Dokumente zur Novellierung des RettAssG / NotSanG

  • Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V. - mit freundlicher Unterstützung des S&K-Verlages

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Die Herren der BAND haben wohl ihre Stellungnahme nochmals überarbeitet. Die hier bei uns gepostete Stellungnahme ist vom 03.06.
    Die jetzt erhältliche Stellungnahme ist vom 26.06. und das verlinkte Dokument ist nicht mehr erhältlich.


    Auch hat man die Stellungnahme der AGBN komischerweise auf der BAND Seite als Pressemitteilung stehen:


    Stellungnahme 26.06.


    Pressemitteilung 18.06.

  • Die Herren der BAND haben wohl ihre Stellungnahme nochmals überarbeitet.


    In der Tat. In der überarbeiteten Version wird nun umfassender Stellung bezogen und der Schutz des Patienten vor unkundiger Behandlung durch den NotSan erwähnt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Der Vollständigkeit halber noch die Tagesordnung mit den Sachverständigen zur Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Nachdem Bundestag und Bundesrat das Gesetz über den Beruf des Notfallsanitäters* (GesNotSan) verabschiedet haben, hat sich die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte* Deutschlands (BAND) e.V. am 18. April 2013 in Travemünde nochmals eine zusammenfassende Meinung gebildet. Die Mitgliederversammlung stellt fest, dass wesentliche Einwände der ärztlichen Organisationen und Körperschaften nicht beachtet wurden.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Das Notfallsanitätergesetz lässt bei Notärzten alle Alarmglocken läuten. Der Bundesrat hat am 22. März dem umstrittenen Notfallsanitätergesetz zugestimmt. Damit kann es am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Die Ausbildung der Sanitäter wurde von zwei auf drei Jahre verlängert. Notfallsanitäter dürfen in der Erstversorgung nun auch invasive Maßnahmen durchführen. Im Bundestag warnten Ärzte davor, die Mediziner durch einen neuen Berufsstand ersetzen zu wollen. Notfallsanitäter seien Unterstützer für Notärzte. Approbierte Ärzte brauchen für die Versorgung von Notfallpatienten die Zusatzweiterbildung: Notfallmedizin. Es darf keine heilkundlichen und invasiven Tätigkeiten der Notfallsanitäter geben. Die Notfallsanitäter sollten lediglich bis zum Eintreffen des Notarztes die Verantwortung tragen und nicht selbstständig den Transport ins Krankenhaus organisieren dürfen. Sie dürfen auch keine medizinische Schmerztherapie einleiten.

    [Seite 5 | Neujahrsempfang]

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ein Artikel eines Medizin- und Verwaltungsjuristen zum NotSanG


    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker