Personenbeförderungsschein für RD in Köln&Bonn

  • Hallo zusammen,


    ich weiß das es verschiedene Threads zum Thema "P-Schein" gibt,
    aber ich wollte wissen, ob dieser generell in der Region Köln und Bonn gefordert
    wird. Mir wurde gestern auf der Wache erzählt, insbesondere in Köln sei dieser Vorraussetzung.


    Stimmt das? Hat da jemand Infos?


    Danke! :-)

  • Auf was bezieht sich deine Frage? Rettungsdienst oder unqualifizierter Krankentransport?
    Im Rettungsdienst in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis definitiv nicht, in Köln mWn auch nicht.

  • Vereinfacht kann man sagen, daß man in NRW generell keinen Führerschein zur Fahrgastbeförderung benötigt, wenn man im öffentlichen Auftrag Rettungsdienst (Notfallrettung u. Krankentransport) fährt.
    Gewerblicher Rettungsdienst unterliegt überall und generell der Pflicht zum P-Schein.

    Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe...
    ...nicht für das, was Du verstehst!!!

  • Es gab eine Änderung des PÖersonenbeförderungsgesetzes.


    Dort ist jetzt der Krankentransport ausdrücklich ausgenommen.Das heißt es gibt gar keinen P Schein mehr dafür weshalb er auch nicht verlangt werden kann


    LG


    Chris

  • § 1 Sachlicher Geltungsbereich
    (1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.
    (2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

    1.
    mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;
    2.
    [b]mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.[/b]


    Satz 1 Nummer 1 gilt auch, wenn die Beförderungen geschäftsmäßig sind.



    Quelle http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/BJNR002410961.html

  • Gibt es denn in Köln oder Bonn bei den jeweilligen Trägern der Notfallrettung noch eine interne Ortskundeprüfung für Bewerber oder wird
    diese auch nicht (mehr) durchgeführt?

  • In Bonn wäre mir das neu in Köln gab es die bzw. gibt es die noch. Die FWler mussten die u.a. machen im Rahmen ihrer Grundausbildung. Die war auch nicht gering. Jede Haltestelle und bspw. jede gelbe Straße im Stadtplan waren Pflicht. Ob das immer noch so ist weiß ich alerdings nicht. Ich frag mal nach.