Übernahme von Krankentransport kurz vor Dienstende verweigert - fristlos entlassen

  • Ein Rettungssanitäter verweigert kurz vor Feierabend die Übernahme eines Krankentransportes aus einem Pflegeheim ins Krankenhaus, weil ein wichtiger privater Termin (Jugendamt, Unterhalt/Umgang mit seinem Sohn) eine halbe Stunde nach offiziellem Feierabend sonst nicht hätte wahrgenommen werden können. Daraufhin wurde ihm (übrigens mal wieder ein Betriebsratsvorsitzender) vom Arbeitgeber fristlos gekündigt.


    http://www.ln-online.de/Lokale…ttungssanitaeter-gefeuert

  • Wer seit 3 Wochen auf einen Termin wartet, sich keine Ablöse 'ne Stunde vorher Organisiert,
    die Arbeit verweigert (in diesem Fall den KT) und dann selbst auf mehrfache Anordnung sich der Sache nicht annimmt, selbst schuld.

  • aus einem Pflegeheim ins Kloster


    Es ging hier nicht um eine Fahrt ins Kloster, sondern in ein Krankenhaus, wenn ich mich nicht verlesen haben.


    Egal wie lange der Transport dauern, wird sind das praktisch sichere Überstunden, wenn man 40 Minuten vor Feierabend noch eine Fahrt erhält und dafür sehe ich im KTW-Bereich keinen Grund...

  • Gibt es meine ich auch schon einige Urteile zu, dass man im KTP Einsätze, die absehbar über die Schicht hinausgehen ablehnen kann.
    Ich mache mich mal auf die Suche...


    Edit:Eines habe ich schon, wobei hier eine direkte Arbeitszeitüberschreitung wohl das Proglem war, aber ich meine es gäbe noch deutlich neuere Urteile



    Verweigert ein Rettungssanitäter einen Krankentransport unmittelbar vor Ablauf der gesetzlich und tariflich zulässigen Arbeitszeit, rechtfertigt dies nicht in jedem Fall eine außerordentliche Kündigung.
    LAG Baden-Württemberg, Urteil vom

    21.11. 2000, 4 Sa 81/00)

  • Zitat

    Egal wie lange der Transport dauern, wird sind das praktisch sichere Überstunden, wenn man 40 Minuten vor Feierabend noch eine Fahrt erhält und dafür sehe ich im KTW-Bereich keinen Grund...


    Dann kann man ja künftig immer schon 45-60 Minuten vor Schichtende Feierabend machen, wenn man zu diesem Zeitpunkt noch keinen Transportauftrag hat. Wie praktisch. :-)

  • Kann man natürlich nicht. Aber da Du Jurist zu sein scheinst, wirst Du das wissen und wolltest vermutlich nur provozieren.


    Ein KTP ist aber per Definition schon kein zeitlich dringlicher Einsatz und kann auch bis nach Schichtwechsel warten.

  • Wünsche dem Kollegen alles Gute und viel Erfolg!


    Ein Krankentransport ist KEIN Notfall und somit Planbar. Sollte sich eine Situation wie hier ergeben, spricht nichts dagegen die Besatzung zu Fragen, ob diese den Transport übernehmen möchte bzw kann. Wenn nicht dann nicht. Wie schon erwähnt gab es da Urteile zu. Natürlich ist das Wohl des Patienten sehr wichtig, aber auch unser Eigenes. Jeder hat das Recht auf ein Privatleben. Und meines ist mir sehr wichtig, denn ich bin sehr gern zu Hause. Leider versauen die immer heißen Kollegen uns da oftmals die Preise. Wir fahren (offiziell) keine Krankentransporte und für einen Notfalleinsatz bin ich gerne bereit länger zu machen, denn die kann keiner vorhersagen....

  • Dann kann man ja künftig immer schon 45-60 Minuten vor Schichtende Feierabend machen, wenn man zu diesem Zeitpunkt noch keinen Transportauftrag hat. Wie praktisch. :-)


    Du wirst lachen, aber das wird mancherorts ganz offiziell so gehandhabt, dass KTW nur bis 30 Minuten vor Dienstende noch mit Transporten beauftragt werden. Diese fallen dann in der Leitstelle aus dem Alarmierungsvorschlag raus. Es gibt sogar eine Mittagspause, die auch eingehalten wird. Die Zeit kann man dann nutzen und nochmal durch den Wagen wischen, außen abkärchern, Decken auffüllen oder Schreibkram erledigen. :thumbup:


    Die Feuerwehr als Träger des RD hat sogar ein Interesse an einem rechtzeitigen Feuerabend der Hiorg-KTW. Für Überstunden die über eine bestimmte Dauer, ich meine 30 Minuten, hinausgehen, muss sie an die betreffende Hiorg zahlen.


    Im benachbarten RD Bereich wird man auch noch fünf Minuten vor Schluss an das andere Ende des Kreises alarmiert und wenn man im Status 1 nach Hause fährt dann nochmal alarmiert... und die Kollegen lassen sich erfolgreich einreden, dass dies so seine Richtigkeit hätte, man wäre schließlich im Rettungsdienst.


    Nur mal zwei Beispiele, wie es laufen kann.


