FSJ mit 16.Jahren im Rettungsdienst Absolvieren?

  • Guten Tag Community,


    also ich wollte mal fragen ob man mit 16 ein FSJ im Rettungsdienst absolvieren kann, aber nichts brauchbares im Internet gefunden? Wisst ihr genaueres? Mir wurde gesagt es geht erst mit 18.. :-(

  • Die übliche Aufgabe des FSJlers im Rettungsdienst:
    KTW fahren.


    --> Du brauchst mindestens einen Führerschein der Klasse B --> Mindestalter 18 Jahre.

  • Hallo!
    Ich sag nur Führerschein....und dann meist auch noch den grossen.Schon deswegen wird das unter 18 Jahren nix...


    Grüsse

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Vorher eine Frage an dich: wie (und in welchen Bereichen) stellst du dir vor, als Minderjähriger im RD eingesetzt zu werden?


    Als Fahrer kannst du nicht eingesetzt werden, da du noch nicht volljährig bist - als Transportführer darfst du nicht eingesetzt werden, da dies zum einen gegen jede FSJ-Regelung (obwohl der allgemeine Einsatz von FSJlern im RD an sich ein Verstoß gegen die Grundsätze ist), verstößt und du dazu min. den Status des RS haben müsstest. Um den RS-Lehrgang zu absolvieren, musst du zum Zeitpunkt der Prüfung 18 Jahre alt sein.


    Edit: zeitgleich mit deiner Antwort verfasst, Philipp.

  • Vorher eine Frage an dich: wie (und in welchen Bereichen) stellst du dir vor, als Minderjähriger im RD eingesetzt zu werden?


    Als Fahrer kannst du nicht eingesetzt werden, da du noch nicht volljährig bist - als Transportführer darfst du nicht eingesetzt werden, da dies zum einen gegen jede FSJ-Regelung (obwohl der allgemeine Einsatz von FSJlern im RD an sich ein Verstoß gegen die Grundsätze ist), verstößt und du dazu min. den Status des RS haben müsstest. Um den RS-Lehrgang zu absolvieren, musst du zum Zeitpunkt der Prüfung 18 Jahre alt sein.


    Meine Güte, nun lass den Jungen doch. Er hat höflich seine Frage gestellt, die wurde ihm beantwortet, er hat es verstanden und damit hat es sich doch.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Mein vorheriger Beitrag sollte keinesfalls böse bzw. negativ aufgenommen werden - ich hatte meinen Beitrag zeitgleich mit seiner letzten Antwort geschrieben und ihn daher schon abgeschickt.
    Entschuldigung.

  • Mein vorheriger Beitrag sollte keinesfalls böse bzw. negativ aufgenommen werden - ich hatte meinen Beitrag zeitgleich mit seiner letzten Antwort geschrieben und ihn daher schon abgeschickt.
    Entschuldigung.


    Dann kam es unglücklicherweise anders rüber.
    :prost:

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Doch, das dürfen sie weiterhin sein. Vorraussetzung sind aber mindestens 18 vollendete Lebensjahre.


    Mir ist keine Dienststelle bekannt, die diese als Transportführer einsetzt.
    Laut meinen Unterlagen über das FSJ/den BFD (MHD) bzgl. der Rechte und Pflichten übernimmt der Freiwillige eine Hilfstätigkeit ("Freiwillige sollen keine Tätigkeiten übernehmen, die von Fachpersonal ausgeführt werden müssen.", Stand 2011).
    Natürlich könnte man nun eine Grundsatzdiskussion über den Einsatz von Freiwilligen im Rettungsdienst starten, über arbeitsmarktneutralen Einsatz und die Definition der Hilfstätigkeit, aber das würde im Endeffekt zu keinem Ergebnis führen.


    Meiner Meinung nach überschreitet es aber die Kompetenzen eines FSJ/BFD-Absolventen, als Transportführer des KTW eingesetzt zu werden - zum einen aufgrund der "Hilfstätigkeit" und zum anderen wegen der aus meiner Sicht unklaren Haftungsfrage.
    Wie würde es aussehen, wenn es zu Schäden/Behandlungsfehlern während eines Transportes kommt?
    Der FSJ-RS wäre in dem Falle ja nicht direkt haftbar, da er ja nur eine Hilfstätigkeit ausüben darf - also würde dies doch im Endeffekt auf den Arbeitgeber zurückfallen. Wie ist die juristische Lage in diesem Fall?

  • Mir ist keine Dienststelle bekannt, die diese als Transportführer einsetzt.

    Mir dafür gleich mehrere.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Mir dafür gleich mehrere.


    Dito. Ich selbst bin als FSJ'ler Transportführer und auf Seminaren habe ich viele kennen gelernt, bei denen es in den Dienststellen gängige Praxis ist, dass FSJ'ler ausschließlich und zusammen den KTW besetzen (was meiner Meinung nach nicht richtig ist, jedenfalls wenn gar kein Hauptamtliches Personal mehr auf dem KTW ist).


    Würde aber nicht die Haftungsfrage eindeutig sein, da ich ja in erster Linie RS bin und somit die notwendige Qualifikation besitze?


    Wenn zum Beispiel ein als RS angestellter RA mit einem als RA eingestellten RA fährt und ein Fehler passiert, wird doch auf die berufliche Qualifikation geschaut und nicht auf das Anstellungsverhältnis. Ein RA auf RS Stelle kann sich doch nicht einfach zurücklehnen und die Verantwortung trotz gleicher Qualifikation von sich weisen, oder?


    Edit: Vom DRK Landesverband gibt es dazu auch eine Stellungnahme, die eindeutig besagt das FSJ'ler (sofern sie die notwendige Qualifikation besitzen) Transportführer auf dem KTW sein dürfen.

  • Mir dafür gleich mehrere.

    Im ganzen Saarland werden auf DRK Rettungswachen meist gleich 2 FSJler auf den KTW eingeteilt.
    Interessanterweise ist dies auf den anderen 5 Wachen, die von anderen Organisationen betrieben werden (BF Saarbrücken: 1 KTW, ASB: 4 KTW; Malteser: 3 KTW), nicht so, da fährt immer ein Hauptamtlicher auf dem KTW, nicht selten sitzt ein RA auf dem KTW.