"Spaß" mit Giftnotrufzentrale kommt Familie teuer zu stehen

  • Den "Spaß" mit der Giftnotrufzentrale in Mainz kommt die Familie eines Zwölfjährigen wohl teuer zu stehen. Der Junge hatte die Giftnotrufnummer gewählt und am Telefon heftiges Erbrechen simuliert, danach dann das Telefonat abgebrochen. Weil die Notrufzentrale von einem Notfall ausgehen musste, informierte sie die Polizei, welche daraufhin den Anschluss ermittelte. Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst wurden daraufhin an die Adresse des Jungen gesandt; vor Ort öffnete die erstaunte und nichts ahnende Mutter des Zwölfjährigen die Tür. Auch der Junge war Zuhause und gab bei der Befragung an, "aus Spaß" bei der Giftnotrufzenrale angerufen zu haben. Dieser "Spaß" wird wohl nun seinen Eltern in Rechnung gestellt.


    Quelle: http://www.wiesbadener-kurier.…hten/polizei/10921023.htm

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • das dürfte ausgehen wie das hornberger schießen. ich glaube kaum, dass der bengel die 1.000 euro hat. und strafmündig ist er auch nicht.

  • :ironie: Dann müssen die Eltern im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht die Notrufnummern am Telefon sperren!

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Würde ich verneinen, da es ja eben keine Notrufnummer ist.
    Und um an Geld zu kommen, müsste den Eltern nachgewiesen werden, dass es sich um eine Aufsichtspflichtverletzung handelt.
    Eher unwahrscheinlich.

  • Würde ich verneinen, da es ja eben keine Notrufnummer ist.
    Und um an Geld zu kommen, müsste den Eltern nachgewiesen werden, dass es sich um eine Aufsichtspflichtverletzung handelt.
    Eher unwahrscheinlich.


    So sehe ich das auch.

  • meiner meinung nach ist es für den tatbestand unerheblich, ob die nummer technisch als echte notrufnummer geschaltet ist. die nummern der GIZen sind für notfälle vorgesehen, und damit ist § 145 StGB wohl einschlägig. wenn nicht, greift im vorliegenden falle absatz 1 alternative 2, wenn ich nicht irre. strafbar ist das verhalten also schon, wenn man nicht gerade 12 ist.

  • "Jetzt greifen wir mal zum äußersten - und reden miteinander..."


    Wenn man schon die Nummer ermittelt hatte, warum dann kein Rückruf? Die Mutter war ja anscheinend zuhause und hätte das Missverständnis evtl. auch dann schon beseitigen können. Ich würde so etwas als überschiessende Reaktion bezeichnen, zumal auch in den GIZ wohl ebenso wie in den "normalen" Notrufzentralen reichlichst "Spaß-Anrufe" eingehen, ohne das jedes Mal Großalarm gegeben wird...

  • "Jetzt greifen wir mal zum äußersten - und reden miteinander..."


    Wenn man schon die Nummer ermittelt hatte, warum dann kein Rückruf? Die Mutter war ja anscheinend zuhause und hätte das Missverständnis evtl. auch dann schon beseitigen können. Ich würde so etwas als überschiessende Reaktion bezeichnen, zumal auch in den GIZ wohl ebenso wie in den "normalen" Notrufzentralen reichlichst "Spaß-Anrufe" eingehen, ohne das jedes Mal Großalarm gegeben wird...


    Umgekehrt wird, soweit das nicht als Spaßanruf erkennbar wird, schnell eine unterlassene Hilfeleistung draus. Wenn die Schlagzeile "12-jähriger erstickt: Notruf ignoriert" lauten würde, gäbe es hier auch lauter Besserwisser. Das Kind hat Mist gebaut. Punkt.

  • Der Punkt mit dem RR ist auch nicht verkehrt. Die Polizei bzw. der Rettungsdienst hat nicht von der extrem simplen Möglichkeit Gebrauch gemacht, zurück zu rufen.
    Und selbst wenn jetzt ein schlaue Jurist feststellt, dass es dennoch einen Straftatbestand gibt, Der Junge ist erst zwölf.
    und an die Eltern kommt man nur beim Nachweis der Aufsichtspflichtverletzung. Da das Telefonat wahrscheinlich weniger als 30 Sekunden gedauert hat, halte ich das für ausgeschlossen.

  • Dass viele andere Reaktionsmöglichkeiten existieren, will doch niemand bezweifeln. Es lenkt aber vom entscheidenden Punkt ab: den Fehler hat der Junge gemacht. Und er wird lernen müssen, dass Fehler Folgen haben. Das ist gar keine juristische Frage (diesbezüglich hat r.c. auch eigentlich alles gesagt), sondern eine des Miteinanders. Ich gehe davon aus, dass bei einer Giftnotrufnummer öfters Spaßanrufe eingehen (so wie es bei jeder richtigen Notrufnummer nun mal auch passiert). Wenn der Mitarbeiter dort so reagiert, wie er reagiert hat, muss das Telefonat schon einen gewissen Eindruck erweckt haben und eben nicht als Spaß erkennbar gewesen sein.

  • Ohren lang ziehen sowie gewaschene Standpauke halte ich für besser als Androhung nicht durchsetzbarer juristischer Konsequenzen.
    Und auch die Eltern können Ihn zu gemeinnütziger Arbeit verdonnern, dafür braucht es keinen Richter.
    Die Hallentore der Feuerwehr z.B. putzen, die haben es meistens nötig.