Bisher ist die weit verbreitete Auslegung auch, dass die Rechtsaufsicht lediglich die Beschlüsse des BA auf Rechtmäßigkeit prüft und eben gerade nicht die fachliche Richtigkeit da man Rechtsaufsicht und nicht Fachaufsicht ist.
Das ist ein ziemlich entscheidender Punkt. Die Begriffe werden offensichtlich auch vom Herrn Innenminister gerne mal durcheinander geworfen.