Wenn am 1.1.14 das NotSanG in Kraft tritt, tritt automatisch das RettAssG ausser Kraft.
Das hat Konsequenzen für die Azubis die sich jetzt noch für die RA Ausbildung anmelden.
Klar ist:
Alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens begonnene Lehrgänge werden zu Ende geführt.
Aber:
Was ist, wenn jemand im Oktober 2013 einen RA Kurs nach §4 RettAssG beginnt (Vollzeitkurs) und durch das Examen im Oktober 2014 fällt?
Kriegt der dann noch ne Nachprüfung??
Weitere Fragen?'
Denke der eine oder andere Ausbilderkollege steht auch vor Problemen oder fragen.
Möchte diesen Thread dazu nutzen sich dahingehend auszutauschen.
Edit: ENTSETZLICHE Rechtschreibfehler eliminiert...