Aus der eingriffsbedürftigen Situation wird ja nicht deshalb eine andere, weil Du den Patienten untersucht hast. So gesehen lässt sich gut vertreten, dass Du dann auch weiter am Fliegenfänger klebst.
Sofern die Situation denn als eine eingriffsbedüftige angesehen wurde. Und ab wann ist es eine solche? Und wie weit will soll man dann gehen? Die logische Konsequenz wäre dann die Hinzuziehung eines (Not-)Arztes, dem dann die Entscheidung obliegt. Realisierbar ist dies natürlich nicht.
Nunja, was sich da wirklich abgespielt hat, ist denke ich für uns nicht mehr nachvollziehbar. Man sollte jedoch nicht mehr als das sprichwörtliche eine Bein unnötig in Richtung Knast bewegen.