Die Einsatzzahlen sind in den ersten Tagen nach Herausgabe des Schreibens im Rettungsdienstbereich um ca. 150 Einsätze/Tag gestiegen. Auf die Frage nach der Anzahl der Ärztlichen Leiter: es sind drei Stück. Prof. Dr. Uwe Kreimeier, Dr. Karl-Georg-Kanz und Dr. Ruth Königer, wobei erstgenannter Sprecher der Ärzlichen Leiter ist. Das Schreiben hat er aber im Urlaub von Dr. Kanz verfasst und Dr. Königer wusste nichts davon.
Allerdings widerspricht sich Prof. Kreimeier selbst: als Kursdirektor des ERC und Vertreter des Klinikums Münchens auf der Leitlinienkonferenz hat er ja selbst mit die Standards abgesegnet, die u.a. bei der Reanimation das Epinephrin sowie das Amiodaron vorsehen. Es ist schwierig auf der einen Seite weltweit Puplik zu machen, dass bei Reanimationen nach dem gewissen Standard verfahren werden soll - und "vor der Haustür" erlaubt er lediglich Infusion und Sauerstoff.
Auf Seite 3 erster Absatz steht ja, dass kein Fall von Adrenalingabe bei Reanimationen berichtet wurde - er gestattet dies aber auch nicht ausdrücklich weiterhin zu praktizieren. Die Rettungswachen haben übrigens nochmals eine Kurzinformation ergänzend geschrieben, die in etwa wie folgt lautet:
"Da in den von Experten und Institutionen (...) herausgegeben Leitlinien, Algorithmen und SOP auch Medikamente vorgegeben und standardisiert sind, ist eine generelle Einschränkung der Medikamentenkompetenz unterhalb der von der BÄK freigegebenen Medikamente nicht nachvollziehbar. Auch in Anbetracht des erwähnten "schnell in München eintreffenden Notarztes" ist die nun vorliegende aktuelle Reglementierung und Veränderung der Medikamentenkompetenz fraglich. Der Sachverhalt liegt zur Prüfung bei den zuständigen Stellen, um die Empfehlung des ÄLRD durch den Rettungszweckverband abzuklären. Grundsätzlich ist dem Ersuchen des ÄRLD Folge zu leisten. Der Grundsatz des rechtfertigenden Notstandes nach §34 StGB bleibt davon unberührt."
Diese sog. Medikamentenkompetenz hat das BRK München im Alleingang entwickelt, d.h. ein BRK-RA darf, wenn indiziert, z.B. Ketamin S und Midazolam verabreichen, ein JUH-RA allerdings nicht. Ich kenne einige Leute, die jährlich die Rezertifizierung für die Medikamentengabe absolvieren, aber wirklich oft wird das erworbenen Zusatzwissen nicht benötigt. Und im Zuge einer einheitlichen Kompetenz kann man es entweder allen erlauben - oder keinen. Es kann halt nicht sein, dass bei gleichen Grundvoraussetzungen bsp. der BRK-RA eine Analgesie durchführen kann, der JUH-Mensch aber "eine halbe Ewigkeit" auf einen NA warten muss. Also warten wir mal ab, was die "zuständigen Stellen ermitteln" und wie dann eine einheitliche Ausbildung und Kompetenz in München aussehen wird.