Aggressiver Senior überfährt in Gütersloh fast einen Sanitäter
Quelle: NW-News.de, Ausgabe 16.06.2014
Aggressiver Senior überfährt in Gütersloh fast einen Sanitäter
Quelle: NW-News.de, Ausgabe 16.06.2014
ZitatAuf richterliche Anordnung wurde der Führerschein des 77-Jährigen beschlagnahmt - zwecks Vorbereitung der Entziehung der Fahrerlaubnis. Das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge wurde untersagt.
:good2:
P.S. Ich wusste gar nicht das Gütersloh im Kreis Plön (Foto RTW) liegt. :biggrin_1:
Nichts gegen den schönen Landkreis Plön hier bitte!
Allerdings frage ich mich manchmal, was in den Köpfen mancher Menschen (nicht) vorgeht. Ich habe mich ja auch öfters mit Autofahrern auseinandersetzen dürfen, aber das ist eine ungewohnte Eskalationsstufe.
ZitatAllerdings frage ich mich manchmal, was in den Köpfen mancher Menschen (nicht) vorgeht. Ich habe mich ja auch öfters mit Autofahrern auseinandersetzen dürfen, aber das ist eine ungewohnte Eskalationsstufe.
Du hast auch noch nie mit schwarzer Jacke und rotem Auto im Hintergrund eine Straße sperren müssen... da wird nicht nur gedroht...
Musste die Tage auch einen Taxifahrer (nahe an der 70) wegen Beleidigung und Nötigung anzeigen.
Du musstest?
Ja, von Amtswegen.
→ § 4 UZwGBw
§ 3 Straftaten gegen die Bundeswehr
(1) Straftaten gegen die Bundeswehr im Sinne dieses Gesetzes sind Straftaten gegen
1.
Angehörige der Bundeswehr, zivile Wachpersonen oder Angehörige der verbündeten Streitkräfte
a)
während der rechtmäßigen Ausübung ihres Dienstes, wenn die Handlungen die Ausübung des Dienstes stören oder tätliche Angriffe sind,
Somit war zumindest die Nötigung "anzeigepflichtig".
Privat hätte ich ihn vermutlich ausgelacht....
Das Gesetz müsste dann aber auch wegen Nötigung angezeigt werden
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