Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V. - mit freundlicher Unterstützung des S&K-Verlages
Dokumente zur Novellierung des RettAssG / NotSanG
-
-
-
Weiterer Widerstand kommt vom Hartmannbund, das Ärzteblatt berichtet darüber.
-
Die Herren der BAND haben wohl ihre Stellungnahme nochmals überarbeitet. Die hier bei uns gepostete Stellungnahme ist vom 03.06.
Die jetzt erhältliche Stellungnahme ist vom 26.06. und das verlinkte Dokument ist nicht mehr erhältlich.Auch hat man die Stellungnahme der AGBN komischerweise auf der BAND Seite als Pressemitteilung stehen:
-
Die Herren der BAND haben wohl ihre Stellungnahme nochmals überarbeitet.
In der Tat. In der überarbeiteten Version wird nun umfassender Stellung bezogen und der Schutz des Patienten vor unkundiger Behandlung durch den NotSan erwähnt. -
Dem Eingangspost wurde die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall und Akutmedizin e.V. (DGINA) hinzugefügt: http://www.dgina.de/pages/post…otfallsanitaeters-321.php
-
-
-
Stellungnahmen
-
Stellungnahme
-
weitere Stellungnahmen
-
-
weitere Stellungnahmen
-
.
-
Der Vollständigkeit halber noch die Tagesordnung mit den Sachverständigen zur Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss
-
Nachdem Bundestag und Bundesrat das Gesetz über den Beruf des Notfallsanitäters* (GesNotSan) verabschiedet haben, hat sich die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte* Deutschlands (BAND) e.V. am 18. April 2013 in Travemünde nochmals eine zusammenfassende Meinung gebildet. Die Mitgliederversammlung stellt fest, dass wesentliche Einwände der ärztlichen Organisationen und Körperschaften nicht beachtet wurden.
-
Zitat
Das Notfallsanitätergesetz lässt bei Notärzten alle Alarmglocken läuten. Der Bundesrat hat am 22. März dem umstrittenen Notfallsanitätergesetz zugestimmt. Damit kann es am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Die Ausbildung der Sanitäter wurde von zwei auf drei Jahre verlängert. Notfallsanitäter dürfen in der Erstversorgung nun auch invasive Maßnahmen durchführen. Im Bundestag warnten Ärzte davor, die Mediziner durch einen neuen Berufsstand ersetzen zu wollen. Notfallsanitäter seien Unterstützer für Notärzte. Approbierte Ärzte brauchen für die Versorgung von Notfallpatienten die Zusatzweiterbildung: Notfallmedizin. Es darf keine heilkundlichen und invasiven Tätigkeiten der Notfallsanitäter geben. Die Notfallsanitäter sollten lediglich bis zum Eintreffen des Notarztes die Verantwortung tragen und nicht selbstständig den Transport ins Krankenhaus organisieren dürfen. Sie dürfen auch keine medizinische Schmerztherapie einleiten.
[Seite 5 | Neujahrsempfang]
-
Keine Ahnung ob schon bekannt; die damaligen Änderungsanträge der Koalition.
-
Ein Artikel eines Medizin- und Verwaltungsjuristen zum NotSanG
ZitatH.-D. Lippert
ZusammenfassungHintergrund
Das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) 1989 wurde bei seinem Inkrafttreten als großer Fortschritt eines über 20 Jahre währenden Diskussionsprozesses gefeiert. Bald danach setzte aber die erneute Diskussion um die Novellierung des Gesetzes ein. Das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) ist ein typisches Berufszulassungsgesetz, nicht mehr und nicht weniger. Es regelt die Voraussetzungen, wie sie erworben werden, und die Berufsbezeichnung, wie sie geführt werden darf, sowie deren Schutz gegen missbräuchliche Führung in den Abschn. 1, 2 und 6.Veränderungen gegenüber dem RettAssG
Der wesentliche Fortschritt gegenüber dem RettAssG liegt darin, dass das NotSanG in § 4 eine grundsätzliche Qualität vorgibt und diese auch festschreibt. Dies gilt für die Ausbildungsziele, die der Notfallsanitäter erreichen muss, ebenso wie für die Ausbildungseinrichtungen und ihr Personal, das ihn ausbilden soll.Schlussfolgerungen
Das NotSanG ist zu begrüßen. Es greift die einst sinnvolle Regelung des RettAssG auf und entwickelt sie auf die heutigen Anforderungen angepasst weiter. Qualifizierte Notfallsanitäter wird es unter dem neuen Gesetz allerdings nur geben, wenn sie eine qualifizierte Ausbildung in dafür qualifizierten Ausbildungsstätten erhalten.Notfall + Rettungsmedizin
May 2013, Volume 16, Issue 3, pp 216-218 -
Ich habe die Kommentare deaktivert, da dieser Thread nur zur Dokumentensammlung und nicht zum diskutieren ist