Hallo,
weiß von Euch jemand wo man im Ruhrgebiet die Zusatzqualifikation MPG-Beauftragter erlangen kann? Gibt anscheinend ziemlich wenige Schulen bzw. Organisationen die diese Weiterbildung anbieten.
Dank im Voraus!
Hallo,
weiß von Euch jemand wo man im Ruhrgebiet die Zusatzqualifikation MPG-Beauftragter erlangen kann? Gibt anscheinend ziemlich wenige Schulen bzw. Organisationen die diese Weiterbildung anbieten.
Dank im Voraus!
Hallo,
Kontaktiere mal http://www.bezreg-arnsberg.nrw…medizinprodukte/index.php
Wäre die für unsere deutsche Firma zuständige Aufsichtsbehörde, kennen sich mit der Thematik MPG sehr gut aus!
KG, Walter
Ps: lesenswert wäre auch der Anhang!
Was ist das eigentlich, die "Qualifikation" MPG-Beauftragter?
Was muss man tun um das zu werden (also qas genau lernt man in den Lehrgängen), bzw was kann/darf man dann, was man vorher nicht auch schon konnte/durfte? Braucht man da überhaupt irgend eine Schulung oder reicht es, wenn der Arbeitgeber "mich" beauftragt?
Klar kenne ich jede Menge MPG-Beauftragter, sowohl im RD, als auch hier in der Klinik... und ich weiß auch (ungefähr) was die im Tagesgeschäft so treiben.. nur hinter die genauern Details dieser "Qualifikation" bin ich bis jetzt noch nicht gestiegen...
Hab' bisher auch noch nicht mitbekommen, daß die MPG-Beauftragten mal auf einer Weiterbildungsveranstaltung waren. Ist ja eigentlich mehr ein organisatorischer Job.
Ich habe eine solche Ausbildung auch genossen, würde aber aufgrund der Länge von 8 Stunden eher von einer Schulung sprechen. Es werden halt die gesetzlichen Grundlagen vermittelt sowie Mittel und Wege in die Wiege gelegt um seinen Job auf der Wache/Einrichtung zu machen. Ich war 2008 in Nellinghof (MHD). Kleiner überschaubarer Lehrgang was die Teilnehmeranzahl angeht. Ich wurde damals noch von der SEG/KatS-Einheit entsendet um endlich mal Ordnung in den medizintechnischen Wahnsinn der Einheit zu bringen.
Gruß
Ist das für alle MPG-Beauftragte verbindlich, oder nur eine optionale Kiste mit internem Anspruch?
Ist das für alle MPG-Beauftragte verbindlich, oder nur eine optionale Kiste mit internem Anspruch?
Im Medizinproduktegesetz und in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung könnte man etwas in der Richtung auslegen:
ZitatAlles anzeigen
§ 2 MPBetreibV Allgemeine Anforderungen
(2) Medizinprodukte dürfen nur von Personen errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden, die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen.
(4) Der Betreiber darf nur Personen mit dem Errichten und Anwenden von Medizinprodukten beauftragen, die die in Absatz 2 genannten Voraussetzungen erfüllen.
§ 4 MPBetreibV Instandhaltung
(1) Der Betreiber darf nur Personen, Betriebe oder Einrichtungen mit der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Aufbereitung) von Medizinprodukten beauftragen, die die Sachkenntnis, Voraussetzungen und die erforderlichen Mittel zur ordnungsgemäßen Ausführung dieser Aufgabe besitzen.
(3) Die Voraussetzungen nach Absatz 1 werden erfüllt, wenn die mit der Instandhaltung Beauftragten
1. auf Grund ihrer Ausbildung und praktischen Tätigkeit über die erforderlichen Sachkenntnisse bei der Instandhaltung von Medizinprodukten und
2. [...]
verfügen und in der Lage sind, diese nach Art und Umfang ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchzuführen.
So konnte ich in meiner ehemaligen SEG/KatS-Einheit gegenüber dem Wasserkopf des Kreisverbandes durchsetzen, dass wir nicht nur rettungsdienstlich qualifizierte Personen brauchen, sondern auch geschulte Personen die den ganzen Mist beaufsichtigen, pflegen und für die Einweisung der qualifizierten Personen sorgen. Viele Jahre lang wurde nicht eingewiesen, die Medizintechnik nicht gewartet und geprüft, die Fahrzeuge gleichen Typs nicht einheitlich beladen, keine Gerätebücher und Inventarlisten geführt (usw.)! Die Aufgabe eines MPG-Beauftragten ist nicht nur auf einer Rettungswache ein extrem undankbarer Job...
