Schweiz: "No CPR" - Körperstempel soll im Notfall den Patientenwillen zum Ausdruck bringen

  • Ab September will das schweizer Aktionsbündnis "Leben bis zuletzt" einen Körperstempel mit der Aufschrift "No CPR" über Ärzte und Apotheken vertreiben. Den Stempel wird es aber nur in Verbindung mit einer Ausweiskarte sowie einer entsprechenden Patientenverfügung geben. Die Idee zum Stempel hatte die Pflegefachfrau HF, Angelina Horber, die durch die langjährige Begleitung und Pflege von todkranken Menschen dazu inspiriert wurde. Rechtliche Fragen wurden nach Angabe von Angelina Horber geklärt, letztlich sei es aber die Entscheidung des Arztes oder Rettungssanitäters, ob er mit einer Reanimation beginne.
    Die Idee trifft allerdings nicht auf uneingeschränkte Zustimmung, so halten Ärzte den Stempel für eine Art "passive Sterbehilfe". Damit möchte das Aktionsbündnis aber nicht in Verbindung gebracht werden: "Von Sterbehelfern distanzieren wir uns ganz klar".


    Quellen:
    http://bazonline.ch/schweiz/st…-ganz-klar/story/19750475
    http://www.drs.ch/www/de/drs/n…n-leben-nicht-retten.html

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

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    Die Idee trifft allerdings nicht auf uneingeschränkte Zustimmung, so halten Ärzte den Stempel für eine Art "passive Sterbehilfe". Damit möchte das Aktionsbündnis aber nicht in Verbindung gebracht werden: "Von Sterbehelfern distanzieren wir uns ganz klar".


    Super passive Sterbehilfe, wenn man einen Toten nicht reanimiert! Ich würde sagen das ist respektvoller Umgang mit dem Wunsch des Betroffenen. Es wäre meiner Meinung wenn Angehörige das auch noch schriftlich zur Hand haben sehr anmassend diesen Wunsch nicht zu respektieren! Aber der Patient kann sich ja nicht dagegen wehren!

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    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

  • Im ärztlichen Notdienst erlebe oft ähnliches, allerdings mit anderen Vorzeichen. Die Ärztin/ der Arzt hält es für äußerst problematisch, den 8x-jährigen Patienten jetzt noch ins Krankenhaus einzuweisen ( = aus der vertrauten Umgebung herauszureißen, obwohl keine Aussicht auf eine suffiziente Therapie besteht).
    Aber die Angehörigen sind nicht erreichbar, Patientenverfügung nicht vorhanden oder vorzeigbar, AH-Personal wäre die Verantwortung sehr gern los (wäre ich an deren Stelle auch gern - bei einer Pflegekraft auf 50 Bewohner...). Am Ende werden dann Transportschein und Einweisung geschrieben und später im Auto ärgert die Ärztin sich schwarz.

  • @ der_Tobi Das kenne ich nur zugut. Ich hatte schon einmal ein Heim wo gesagt wurde bei uns verstibt kein Klient. Da aber die Klienten doch etwas älter waren 9x oder so ist dies etwas problematisch.
    In einer anderen hieß es der Klient hat Präfinal immer in das Klinikum oder das Hospiz verlegt zu werden, da man für die Pflege aber nicht für die Sterbebegleitung zuständig sei.
    Auf dieser Basis kommt es dann zum Patientenpingpong. Die Pflegeeinrichtung will den Klinten los werden, da das Pflegepersonal sich in der Nacht bei 40 Patienten kaum um einen Sterbenden kümmern kann und Tote sich schlecht in der Statistik machen. Auf der anderen Seite will die Klinik ihn nicht aufnehmen, weil er eigentlich nur ein Bett belegt und Pflegekapazitäten bindet.
    So kann es einem passieren, dass man mit dem Patienten innerhalb eines Tages 3 verschiedene Stationen / Ambulanzen anfährt mit einem Patienten vom Pflegeheim, weil sich dort immer etwas neues überlegt wird, was bei dem Sterbenden überprüft werden müßte. Doch das ist leider auch etwas unsere Gesetzeslage und aus der Sicht würde ich einen Sterbenden auch immer in die Klinik verlegen, weil er dort zwar meist auch verstirbt aber sich die Pflegeeinrichtung abgesichert hat.
    Zu dem Stempel kann ich nur sagen ich finde ihn nicht so gut, weil ob reanimiert wird oder nicht sollte immer noch von den Umständen abhängig gemacht werden und ist eine Individualentscheidung (Oh weh jetzt kommt die Leitlinienschlacht.) Ich habe auch mitbekommen, dass einige Patienten nach einem Nahtod ihre Patientenverfügungen aufhoben, weil man sie nie so genau präzisieren kann, dass sie alle Möglichkeiten abdeckt.
    Weil man will ja eigentlich nur, dass man nicht ein hilfloser Pflegefall wird. Wenn man aber durch die Maßnahme gerettet werden könnte und noch ein paar Lebensjahre bei guter Gesundheit hat dann sieht die Sache anders aus und es gibt auch den ein oder anderen 90 + x der als 80 + x schon mal näher am Himmelstor war als alles andere und jetzt zwar nicht zum Marathon geht, aber doch fast selbstständig lebt.
    Nagut wer putzt mit 93 noch die Fenster? Diese Fälle sind zwar selten, passen aber in keine Leitlinie.

  • Rund 100 No CPR-Stempel wurden bislang verkauft, für weitere 400 liegen bereits Anfragen vor - die Initiatorin zeigt sich "überrumpelt zufrieden", während man von ärztlicher Seite dem Ganzen nach wir vor kritisch gegenübersteht. Und während sich Mitarbeiter von Schutz und Rettung Zürich positiv zum Stempel äußern, erklärt deren Sprecher, dass die Rettungssanitäter im Zweifel dennoch reanimieren müssen: http://www.tagesanzeiger.ch/sc…t-sich-gut/story/19303545

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich habe soeben ein Mail unseres Hausjuristen erhalten, der Stempel "NO CPR" ist zu ignorieren, bis der Gesetzgeber sich dazu geäussert hat.

  • Ich hatte jetzt in Österreich einen netten Vortrag, wo es hieß die reine Reanimation kann nicht verweigert werden, da es sich dabei nicht um eine medizinische Maßnahme handelt, da sie ja auch von Laien ausgeführt wird.
    Eine ähnliche Konstellation gibt es in der Pflege. Der Patient kann die PEG aber nicht die Ernährung verweigern. Ersteres ist eine medizinische Maßnahme und zweiteres eine Pflegerische.
    Von daher die Gabe von Adrenalin usw. der Zugang etc. ist medizinisch und kann verweigert werden. Die reine mechanische Kompression aber auch der AED kann nicht verweigert werden, da deren Anwendung nicht medizinisch ist. ?-(

  • Zwischenzeitlich befasst man sich auch in Deutschland mit dem Stempel: HIER

    Na ja. Es ist zwar richtig, daß man keine Garantie hat wer oder wann der Stempelabdruck aufgebracht wurde. Trotzdem tendiere ich spontan in die Richtung, daß ein entsprechender Abdruck eben als Anzeichen für den Willen des Patienten gewertet werden sollte.