Abschlussgespräch vorziehen?!

  • Hallo zusammen!


    Ist es in BaWü möglich, dass ich mein Abschlussgespräch schon einen Monat vor RAiP Ende mache, damit ich direkt zum nachfolgenden Monat meine Urkunde habe? Mein RAiP geht bis zum 31.10. wobei ich den gesamten Oktober Urlaub habe, das heißt ich habe meine mind. 1600 Arbeitsstunden schon geleistet. Kann ich nun Anfang Oktober mein Abschlussgespräch machen oder macht mir das RP Karlsruhe da einen Strich durch die Rechnung?


    Danke für die Infos!!


    Grüße

  • Es gibt nur einen Weg, eine verbindliche Antwort auf diese Frage zu erhalten: Die direkte Nachfrage beim RP. Lass am besten deinen LRA dort anrufen und nachfragen!


    J.

  • Das dürfte eigentlich kein Problem seien, zumindest fallen mir spontan keine Gründe ein die dagegen Sprechen. Deine 1600 Stunden haste ja abgeleistet. Die Frage ist viel mehr ob du überhaupt noch ein Abschlussgespräch brauchst. Bei mir war es z.B. so, dass ich lediglich einen Stundennachweis + den restlichen Kram einreichen musste und dann anstandslos meine Urkunde bekommen habe( RA nach § 8.2 gemacht). Meine Ausstellende Behörde war die Feuerwehr Essen. Und es wurde mir auch von dieser auf telefonischer Nachfrage bestätigt, dass ein Abschlussgespräch nicht mehr nötig sei. Ob das auch fürs RP Karlsruhe gilt weis ich jedoch nicht.

  • Das dürfte eigentlich kein Problem seien, zumindest fallen mir spontan keine Gründe ein die dagegen Sprechen.


    Mir schon.


    RettAssG §7(1): "Die praktische Tätigkeit umfaßt mindestens 1.600 Stunden und dauert, sofern sie in Vollzeitform abgeleistet wird, zwölf Monate.[...]"


    Eine Abweichung nach unten wäre von der Behörde kulant. Kann sein, dass das RP Kralsruhe das tut, aber beantworten kann die Frage eben nur das RP selbst.


    J.


    Edit: Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/rettassg/

  • RA in Vollzeit = Nein (Ausnahme des Amtes mal nicht vorausgesetzt).
    RA mit Zwischenprüfung zum RS = Ja
    Begründung steht schon oben.

  • Ob eine vergleichbare Fragestellung auch bei Krankenpflegeschülern, Azubis zum Kfz-Mechatroniker, Fluggerätemechaniker, u.v.a. auch auftaucht...? :mauer:


    Das zweite Jahr der RettAss-Ausbildung ist verdammt nochmal kein "Anerkennungsjahr", sondern ein vollwertiges praktisches Ausbildungsjahr, welches auch mit einem Abschlussgespräch - in welchem überprüft werden soll ob die Ausbildungsziele erreicht wurden - zu beenden ist.


    Ich frage mich immer häufiger, warum viele Leute die Ausbildung machen. Geht es denen wirklich um den Beruf und den Menschen, oder - s. Thread Fahren mit Sonderrechten ab wann? - darum mit SR durch die Gegend zu fahren, weil es so geil ist und vor den Kumpels was her macht...?


  • Eine Abweichung nach unten wäre von der Behörde kulant. Kann sein, dass das RP Kralsruhe das tut, aber beantworten kann die Frage eben nur das RP selbst.


    Ein Bekannter von mir konnte auch auf Grund von Urlaub sein Abschlussgespräch vorziehen und damit auch die Beantragung der RettAss-Urkunde ... Diese war dann aber auf das Datum 4 Wochen später datiert. :D

  • Vielen Dank für die Infos!
    Habe gerade beim RP angerufen, passt soweit alles! Kann mein Abschlussgespräch Anfang Oktober machen, Anerkennung gibts natürlich erst nach dem 31.Oktober!


    medic 5754


    Hättest du mal die Fragestellung gelesen, hättest du deine Antwort vielleicht nochmal überdacht. Ich habe den gesamten Oktober Urlaub und arbeite ohnehin nicht. Logischerweise habe ich dann bereits meine Jahresarbeitsleistung gebracht. Bei Krankepflegeschülern kann diese Fragestellung nicht auftauchen, da es in diesem Ausbildungsberuf nach den drei Jahren Ausbildung ein allgemeines Staatsexamen gibt, welches ich bereits nach dem schulischen Teil der Ausbildung absolviert habe.


