Braeuchte mal Hilfe. Mir ist bekannt, dass der deutsche RettSan KEINEN anerkannten Lehrberuf darstellt.
Leider konnte mir google nicht helfen. Ich braeuchte die "offizielle Version" sprich Gesetzestext oder Urteil.
Hat da jemand was?
Braeuchte mal Hilfe. Mir ist bekannt, dass der deutsche RettSan KEINEN anerkannten Lehrberuf darstellt.
Leider konnte mir google nicht helfen. Ich braeuchte die "offizielle Version" sprich Gesetzestext oder Urteil.
Hat da jemand was?
Muhaha, was soll denn das für nen Lehrberuf sein, den man in 3 Monaten erlernen kann
Auf die Gefahr hin, mich bei allen RS unbeliebt zu machen: jemand, der einen Beruf erlernt hat, sollte darin mehr drauf haben als ein Sani nach seinen 3 Monaten. Ausser aus jahrelanger Erfahrung als RS wird man im RS-Lehrgang wohl nicht sehr weit kommen, d.h. sie bringen einem das allernötigste vom nötigen bei, aber bilden einen auf keinen Fall zu einem Beruf aus.
Ich will jetzt auf keinen Fall sagen, das RS alle unfähig sind, sondern lediglich, dass der Lehrgang ebend ein solcher ist und KEINE Ausbildung.
...was mich jetzt nicht sonderlich weiter bringt.....
Weihnachtliche Gruesse mit der Bitte um die Eroeffnung eines neuen threads, wenn es um die Qualifikationen der Rs' geht....
soweit ich weiß gebit es da die " Bund-Lnder-Richtlinien"; da müsste Vossi nen Überblick haben...
@Paramedic999
Moin,
schau mal unter diesem Link:
http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/R/B8542108recht.html
das sollte eigentlich das sein, was Du suchst !
Beruf im Sinne des Art. 12 GG ist eine auf Dauer angelegte Tätigkeit die zur Schaffung oder Erhaltung einer Lebensgrundlage geeignet ist und schlechterdings nicht sozialschädlich ist (jedem gängigen GG-Kommentar zu entnehmen). Somit ist auch Rettungssanitäter ein Beruf iSd Art. 12 GG. Richtig ist allerdings, dass es keine Berufsausbildung im Sinne des BBiG (Berufsbildungsgesetzes) ist, sondern vielmehr dem Ausbildungsrecht der Medizinalberufe (RA, Krankenpfleger etc.) unterworfen ist. Zu beachten ist jedoch, dass der Bund für den Beruf Rettungssanitäter keine Gesetzgebungskompetenz hat (siehe Altenpflege-Urteil des BVerfG) und somit nur die Länder die Ausbildung regeln können. Bayern z.B. hat dies getan, B-W nicht. Hat also ein Bundesland eine Ausbildungsregelung erlassen, ist RS ein ganz normaler Lehrberuf. Der Kommentar von JohnGage ist in den Bereich des gefährlichen Halbwissens zu verbannen, denn ob ein Lehrberuf vorliegt hängt keinesfalls von der Dauer oder der erreichten Qualifikation ab.
[quote]Original von imgb01
. Richtig ist allerdings, dass es keine Berufsausbildung im Sinne des BBiG (Berufsbildungsgesetzes) ist, sondern vielmehr dem Ausbildungsrecht der Medizinalberufe (RA, Krankenpfleger etc.)/quote]
das wollte ich sagen, mir fehlten allerdings die Satzzeichen
Sorry P999, dass ich dir da nicht weiterhelfen konnte - aber es juckte mir unter den nägeln.
Der Rettungssanitäter stellt keinen anerkannten Aubildungsberuf dar, wohl aber eine geschützte Berufsbezeichnung.
Ein anerkannter Ausbildungsberuf, muss eine Ausbildung auf Grund eines Gesetzes sein (RettAssG, z.B.) . Das Arbeitsamt veröffentlich dann diese Ausbildungsberufe mit Ausbildungsgang.
Meine Frage: Gibt es eine juristische Aussage?
Paramedic:
Das was imgb01 hier gepostet hat ist die juristische Aussage...
Richtig !
Das spaßige an der Sache ist allerdings, daß sich jedes unserer Bundesländer in diesem Rahmen eine APVO basteln darf, auch Nds. hat dies getan und laut Aussage der zuständigen Bezirksreg. ist die Tätigkeit eines RettSann als sog. Anlerntätigkeit zu sehen, s.h. gleichgestellt mit dem sog. Hilfsarbeiter.
Wenn sich in dieser Hinsicht in den letzten Jahren etwas geändert haben sollte, bitte ich um Korrektur !
@ Weltreisender:
ich sehe das anders, da für es einen Bund-Länder-Beschluss aus dem Jahr 1977 gibt, der die Ausbildung regelt. Dein angesprochener Torpfosten bräuchte die 520-h-Ausbildung.
ZitatOriginal von JohnGage
Muhaha, was soll denn das für nen Lehrberuf sein, den man in 3 Monaten erlernen kann
Auf die Gefahr hin, mich bei allen RS unbeliebt zu machen: jemand, der einen Beruf erlernt hat, sollte darin mehr drauf haben als ein Sani nach seinen 3 Monaten. Ausser aus jahrelanger Erfahrung als RS wird man im RS-Lehrgang wohl nicht sehr weit kommen, d.h. sie bringen einem das allernötigste vom nötigen bei, aber bilden einen auf keinen Fall zu einem Beruf aus.