Edit (für Neugierige): Letztendlich haben wir uns damals so organisiert, dass ein Vertreter der Einheitsführung die "MPG-Fachaufsicht" führt sowie je eine Person verantwortlich für die Bereiche "Sanitäts- und Arnzeimittellager" und "Medizintechnik und Fahrzeugbeladung" ist. Es wurde ein EDV-gestütztes Verwaltungsprogramm sowie einheitliche Beladelisten, Gerätebücher, usw., eingeführt. Die Verantwortlichen Personen wurden als Multiplikatoren geschult, was aber aufgrund veralteter Medizintechnik häufig gar nicht mehr so einfach war (und diese Technik teilweise noch aus dem "Schneeballsystem" Med-GV stammt/stammte).
Gruß
So wie ich das interpretiere, ist eine Ausbildung nicht nötig (s. § 2: "… oder Kenntnis und Erfahrung besitzen.").
Japp, deswegen sagte ich ja "könnte" man so auslegen. Ansonsten wüsste ich auch nicht...
Gruß
Im Anhang eine Empfehlung der DGAI und hier noch ein Link zu der Thematik http://www.medizinprodukte-beauftragter.de/
Bis auf den Beauftragten analog zu den gesetzlich vorgeschriebenen Personen im Strahlenschutz oder im Bluttransfusionswesen.
Hier noch ein Poster !
Jetzt verstehe ich auch, dass ich plötzlich als Beauftragter irgendwo drinstehe/drinstehen kann...
muss wohl mal wen darauf aufmerksam machen, dass ich dafür nicht gut genug bezahlt werde -.-
Man muss die Ausbildung nicht durchlaufen, sondern lediglich den Inhalt (oder besser, wo es steht) den Verordnungstext kennen.
Desweiteren muss man als MPG-Beauftragter (und das vergessen ziemlich viele) offiziell von seinem Arbeitgeber dafür ernannt werden. Nur dann darf man die entsprechenden Geräte auch einweisen (wenn man alles richtig macht).
Gruß, Christian
Man muss die Ausbildung nicht durchlaufen, sondern lediglich den Inhalt (oder besser, wo es steht) den Verordnungstext kennen.
Desweiteren muss man als MPG-Beauftragter (und das vergessen ziemlich viele) offiziell von seinem Arbeitgeber dafür ernannt werden. Nur dann darf man die entsprechenden Geräte auch einweisen (wenn man alles richtig macht).
Gruß, Christian
Ähm.. ich dachte das ist Sache des Ersteinweisenden. D.h. wer nach §5 Abs. 1 MPBetreibV eingewiesen wurde...?
Wurde mir vom Hersteller zumindest so erklärt (aber ich kenne mich zugegeben auch nicht wirklich aus)...
Und der Beauftragter des Betriebes sein.
Sent from my iPhone
Die Berechtigung zur Einweisung hat derjenige der vom Hersteller auf das entsprechende Gerät eingewiesen wurde. Die Namen der vom Hersteller Eingewiesenen werden im Gerätebuch vermerkt. Das Schneeballprinzip, wie es zu MedGV-Zeiten praktiziert wurde, ist mit der Schaffung des MPG nicht mehr zulässig.
Die Überwachung der Gerätschaften, inklusive der Einweisung der Mitarbeiter und der Einhaltung der Sicherheitstechnischen Kontrolle etc. obliegt dem Betreiber (siehe Medizinprodukte-Betreiberverordnung).
Der ist, in unserem Fall, der Geschäftsführer. Der delegiert diese Aufgaben an die ernannten MPG-Beauftragte.
Bei der Ausbildung zum MPG-Beauftragten stehen die rechtlichen Aspekte der Tätigkeit im Vordergrund die sehr Umfangreich sind.
Also niemanden Einweisen (auch mit §5 Abs. 1 MPBetreibV/Gerätebuch), wenn man nicht offiziell vom Arbeitgeber in Händen hält, dass man MPG-Beauftragter des Betriebs ist?
Das gilt meine Wissens nur für eine bestimmte Gruppe von Medizinprodukten, die in Anlage 1 des MPG aufgeführt sind. Um diese einzuweisen muss man eine "vom Betreiber beauftragte Person" und vom "Hersteller oder einer dazu befugten Person, die im Einvernehmen mit dem Hersteller handelt," eingewiesen worden sein.
http://www.gesetze-im-internet…cht/mpbetreibv/gesamt.pdf
Nachtrag: Als "offiziell beauftragte Person" bekommt man auch eine entsprechende "Ernennungsurkunde" zum MPG-Beauftragten. Voraussetzung dafür ist meistens eine kurze (wenigstündige) Schulung in die Voraussetzungen und Besonderheiten des MPG.