Thüringen will Einsatz von Notfallsanitätern ermöglichen

  • So wie ich den Bericht verstehe soll im Gesetz stehen, dass ein RA oder ein NFS auf dem RTW sein muss. Das dürfte für die Verhandlung um die Weiterbildungskosten nicht Ideal sein. Entspricht aber meiner Vermutung.


    Eddy

  • Du kannst ja kaum ab dem 1.1.2014 festschreiben das ein NFS auf dem RTW sitzen muss, wenn man erst ab dem 1.1.2014 NFS ausbildet. Natürlich wird es eine Phase geben in denen RA/NFS nebeneinander herlaufen, dass ist wenig überraschend. Die wirkliche Frage ist ab wann in welchem Bundesland der NFS verpflichtend als Fahrzeugführer im RDG verankert wird.

  • So lange die grosse Mehrzahl der Angestellten bei den RettAss liegt, wird das noch Jahre dauern es wird bei entweder oder und in der Regel etc. bleiben. Die Antwort hast du ja schon selbst gegeben Übername von Weiterbildungskosten hier wollen die AG natürlich verschont werden. Aber wir werden sehn...

  • Hallo... ich hab die Frage schon mal gestellt, aber keine Antwort erhalten.
    Gibt es schon irgendwo Planungen auch tatsächlich zum 01.01.14 zu starten?
    Gruß
    Florian


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  • So lange die grosse Mehrzahl der Angestellten bei den RettAss liegt, wird das noch Jahre dauern es wird bei entweder oder und in der Regel etc. bleiben


    Das ist deine persönliche Vermutung, es gibt aber auch eine Menge Leute die es anders sehen. Was kommen wird, wissen wir im Moment noch nicht. Ich hoffe allerdings sehr das du unrecht hast!


    Hallo... ich hab die Frage schon mal gestellt, aber keine Antwort erhalten.
    Gibt es schon irgendwo Planungen auch tatsächlich zum 01.01.14 zu starten?
    Gruß
    Florian


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    Hallo,


    da die NSF-Ausbildung ein normaler Ausbildungsberuf ist, werden viele Anbieter auch den Ausbildungsbeginn wie den bei anderen Ausbildungen in den Herbst legen. Sicher wird es in manchen Bereichen auch andere Termine geben, allerdings weiß ich noch von keinem.

  • Richtig das ist meine persönliche Meinung, die sich aber daraus bildet das es in der Vergangenheit mit dem RettAss oder bei ähnlichen Änderungen in diesem oder anderen Bereichen immer so ähnlich gehandhabt wurde. Wo wir bei persönlichem sind, würde ich mir natürlich auch nachkürzester Übergangszeit wünschen das der NotSan alleinig auf dem RTW festgelegt wird. Die Übergangszeit darf dabei selbstverständlich nicht so lang sein das die Belegschaft einfach ausgetauscht werden kann und so doch der AG die Weiterbildungskosten tragen muss. Aber das ist meiner Meinung nach naives Wunschdenken, aber wir werden sehen...

  • Ich sehe das Problem der Weiterbildungskosten eher bei den Kostenträgern, also den Krankenkassen, als bei den Arbeitgebern. Wenn die Gesetzeslage auch den RA als Transportführer ermöglicht, werden die Krankenkassen die Anerkennung der Weiterbildungskosten so lange ablehnen bis es zu spät ist. Und dann kann gar nicht jeder AG diese Kosten übernehmen, da er sich das Geld ja nicht aus dem Ärmel schütteln kann.


    Hier könnten die RA von öffentlich rechtlichen Rettungsdiensten besser davonkommen.


    Eddy

  • In obigen Beitrag werfe ich AG / Kostenträger / Kassen in einen Topf, hätte ich besser heraus schreiben können, sorry

  • Würde das Gesetz nicht geändert, müsste ein RTW mit einem NFS noch einen RA als Beifahrer haben um gesetzkonform zu bleiben. Es geht hier wohl nicht darum den NFS als Einsatzleiter festzulegen, sondern ihn überhaupt in das Gesetz mit aufzunehmen...

  • Ja richtig, der Sachverhalt bezüglich der Weiterbildungskosten ist aber in diesem Zusammenhang nicht unerheblich. Auch wenn viele der Überzeugung sind diese werden von den Kostenträgern übernommen.

  • [...]Hier könnten die RA von öffentlich rechtlichen Rettungsdiensten besser davonkommen.


    Ich glaube nicht, dass mein Arbeitgeber, ein Landkreis, die Kosten der Weiterbildung tragen wird solange dieses nicht im RD-Gesetz meines Bundeslandes enthalten ist oder mit einer "wischi-waschi"-Formulierung verpackt wurde. Mit dem RettAss hat dieses auch schon gut 18 Jahre gedauert! Das nächste Problem ist, dass die Nischenrettergruppe zu der ich gehöre, ohnehin kaum (BrandSchG) oder gar nicht (RD-Gesetz) in irgendwelchen Gesetzen zu finden ist, wenn es um die Aus- und Fortbildung bzw. die Qualifikation geht. Erst vor wenigen Tagen verglich mein Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht meine bzw. unsere Tätigkeit mit den eines Hausmeisters! Und solange mein Arbeitgeber nicht dazu gezwungen wird, er zweifelt ja auch die Erforderlichkeit der RettAss- und B-III bzw. mD-Qualifikation für meinen/unseren Beruf an, wird er keinen Pfennig freiwillig ausgeben! Daher glaube ich nicht, dass hier der öD unbedingt so viel besser dran ist. Auf der anderen Seite meines Arbeitsplatzes, bei der Berufsfeuerwehr, macht man sich sehr wohl schon Gedanken wegen dem NotSan...


    Gruß


    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.