Zumindest bei dieser Fallschilderung lässt sich eventuell nachvollziehen, dass auch mal Ersthelfer für "durchgeführte Erste-Hilfe" belangt werden könnten.
ZitatEin Trio von zwei Männern und einer Frau hatte 2004 in einer Wohnung in Basel über mehrere Tage verschiedene Drogen konsumiert, darunter hohe Dosen Amphetamin, Ecstasy und LSD. Am Morgen des 15. März schluckte einer der Beteiligten drei weitere Ecstasy-Pillen. Er wurde danach zunächst extrem unruhig und stürzte.
Die beiden anderen legten den um sich schlagenden und laut schreienden Mann auf eine Matratze und fesselten seine Hände und Füsse mit einem Halstuch, einem Fahrradspanngurt und Klebeband. Da er sich nicht beruhigte, wickelten sie ihn in ein Duvet ein, schlangen eine Schnur darum und legten eine Futonmatratze auf ihn.
Als sich sein Zustand auch nach zwei Stunden nicht gebessert hatte, verabreichten sie ihm ein rezeptpflichtiges Medikament gegen Epilepsie. Ihr Kollege lief danach im Gesicht blau an und hörte auf zu atmen. Die zwei anderen riefen alsdann die Sanität und begannen mit Wiederbelebungsmassnahmen.