HvO / Notfallhilfe Einsatz - Fahrer verunglückt
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Hat da etwa jemand seinen privaten PKW für eine dienstliche, wenn auch ehrenamtliche Sache geopfert? :popcorn:
Gruß
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Na na na...
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Es ist keine Seltenheit, dass HvOs mit dem Privat PKW fahren.
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Na dann hoffen wir mal, dass es dem Fahrer wieder besser geht und seine Karre über den RD-Träger oder OV versichert war bei der Fahrt.
P.S. Nur weil etwas keine Seltenheit ist, muss es noch lange nicht gut sein.
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PS: Habe ich nie behauptet; )
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Na dann hoffen wir mal, dass es dem Fahrer wieder besser geht und seine Karre über den RD-Träger oder OV versichert war bei der Fahrt.
Diese Frage hab ich mir auch schon gestellt! Vielleicht kann ja hier einer was zu den HvO-Systemen und den Versicherungsdingen in seinem Bereich sagen, die mit privaten KFZ zum Einsatz ausrücken? Wie ist das Privat-KFZ versichert (Kasko und Haftpflicht)?
Hier bei mir gibt es nur First Responder Einheiten der Fw mit dienstlichen KFZ!
Gruß
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PS: Habe ich nie behauptet; )
Habs ja auch nicht behauptet, dass Du das behauptet hast. War ganz allgemein gemeint. :drinks:
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:drinks:
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Diese Frage hab ich mir auch schon gestellt! Vielleicht kann ja hier einer was zu den HvO-Systemen und den Versicherungsdingen in seinem Bereich sagen, die mit privaten KFZ zum Einsatz ausrücken? Wie ist das Privat-KFZ versichert (Kasko und Haftpflicht)?
Sachschäden können auch über die GUV reguliert werden. Vorraussetzung ist, dass der Privatgegenstand für den Einsatz notwendig war und das man Nothelfer war oder eben Helfer in einer Rettungsorganisation. -
Sachschäden können auch über die GUV reguliert werden. Vorraussetzung ist, dass der Privatgegenstand für den Einsatz notwendig war und das man Nothelfer war oder eben Helfer in einer Rettungsorganisation.Danke! Noch einige Fragen dazu: GUV dachte ich bisher, dass hier nur, im Falle des Privat-KFZ, der Laie als Ersthelfer abgesichert ist. Beim HvO handelt es sich ja um eine dienstlich organisierte Hilfe, die gezielt alarmiert wird und nicht auf einen Zufall ruht. Ich hätte hier, im Falle einer HiOrg, eher auf eine dienstliche Haft- und Unfallversicherung, usw., der HiOrg getippt.
Aber wenn man das dann so genau nimmt, so könnte ich doch auch mein iPhone über die GUV ersetzen lassen, wenn dieses im Einsatz kaputt geht. Leider kann der alte Nokia-Dienstknochen keine APP´s wie "Rote Liste", "Embryotox" oder so etwas bieten...
Gruß
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Zitat
Danke! Noch einige Fragen dazu: GUV dachte ich bisher, dass hier nur, im
Falle des Privat-KFZ, der Laie als Ersthelfer abgesichert ist. Beim HvO
handelt es sich ja um eine dienstlich organisierte Hilfe, die gezielt
alarmiert wird und nicht auf einen Zufall ruht. Ich hätte hier, im Falle
einer HiOrg, eher auf eine dienstliche Haft- und Unfallversicherung,
usw., der HiOrg getipptEs kann gut sein, dass dann die Versicherung der HiOrg einspringt. Allerdings springt die GUV ja z.B. vor der eigenen privaten Unfallversicherung ein, und nicht nachrangig.
ZitatAber wenn man das dann so genau nimmt, so könnte ich doch auch mein
iPhone über die GUV ersetzen lassen, wenn dieses im Einsatz kaputt geht.
Leider kann der alte Nokia-Dienstknochen keine APP´s wie "Rote Liste",
"Embryotox" oder so etwas bieten...Richtig. Kommt in einigen Bereichen öfters vor, gerade in dem Bereich wo die Truppen öfters nachts im Wald rumrennen. War auch das Paradebeispiel bei unserer letzten Fortbildung.
Allerdings wurde uns auch eine Anekdote mit auf den Weg gegeben zum Thema Versicherungsschutz und GUV. Früher hatte die GUV 20 Sachbearbeiter zur Schadensregulierung. Heute noch 10, dafür 12 Sachbearbeiter in der Regressabteilung.
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Dürfte sich doch um den gleichen Sachverhalt handeln, wenn der freiwillige Feuerwehrmann nach Alarm auf dem Weg zum Gerätehaus mit dem Privat-PKW einen Unfall hat, oder?
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Bei Feuerwehrleuten gelten wieder die Landesfeuerwehrgesetze:
ZitatLeistet die gesetzliche Unfallversicherung auch bei Sachschäden?
Eine weitere Ausnahme gilt grundsätzlich für Helfer in
Rettungsorganisationen.
Sie erhalten ihren Sachschaden von
der gesetzlichen Unfallversicherung nur ersetzt, soweit kein
anderweitiger öffentlich-rechtlicher Ersatzanspruch besteht.