Ich will jetzt auf keinen Fall sagen, das RS alle unfähig sind, sondern lediglich, dass der Lehrgang ebend ein solcher ist und KEINE Ausbildung.
na na na, ich finde da legst du dich weit aus dem fenster. klar muss der rettass mehr lernen, länger schule machen usw. aber mal ganz ehrlich. macht er in wirklichkeit nicht fast die gleiche arbeit wie der rettsan? bzw verteilt die arbeit nur? der einzige unterschied das er mehr verantwortung hat. also ich finde das ist eine beleidigung für alle rettsans, schliesslich mussten da auch viele ihre freizeit opfern. meiner meinung nach ist jede arbeit von sani bis zum rettass zu loben
@ Securo:
Rettass-gesetzt:
§1 Wer die Berufsbezeichnung "Rettungsassistentin" oder "Rettungsassistent" führen will, bedarf der Erlaubnis.
Bei der Verordung uber die Ausbildung zum Rettsann gibt es keinen derartigen Artikel...solche Artikel sind in anderen Ausbildungsberufen auch drinn, z.B. §1 des "Gesetz über Berufe in der Kankenpflege"
Auch wurde mir eben immer in meinem Lehrgang zum Rettsann eben immer wieder von den Lehrkräften gesagt, dass sich eben jeder Torpfosten da drausen als Rettsann bezeichnen darf.
Anders sieht es wärend der Arbeit aus...
@imgb01
Meiner Rechtsauffassung zufolge ist die Ausbildung zum Rettungssanitäter kein Medizinalfachberuf und somit auch nicht deren Ausbildungsrecht unterworfen.
ZitatDie Ausbildung zu einem Medizinalfachberuf erfolgt auf der Basis eines Bundesgesetzes
Quelle: http://www.bmgs.bund.de/cln_04…heitsfachberufe-2162.html
Auch in den Länder-Verordnungen zur Ausbildung von Rettungssanitätern ist die Ausbildung nicht als Berufsausbildung gekennzeichnet und unterliegt - ebenso wie die Berufsausbildung zum RettAss - nicht dem BBiG, das eine mindestens 2-jährige Ausbildung fordert.
Die Bezeichnung "Rettungssanitäter" ist in der Tat keine staatlich geschützte Berufsbezeichnung; darauf wird auch auf offiziellen Seiten immer wieder hingewiesen (bspw. auf den Seiten der Lehranstalt für den Rettungsdienst).
ZitatAlles anzeigenOriginal von alarmfahrt
Stimm *g*
Ein Dozent an unserer Schule hat mal gesagt: Der RS muss wissen, WAS er tut, der RA muss wissen, WARUM er es tut. Und der RA geht je nach Bildungsweg ca 5x länger zur schule und ist 10x länger "draussen" in der Praxis.
Teils, teils. Das ändert sich jedoch schlagartig, wenn der Doc aufm Wagen ist: dann wird/ ist der RA Assistent des Notarztes.
Und dass ist der punktus knacktus: Rate mal, warum unsre lieben Politiker so viel kohle bekommen... bestimmt nicht wegen der tollen Leistung die sie Tag für Tag erbringen.
Ach, zu einer Beleidigung ist es aber noch ein ganzes Stückchen. Haaaalloooo, ich bin selber RS!!!
Ich weiss, wovon du redest...
[QUOTE]meiner meinung nach ist jede arbeit von sani bis zum rettass zu loben
Nicht jede, aber jede gut gemachte!
:Pich sehe wir meinen das gleiche...
ZitatOriginal von alarmfahrt
:Pich sehe wir meinen das gleiche...
Das sehe ich auch so
@ Daniel Grein
ZitatOriginal von Daniel Grein
Meiner Rechtsauffassung zufolge ist die Ausbildung zum Rettungssanitäter kein Medizinalfachberuf und somit auch nicht deren Ausbildungsrecht unterworfen.Die Ausbildung zu einem Medizinalfachberuf erfolgt auf der Basis eines Bundesgesetzes
Ich fürchte Du hast überlesen, dass ich sagte der Beruf des RS ist dem Ausbdildungsrecht der Medizinalberufe unterworfen. Medizinalfachberufe sind, wie Du völlig richtig schreibst, alle Berufe, die bundesgesetzlich geregelt sind. Der von mir verwendete Begriff "Medizinalberufe" ist ein Oberbegriff für Medizinalfach- und Medizinalhilfsberufe. Zu letzteren ist der RS zu zählen. Voraussetzung für eine Anerkennung des RS als Ausbildungsberuf ist eine gesetzliche Grundlage (z.B. RettSanG Bayern)
ZitatOriginal von Daniel Grein
Die Bezeichnung "Rettungssanitäter" ist in der Tat keine staatlich geschützte Berufsbezeichnung; darauf wird auch auf offiziellen Seiten immer wieder hingewiesen
Das hat nichts mit der Frage zu tun, ob der RS ein Ausbildungsberuf ist.