    LG TT

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  • Im benachbarten RD Bereich wird man auch noch fünf Minuten vor Schluss an das andere Ende des Kreises alarmiert und wenn man im Status 1 nach Hause fährt dann nochmal alarmiert... und die Kollegen lassen sich erfolgreich einreden, dass dies so seine Richtigkeit hätte, man wäre schließlich im Rettungsdienst


    Beziehst Du Dich dabei auf Notfallrettung oder Krankentransport?

  • Ich persönlich bin der Meinung, dass man so etwas bereits vor dem Aufkommen einer entsprechenden Situation klären sollte.
    Wenn solche Einsätze für Überstunden sorgen, dies durch den Arbeitgeber so angeordnet wird (die Leitstelle ist nicht der Arbeitgeber) und der Betriebsrat dem auch so zugestimmt hat, dabei die maximalen Arbeitszeiten nicht überschritten werden, dann sehe ich keinen Grund, warum man die fahrt nicht machen sollte.
    Wenn dem nicht so ist, dann sehe ich keinen Grund, die Fahrt zu machen. Dann sollte man allerdings schauen, wie in der Vergangenheit damit umgegangen wurde.


    So etwas muss einfach vorher geklärt werden. Wird ja schließlich nicht der erste Transport kurz vor Feierabend gewesen sein.


    Gruß, Christian

  • Das Thema polarisiert momentan auch in meinem RD-Bereich.


    Hier ist die Deutung aber auch eher wie folgt: Der KTP ist eine planbare Disposition mit nicht zeitkritischen Patienten. Der Arbeitgeber hat kein Recht über meine Freizeit zu entscheiden (Fraglich ist ja auch, ob mit Überstunden ggf. die gesetzliche Freizeit zur nächsten Schritt unterlaufen wird!).


    Folglich fahren wir keine Krankentransporte, welche über unsere Arbeitszeit hinausgehen würden.


    In der Notfallrettung wird alles gefahren, falls die Ablösung noch nicht da ist.

  • Hi!
    Da frag ich mich bei einigen Antworten hier: Wer fährt denn dann die KTW die von den ganzen" Pünktlich-Feierabend-Machern" abgelehnt werden?
    Und vor allem: Wie wird festgelegt,ab wieviel Minuten die Fahrt nicht mehr "pünktlich" gefahren werden kann?

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • DaniRA
    Wenn es an Fahrzeugen mangelt, ist es vielleicht ein organisatorisches Problem, was sich nie ändern wird, wenn alles immer irgendwie klappt.... Vielleicht blauäugig aber meine Meinung. Und wenn ich meine Schicht hinter mir habe, ist es mir doof gesagt auch egal wer das fährt...... Ich freu mich auf meine Family!



    Wenn es absehbar ist, dass der Transport deutlich über das Dienstende hinausgeht.

  • Also ich habe noch nie irgendeinen Einsatz vor Schichtende abgelehnt, habe aber natürlich durch die wenigen Dienste wahrscheinlich auch nicht einen ganz so ausgeprägten Leidensdruck. :)


    Aber: Ich habe noch nie verstanden, warum eine Leitstelle nicht der Ar*** in der Hose hat, Arztpraxen und Seniorenheime mal eine halbe Stunde zu vertrösten. Stattdessen wird jeder Auftrag ohne Priorisierung immer sofort rausgehauen, Hauptsache man hat keinen Stress am Telefon. Und dann wird an anderer Stelle über nicht eingehaltene HIlfsfristen geflennt, weil das Auto, das die Einhaltung gewährleisten soll, mit Überstunden zum ambulanten Katheterwechsel gondelt.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Der KTP ist eine planbare Disposition mit nicht zeitkritischen Patienten.


    Medizinisch gesehen ist das natürlich Quatsch, auch wenn oft so argumentiert wird. Krankentransporte sind nicht immer disponibel und können natürlich auch akut nötig sein (z.B. Fruchtwasserabgang bei Risikoschwangerschaft, Konsiliartransport zur urologischen Versorgung etc.). Der Unterschied zum Rettungstransport liegt beim Patientengutund und den sich daraus ergebenden Notwendigkeiten, und nicht an der Uhrzeit oder dem Dienstplan.

  • Medizinisch gesehen ist das natürlich Quatsch, auch wenn oft so argumentiert wird. Krankentransporte sind nicht immer disponibel und können natürlich auch akut nötig sein (z.B. Fruchtwasserabgang bei Risikoschwangerschaft, Konsiliartransport zur urologischen Versorgung etc.). Der Unterschied zum Rettungstransport liegt beim Patientengutund und den sich daraus ergebenden Notwendigkeiten, und nicht an der Uhrzeit oder dem Dienstplan.

    Fruchtwasserabgang bei Risikoschwangerschaften ist ein Krankentransport??? Die von dir genannten Beispiele klingen eher nach Notfällen. Und was genau definierst du als Konsiltransport zur Urologischen Versorgung? Den gezogenen Katheter? Und willst du mit deinem Post sagen, aus einem KTP kann ein Notfall werden?


    Denke es geht auch eher um Entlassungen, Arztfahrten etc.....

  • Weder ein (termingerechter) Fruchtwasserabgang bei Risikoschwangerschaft (z.B. Beckendlage), noch ein gezogener DK oder suprapubischer Katheter sind medizinische Notfälle. In dem einen Fall ist es ratsam, die Schwangere liegend und in qualifizierter Begleitung zu transportieren, im anderen Fall ist es sicherlich ethisch nicht vertretbar und auch nicht ratsam (hygienische Aspekte), den Transport terminiert auf den nächsten Tag zu verschieben.