Die ganze Argumentation fällt zusammen, wenn man die Intubation als sekundär einstuft und auf LT umsteigt. Kaum Trainingsbedarf, wenig komplikationsanfällig, ähnliches schutzniveau.
Das war ein Beispiel. Anscheinend hast Du den Hintergrund meiner Argumentation noch nicht greifen können.
Nehmen wir den LT, sollte also ein Patient in der von mir beschriebenen Situation sich befinden, "muss" der RettAss dann diese Maßnahme beherrschen. Tut er es nicht, ist eine Ergebnisqualität und auch Prozessqualität nur eingeschränkt gut. Das Schutzniveau ist übrigens mitnichten ähnlich.
Bei "muß" und "kann" geht es um erweiterte Maßnahmen, die nicht regulär auf dem Ausbildungsplan im Sinne einer Mindestanforderung für Rettungsassistenten stehen und von ihm erwartet werden können (z.B. Durchführung einer Herzdruckmassage oder Blutdruckmessen).
Diese erweiterten Maßnahmen wie Glucosegabe und i.v. Zugang stehen auf JEDEM Ausbildungsplan jeder Rettungsassistentenausbildung und es ist eine regulär durchgeführte Maßnahmen im Rahmen des Ausbildungsziels. Daran gibt es nichts zu diskutieren.
Die Mindestanforderung ist weit mehr als die Blutdruckmessung und die CPR.