Soltau: Krankenhaus schickt verletztes Kind weiter

  • Zitat

    "Danach muss der Rettungsdienst die Notfallbehandlung sicherstellen. Also nicht nur transportieren, sondern wirklich auch sicherstellen, dass behandelt wird", so Meyer.


    Diese Aussage finde ich interessant. Wie kommt der Anwalt darauf, das der Rettungsdienst sicherstellen muss, das die Klinik entsprechende Resourcen zur Verfügung hat. - Vielleicht können hier unsere Rechtsvertreter etwas zu beitragen - Natürlich sollten wir einen Patienten einer Fachkompetenz zuführen und danach die Klinik auswählen. Das ein Kind mit einer hier diagnostizierten 3° igen Verbrennung in ein Verbrennungszentrum gehört, liegt auf der Hand. Dennoch kann ein Transport in das nächste Haus zur Grundversorgung und dann Weitertransport in das Fachzentrum, welches glaube ich als nächstes in Hannover wäre, gewährleistet werden.
    Dem Rettungsdienst hier den schwarzen Peter zu zuschieben, halte ich für übertrieben.
    Das Verhalten der Klinik und die Aussage der Politk in dem anderen Link, finde ich ebenso unbefriedigend.


    LG

  • Wie kommt der Anwalt darauf, das der Rettungsdienst sicherstellen muss, das die Klinik entsprechende Resourcen zur Verfügung hat.


    Frag ihn doch: http://www.patientenschutz.de/cms/index.php?article_id=114



    Grundsätzlich ist die Aussage "muss der Rettungsdienst die Notfallbehandlung sicherstellen. Also nicht nur transportieren, sondern wirklich auch sicherstellen, dass behandelt wird" eine Überforderung des Rettungsdienstes, da dieser gar nicht die Möglichkeit hat, auf klinikinterne Dinge Einfluss zu nehmen. Dass hat er sicher anders gemeint (nämlich in Bezug auf die aktuell vorhandene Behandlungskapazität eines Hauses), aber schlecht formuliert. Grundsätzlich kann ich eine derartige Aufgabe auch nicht im niedersächsischen RDG finden, dort ist das deutlich schwächer formuliert: Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RDG Nds. hat der RD "bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten und bei Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Versorgung erhalten, die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern (Notfallrettung)". Man kann sich jetzt darüber unterhalten, ob "geeignete Behandlungseinrichtung" sich auf "aktuell geeignet" oder "grundsätzlich geeignet" bezieht, aber einen Sicherstellungsauftrag bezüglich des weiteren Therapieverlaufs kann ich da beim besten Willen nicht rauslesen.

  • Ich bin mal gespannt wie diese Rechtsauffassung heute abend untermauert wird.


    Vollkommen egal was da alles falschgelaufen ist, eine Erstversorgung und ein fachgerechter Weitertransport muss irgendwie organisiert werden.

  • Zitat

    Schon 2009 berichtete das NDR Fernsehen von einem Mann, der nach einem Verkehrsunfall dringend operiert werden musste, aber von diversen Krankenhusern abgewiesen wurde - und schlielich in ein 350 Kilometer entferntes Krankenhaus gebracht werden musste.


    Ist dieser Satz in dem Kontext nicht auch ziemlich reisserisch und vergisst dabei einfach ein paar Dinge: Art des Transportes (Verlegung mit RTH?), wurde ein Spezialzentrum angefahren,...?


    Ich finde beide Artikel sehr reißerisch und finde, dass man auf deren Grundlage nicht wirklich diskutieren kann und muss, da keiner die genauen Umstände kennt.
    Ein Krankenhaus kann sich sehr wohl abmelden, aber sollte der Transport in eine aufnehmende Klinik eine lange Anfahrt erfordern, sollte das abgemeldete KH doch die Grundversorgung (CT, Röntgen, möglicherweise Stabilisierung) sicherstellen, um den Weitertransport zu sichern - das war zumindest meine bisherige Annahme.

  • Die nächste GEEIGNETE Klinik anzufahren ist, wie schon erwähnt, gesetzlich verankert. In Zeiten flächendeckender Handynetze und häufig verfügbarer Festnetz Telefone, halte ich einen Anruf in der Klinik im Vorfeld für durchaus zumutbar und realistisch. Meinen RA Azubis wird das so in meinem Unterricht (Rettungsdienstorganisation) beigebracht.


    Gruß


    Fabian

  • Wenn ich den NDR-Beitrag richtig verstanden habe, dann ist das aber eher eine Landesproblem, oder?
    In NRW haber ich nämlich gelernt - auch wenn das manche Kliniken anders zu sehen scheinen - dass eine Notaufnahme nicht abgemeldet werden kann, sondern zumindest die Primärversorgung zu jedem Zeitpunkt leisten muss. Haben wir also ein anderes Krankenhausgesetz in NRW?

  • Zumindest in der Textversion (erster Beitrag) ist nicht die Rede davon, dass keine Primärversorgung stattgefunden hätte.

  • Ok, also war es ein Problem der operativen Versorgung/ der vorgehaltenen Fachärzte.
    Warum findet dann aber jetzt eine Diskussion über die Versogungskapazitäten in den Notaufnahmen statt?
    Zumindest in den Kliniken die ich kenne sind das nämlich zwei völlig unterschiedliche Kisten...