Infos des S+K-Verlags
ZitatAlles anzeigenIn Nordrhein-Westfalen wurden zur Umsetzung des
Notfallsanitätergesetzes in Landesrecht und Verwaltungspraxis eine
Expertengruppe und fünf inhaltliche Unterarbeitsgruppen gegründet, die
neben der Klärung von rechtlichen und inhaltlichen Fragen vor allem
einen Musterrahmenlehrplan für die Ergänzungsprüfung sowie für die
gesamte Ausbildung und Empfehlungen für die Prüfungen erstellen sollen.
Der Musterrahmenlehrplan soll voraussichtlich bis Februar 2014
vorliegen. In einem Schreiben an die Rettungsdienstschulen in
Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter darauf hingewiesen, dass die Ergänzungsprüfungen damit
frühestens ab Frühjahr 2014 und die Notfallsanitäter-Ausbildung selbst
ab Herbst 2014 beginnen können.
Genehmigungen zur Durchführung von
staatlichen Prüfungen und staatlichen Ergänzungsprüfungen, heißt es in
dem Schreiben vom 14. Oktober 2013, „können daher erst nach der
Veröffentlichung eines solchen Musterrahmenlehrplans und weiteren
Empfehlungen durch das Gesundheitsministerium erfolgen.“ Die
Expertengruppe besteht seit September 2013 und ist hervorgegangen aus
dem Landesfachbeirat für den Rettungsdienst.