Mein letzter Wissenstand ist, dass vom Entgelt, welches für einen KTW-Transport durch einen RTW/MZF der Kasse in Rechnung gestellt wird, 80 Prozent wieder an diese zurückgeführt werden muss, da die vorgehaltenen RTW/MZF bereits über das Jahresbudget gedeckelt sind. Ergo würden von einem KTW-Transport, welcher durch einen RTW/MZF durchgeführt wird, 20 Prozent des Entgeltes beim Leistungserbringer verbleiben. In Baden-Württemberg würden wir also davon sprechen, dass weniger als 30 Euro beim Leistungserbringer dafür hängen bleiben, dass ein RTW/MZF einen Krankentransport durchführt - inklusive 100 km Transportstrecke. Mann gönnt sich ja sonst nichts.
Stimmt. Diese Erklärung trifft es wohl eher.