Um die Diskussion ein wenig zu bereichern, möchte ich euch noch einige Hintergründe zu diesem Fall schildern. Zu einer Strafanzeige kam es nur deshalb, weil sämtliche Versuche im Vorfeld diesen Einsatz aufzuarbeiten an der Verweigerungshaltung der NEF-Besatzung scheiterten. Auch die zuständige Aufsichtsbehörde sah sich nicht in der Lage einzuschreiten. Dies mag möglicherweise damit zusammenhängen, dass der ärztliche Leiter dieses Rettungsdienstbereichs zugleich mit seiner Partnerschaftsgesellschaft sämtliche NEF Standorte im Hinblick auf die notärztliche Besetzung betreibt. Der vorliegend im Dienst befindlichen Notarzt ist einer der Hauptpartner dieser Gesellschaft. Der ärztliche Leiter hätte also quasi gegen seinen eigenen Mitgesellschafter vorgehen müssen.
Die Hauptverhandlung in dieser Sache, die ich mir persönlich angeschaut habe, hat mir wieder einige Dinge vor Augen geführt. 1. Der Versuch des Vorsitzenden das Verfahren – aus Richtersicht irgendwie nachvollziehbar – möglichst schlank zu halten und keinen Sachverständigen zu laden, hat vorliegend dazu geführt, dass am Ende eigentlich nichts anderes wie eine Einstellung nach § 153 StPO herauskommen konnte. 2. Vom Lokaljournalismus in der Region sollte man nicht unbedingt eine unabhängige Berichterstattung erwarten. Wenn sich die anwesenden Journalisten schon aufregen, wenn die Staatsanwältin bei den Angeklagten nachfragt, weiß man eigentlich schon vorher, was in der Zeitung stehen wird. Jedenfalls hat die Berichterstattung nur sehr wenig mit den tatsächlichen Begebenheiten übereingestimmt.
Zusammenfassend bin ich der Meinung, dass solch ein Fall nicht zwingend vor ein Strafgericht gehört. Vielmehr ist es Aufgabe der Aufsichtsbehörden solche Verhaltensweisen zu sanktionieren. Das Strafrecht scheint mir hierfür eine etwas zu harte Keule zu sein. Wenn aber die Aufsichtsbehörden versagen, bleibt dann eben nur die Strafanzeige. Um das Bild noch abzurunden: ich hatte mit diesem NEF (allerdings anderer Notarzt) selbst als OrgL schon einen Einsatz bei dem das NEF den Unfallort schon verlassen hatte als ich ankam. Nach genauer Sichtung und Nachbestellung des LNA mussten dann noch ein NEF, ein RTH und drei RTW nachgefordert werden. Dies alles eine Stunde nach dem Unfallereignis…