Übernahme von Krankentransport kurz vor Dienstende verweigert - fristlos entlassen

  • Vielleicht schaust mal weniger auf Berichte von Kollegen und machs dir selber nen Bild?
    PS: Wenn man sich über ein System aufregt,dann kann man es A: Besser machen o. B: Lassen


    Nö, braucht er nicht, Lage ist genau so wie von SaHa beschrieben.

  • Dann bleibt ja immer noch Möglichkeit "A" ...

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Artikel in der OZ


    Zusammenfassung für alle, die den Artikel nicht lesen können (sonst auch per PN zu erhalten):


    Laut einem Bericht der Ostsee-Zeitung vom 14. Oktober 2014 könnte es in der Angelegenheit wohl zu einem Vergleich zu Gunsten des gekündigten Sanitäters Michael O. kommen – der DRK-Kreisverband Nordwestmecklenburg müsste ihm dann 100.000€ zahlen.


    Dies ist das Ergebnis eines Anhörungstermines Anfang Oktober vor dem Landesarbeitsgericht in Rostock. In dieser Anhörung wurde noch einmal deutlich, dass der seit 32 Jahren beim DRK beschäftigte Michael O. aufgrund eines dringenden privaten Termins einen Krankentransport und keinesfalls einen Notfall abgelehnt habe. Auch der Vorsitzende der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichtes habe den Eindruck erhalten, dass das DRK wohl einen Krankentransport als Notfalleinsatz aufbausche.


    Das Landesarbeitsgericht wies den DRK-Kreisverband deutlich darauf hin, das Thema Arbeitszeit und Überstunden mit einer klaren Betriebsvereinbarung zu regeln.


    Ebenfalls spielte die ungeklärte Situation des Betriebsrates nach einer Fusion mit dem DRK-Kreisverband Wismar Mitte 2012 eine Rolle. Zum Zeitpunkt der Kündigung war Michael O. Betriebsratsvorsitzender des größeren und für Personalfragen zuständigen Betriebsrates. Die Neuwahl wurde erst im Dezember 2013 abgehalten, im Laufe derer Michael O. wiedergewählt wurde. Daher sei es auch die Frage, ob zu diesem Zeitpunkt der besondere Kündigungsschutz für Wahlbewerber schon bestand. Zudem hatte das DRK das Gericht erst vier Wochen nach dem Vorfall bezüglich der außerordentlichen Kündigung angerufen, 14 Tage wäre die korrekte Frist gewesen. Da Michael O. als Betriebsratsvorsitzender der Kündigung aus ersichtlichen Gründen nicht zustimmen konnte, war diese gerichtliche Zustimmung unbedingt erforderlich.


    Die vom DRK-Kreisverband Nordwestmecklenburg akzeptierte Abfindungsumme von 100.000€ wäre das Einkommen der nächsten dreieinhalb Jahre (Zeitraum als gewähltes Betriebsratsmitglied) von Michael O. - dieser hat sich jetzt ausreichende Bedenkzeit erbeten, ob er dieses Angebot annimmt.

  • Der Mitarbeiter hat endgültig vor dem Landesarbeitsgericht gewonnen und fängt nach seiner einjährigen Freistellung jetzt demnächst wieder an zu arbeiten.