Zudem muss die beschädigte Sache im Interesse des Rettungsunternehmens
mitgeführt worden sein. Die Beschädigung der
Sache muss also auf ihren Einsatz zurückzuführen sein. Das
kann z. B. das Handy sein, das bei der Rettung von Ertrinkenden
im Wasser verloren geht, wenn das Rettungsunternehmen den
Einsatz von Mobiltelefonen zur Kommunikation mit den
Helferinnen und Helfern auf dem Wasser wünscht. Nicht
ersetzt werden Sachschäden bei Ausbildungsveranstaltungen
und Wegeunfällen (Ausnahme: Übungen und Einsatzwege).Übernimmt die Unfallkasse auch die Kosten für die Reparatur
meines privaten PKW, mit dem ich als Mitglied der Freiwilligen
Feuerwehr auf dem Weg zu einem Einsatz war?
Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt grundsätzlich keine
Sachschäden. Eine Ausnahme gilt für Hilfeleistungsunternehmen,
allerdings nur, soweit kein anderweitiger öffentlich-rechtlicher
Ersatzanspruch besteht (§ 13 SGB VII). Einen solchen Anspruch
räumen aber die Feuerwehrgesetze der Länder ein. -
Du kannst doch (wenn ich mich richtig erinnere) sogar mit deinem Privat-Pkw versichert zum Feuerwehreinsatz (sozusagen Status 3 bis 4) fahren, oder?
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Habs gefunden:
Kommunaler Schadensausgleich Hannover -
Dürfte sich doch um den gleichen Sachverhalt handeln, wenn der freiwillige Feuerwehrmann nach Alarm auf dem Weg zum Gerätehaus mit dem Privat-PKW einen Unfall hat, oder?
Handelt es sich hier nicht eher um einen Wegeunfall? Der Privat-PKW wird ja nicht für den Einsatz selbst benötigt, sondern der Feuerwehrmann benötigt ihn nur um zum Gerätehaus zu kommen.
Ich habe leider schlechte Erfahrungen mit der versicherungstechnischen Absicherung der HiOrg-Einsatzkräfte gemacht und deswegen auch schon mal Stress mit meiner Haftpflichtversicherung gehabt. Hintergrund war eine versehentlich umgestoßene Nachttischlampe im Wert von ca. 400€ während des Besuches eines Zugführerlehrgangs an einer HiOrg-Schule. Man schob sich moonatelange die Verantwortung zwischen Kreisverband und Landesverband hin und her und kam dann zum Ergebnis, dass ich doch selbst den Schaden regulieren müsse. Meine Haftpflichtversicherung hat mir natürlich den Vogel geziegt, als ich Monate nach dem Ereignis den Schaden melden wollte. Bei einem anderen Vorfall kam auch ein Helfer auf dem Wege zum Gerätehaus zu schaden, weil er mit seinem PKW in einem Verkehrsunfall verwickelt wurde. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine auch, dass auch hier der Helfer auf seinen Schaden sitzen geblieben ist. Allerdings hat er sich wohl auch nicht ganz korrekt verhalten, er verlor auch für 12 Monate seinen Führerschein (Überholvorgang innerhalb eines Ortes, Zusammenstoß mit abbiegenden PKW). Auch ein Grund, warum ich bei einem Alarm so normal wie möglich zum Gerätehaus fahren würde, sowie auch beim RTW-Dienst es mit der "Raserei" nicht übertreibe. Zurück zur Lampe: Fragen tue ich mich jedoch schon, warum in einer HiOrg-Schule, wo früher auch Zivis ausgebildet wurden, 400€ teure Nachttischlampen stehen? Obwohl sich die 400€ nur auf den Glaskörper der Lampe bezieht. Der Rest war ja intakt geblieben... :shok:
Gruß
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Richtig. Kommt in einigen Bereichen öfters vor, gerade in dem Bereich wo die Truppen öfters nachts im Wald rumrennen. War auch das Paradebeispiel bei unserer letzten Fortbildung.
Verstehe ich gerade nicht! Ich brauche mehr Input...
Gruß
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Rettungshundeleute, hauptsächlich Nachts und im Wald unterwegs. Fahren oftmals die Einsatzstellen mit Privatautos an.
Smartphones gehören ja zum Quasistandard und werden regelmäßig genutzt, um auch mal im Wald einen Blick auf die Satellitenkarte zu werfen und schwupps, kaputt. Da kann man dann argumentieren, dass der Einsatz des Smartphones notwendig war und somit könnte es von der GUV ersetzt werden.
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Smartphones gehören ja zum Quasistandard und werden regelmäßig genutzt, um auch mal im Wald einen Blick auf die Satellitenkarte zu werfen und schwupps, kaputt. Da kann man dann argumentieren, dass der Einsatz des Smartphones notwendig war und somit könnte es von der GUV ersetzt werden.
Ok, dann habe ich es doch verstanden. Ich würde mir auf´n RTW ein Tablet wünschen, stabil verpackt, um mit einem suffizienten Internetzugang einige Dinge nutzen zu können, wie zum Beispiel APP´s, um Medikamente zu suchen, Informationen zu sammeln (z.B. Online-Bettennachweis, spart Anrufe in der Funkbutze), oder um ein elektronisches Notfallprotokoll zu schreiben. Mittlerweile gibt es einige Dinge, um ein Tablet mit einem guten Internetzugang zu rechtfertigen.
Gruß