Rettungsassistentenausbildung in Zeiten des Umbruchs

  • Wenn am 1.1.14 das NotSanG in Kraft tritt, tritt automatisch das RettAssG ausser Kraft.
    Das hat Konsequenzen für die Azubis die sich jetzt noch für die RA Ausbildung anmelden.
    Klar ist:
    Alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens begonnene Lehrgänge werden zu Ende geführt.


    Aber:
    Was ist, wenn jemand im Oktober 2013 einen RA Kurs nach §4 RettAssG beginnt (Vollzeitkurs) und durch das Examen im Oktober 2014 fällt?


    Kriegt der dann noch ne Nachprüfung??


    Weitere Fragen?'
    Denke der eine oder andere Ausbilderkollege steht auch vor Problemen oder fragen.
    Möchte diesen Thread dazu nutzen sich dahingehend auszutauschen.


    Edit: ENTSETZLICHE Rechtschreibfehler eliminiert...

  • wie sieht das mit der dreijährigen Ausbildung aus? die dieses Jahr damit beginnen. Deren Ra-Lehrgang müsste ja erst im Jahr 2014 starten.

  • wie sieht das mit der dreijährigen Ausbildung aus? die dieses Jahr damit beginnen. Deren Ra-Lehrgang müsste ja erst im Jahr 2014 starten.


    Solche Ausbildungsmodelle sind ja bisher nirgends festgeschrieben, sondern in der Regel von den Anbietern selbst "gestrickt". Darauf muss der Gestzgeber wohl keine Rücksicht nehmen...


    J.

  • Wenn am 1.1.14 das NotSanG in Kraft tritt, tritt automszisch das RettAssG ausser Kraft.


    Achtung, das ist so nicht korrekt. Das RettAssG wird bis Ende 2014 gültig sein (siehe überarbeiteter Gesetzentwurf)!

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Daniel:
    Spielt im Prinzip keine Rolle.
    Es muss dann für das Frühjahr 2015 nochmal ein Examenstermin angesetzt werden.
    Es muss ein schriftliches Examen erstellt werden etc...


    Was ist mit den Anerkennungsjahren für diese "Nachzügler"?
    Abschlussgespräche nach einem nicht mehr existierenden Gesetz?
    Lauter "kleine" Unkarheiten, für die es derzeit keine Lösung zu geben scheint.

  • Es wird doch gesagt, wer noch den RA-Lehrgäng anfängt bevor das RettAssG außer Kraft tritt darf die Ausbildung auch fertig machen. Daher wird alles so sein wie immer. Dies bedeutet am Ende durchaus nochmal etwas mehr Aufwand (Prüfungskomission kommt wegen ienem Prüfling zusammen).
    Daher kann ich nicht nachvollziehen durch was Unklarheiten entstehen?

  • Kennst du das Procedere, das einer Staatsprüfung voraus geht?


    Examen erstellen, Schulleiterkonferenz, Abnicken des Examensentwurfes, Prüfungskommission, Ärztliche Aufsicht durch die Regierungsbehörde, Einheitlicher Termin für ganzes Bundesland etc etc..

  • Vossi, ich verstehe es leider immer noch nicht, wo du das Problem siehst (vielleicht bin ich heute schwer von Begriff), bzw. weshalb du Probleme erwartest. Das Prozedere wird sich doch nicht ändern, außer das es eben der ganze Aufwand für einen einzelnen Schüler betrieben werden muss.

  • Ich erwarte im Prinzip gar keine Probleme.
    Es würde mich nur interessieren, ob es andere Ausbilderkollegen gibt, die auch vor Fragen stehen, für die es bisher noch keine Lösung gibt, weil das entsprechende Szenario noch nicht diskutiert wurde.
    Wie eben zum Beispiel die Frage: Was ist wenn im Oktober 2014 jemand durchs Examen fällt.


    Auch ne Interessante Frage in dem Zusammenheng:
    Wer prüft die ersten Notfallsanitäter?
    Also wer prüft zum Beispiel mich?
    Meine eigenen Kollegen?
    Jemand von ner anderen Schule?
    Wer erstellt das Examen, dass ich schreiben werde?
    Und was für ein Examen schreibt der, der das geschrieben hat?


    Solche Dinge wollt ich hier ein wenig sameln und dann ein bisschen (ACHTUNG jetzt kommts!) im Kaffeesatz lesen ;)

  • Wer prüft die ersten Notfallsanitäter?
    Also wer prüft zum Beispiel mich?


    Wahrscheinlich vom Amtsarzt der zuständigen kommunalen/ministerialen Stelle bzw. der vom ihm beauftragten Stelle/Einrichtung.


    Die ersten Notfallsanitäter die bei null Anfangen werden wahrscheinlich von einem Dozentenmix aus RettAss/NotSan/Ärzten und sonstigen Spezialisten ausgebildeten.

  • In der Pflege wurde ja auch in den 60er Jahren (?) die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre erhöht. Die "neuen" Schwestern wurden auch von den "alten" Schwestern ausgebildet. Einziger Unterschied: Die "alten" Schwestern wurden "übergeleitet".


    Da ich es nicht selber erlebt habe und mir auch keiner was erzählt hat, wer hat denn die ersten RA ausgebildet?

  • Zitat von einem der im ersten Jahr ausgebildeten RA: "Uns wurde ein frischer Absolvent des Medizinstudiums vorgesetzt, der uns dann sein halbes Studium in Kurzform reingeprügelt hat, da er nicht wusste, was er uns zu erzählen hatte."