Hallo.
Hab da mal ne Frage zum RettAssGesetz §§7 und §§ 8:
Ich habe eine verkürzte RA-Ausbildung gemacht, aufbauend auf den RS. Jetzt habe ich von den Jungs auf meiner Wache gehört, dass man sich Stunden, die man als RS geleistet hat (also Wachen- und Klinikpraktikum) auf die 1600 Stunden des Anerkennungsjahres anrechnen lassen kann. Ebenso anrechenbar wären evtl medizinische Vorkenntnisse (also eventuell eine Heilpraktikerausbildung??)
Hab das Gesetz durchgelesen, aber so richitg schlau werde ich daraus nicht.
Kennt sich jemand aus?
Danke. :herz:
zen.