    Ich glaube mein geistiger Horizont ist etwas weiter, als dass ich den Beruf des Rettungsassistenten auf Blaulichtfahren reduzieren würde :D


    Ich habe lediglich eine normale Frage gestellt und erwarte in einem Fachforum dann Antworten auf diese Fragen und keinen unqualifizierten Beitrag wie den deinen! :mauer: :mauer: :mauer:


    Grüße

  • original:
    in Anbetracht permanenter Anfragen, auf welche Weise man eine (sowieso zu kurze) Ausbildung noch weiter verkürzen kann, ist die Antwort von Medic 5754 für mich vollkommen verständlich.
    Dass du dein Abschlussgespräch vorziehen darfst, ist ein Entgegenkommen des Regierungspräsidiums, zu dem sie nicht verpflichtet wären, da das Praktische Jahr "ein Jahr" in Vollzeitform dauert, in dem 1600 Stunden zu absolvieren sind.

  • andererseits muss man aber auch sagen, dass dieser verwaltungsakt namens abschlussgespräch generell ziemlich unglücklich konstruiert ist und gewisse serienmäßige probleme mit sich bringt. wenn man das AG tatsächlich erst exakt zum ende der ausbildung durchführt, dann bekommt der auszubildende seine urkunde nämlich nicht zum ausbildungsende, sondern später. und wenn man eine stelle als RA gefunden hat, die man "nahtlos" antreten kann, dann ist es wirklich blöd, dass die urkunde wochen auf sich warten lässt.


    im übrigen hat der threadsteller ein durchaus nachvollziehbares anliegen detailiert dargelegt und gut begründet. insofern finde ich den text von medic 5754 ebenfalls deplatziert. da der threadsteller aber inzwischen eine lösung gefunden hat, schlage ich vor, diese auseinandersetzung nicht weiter zu vertiefen.

  • andererseits muss man aber auch sagen, dass dieser verwaltungsakt namens abschlussgespräch generell ziemlich unglücklich konstruiert ist und gewisse serienmäßige probleme mit sich bringt ...


    Sehe ich durchaus auch so, da selbst mehr als 20 Jahre nach Inkrafttretens des RettAssG jede Menge offene Fragen zum Thema "Abschlussgespräch" existieren. Aber - ist nun mal im RettAssG so verankert und die Betreffenden müssen damit wohl leben.


  • Ist das Abschlussgespräch Teil des praktischen Jahres, oder darf es erst im Anschluss an das praktische Jahr erfolgen?


    Ob eine vergleichbare Fragestellung auch bei Krankenpflegeschülern, Azubis zum Kfz-Mechatroniker, Fluggerätemechaniker, u.v.a. auch auftaucht...?


    Bei Krankepflegeschülern kann diese Fragestellung nicht auftauchen, da es in diesem Ausbildungsberuf nach den drei Jahren Ausbildung ein allgemeines Staatsexamen gibt [...]


    Als ehemaliger Krankenpflegeschüler darf ich behaupten, dass es auch dort möglich ist. Krankenpflegeausbildungen gehen in der Regel von Oktober bis September. Wenn nun alle Schulen gleichzeitig am letzten Tag ihre Prüfungen abhalten wollen, kommen die zuständigen Regierungepräsidien ganz schön in Bedrängnis. Insofern "bewirbt" sich jede Schule auf einen Termin. Die Schule, auf der ich meine Ausbildung genoss, war traditionell eine, die in den letzten vier Wochen der Ausbildung Urlaub vorschrieb und deswegen den Prüfungstermin auf den 31. August glegte (natürlich vorausgesetzt, das es sich um einen Werktag handelt).

  • @ Mr. Blaulicht:



    Hättest du mal die Fragestellung gelesen, hättest du deine Antwort vielleicht nochmal überdacht.


    Was die Schule macht ist doch was wieder anderes, als das Ansinnen eines Azubi vor dem offiziellen, eigentlichen Ende schon "fertig" sein zu wollen.


    Entsprechend §2 Abs. 3 1. Satz RettAssPrV würde ich es schon so interpretieren, dass das Abschlussgespräch nach dem Ende des praktischen Ausbildungsjahres gem. § 7 Abs. 1 RettAssG durchzuführen ist.

  • Was die Schule macht ist doch was wieder anderes, als das Ansinnen eines Azubi vor dem offiziellen, eigentlichen Ende schon "fertig" sein zu wollen...


    Wie gesagt: Offizielles Ende ist eben auch der 30. September gewesen. Aber das nur nebenbei.


    Ich denke, genauso wie der richtige Weg für's PRP die Einsachaltung des GMV ist, so ist der richtige Weg für den Absolventen das Nachfragen an eben der Stelle (wie Jörg ja auch angemerkt hat). Beides führte offensichtlich zum Erfolg.


    Gruß, Christian