit gleich Dienstzeit.
    Desweiteren gibt es ein Schriftstück der Landesdirektion, das der Praktikant Einsatzzahlen im Verhätnis 60% RD und 40% KTW nachzuweisen hat.
    Heisst für uns: am Ende des Monats prüfen, ob der Pr. genug RTW-Einsätze gefahren hat und ggf. den Dienstplan des nächsten Monats anpassen.


    Grüsse

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Damals, vor langer Zeit, als ich Praktikant war hatten wir 2-3 Einsaetze auf dem RTW in 24 Stunden undauf der anderen Wache 1-2 Einsaetze auf dem NAW. Die 19 Stunden rumhocken, Fernsehen und kaffee trinken wurden angerechnet.....



    Langweilig war es schon aber nur ein Jahr langeweile halt.

  • Ich denke auch, dass die Zeit für den Praktikanten angerechnet wird, wenn der RTW nicht auf der Wache sein sollte.
    Wie für die Hauptamtlichen auch ist der Dienstantritt maßgebend für das Stundenkonto und nicht die ausgeübte Tätigkeit im Dienst. :)