RS Ausbildugn beim Zivildienst?

  • Hi @ all !



    Habe noch meinen Zivildienst vor mir und würde den gerne im RD ableisten.


    Gibts heute noch Stellen die den RS dafür finanzieren ?



    Grüße...


    Tachyphylaxie

  • den Rettungshelfer musst du sicherlich machen, RS ist wegen den grade mal noch 9 Monaten (wobei einer ausfällt wegen rh lehrgang+praktika und einer wegen urlaub= 7 monate grade mal da) zuviel zeitaufwand...


    frag mal nach wie es mit einer verpflichtungserklärung aussieht, nach deiner zivildienstzeit. dann bekommst du den RS (anteilsweiße-) bezahlt.

  • Wo kommst denn her?? Eigentlich ist der Zivildienst bei Rettungsdienst Geschichte.. Gibt aber dennoch einige wenige Stellen..


    gruß
    sebastian

  • Im Zweifel ist ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) sicher eine gute Alternative zum ZDL. Auch mit dem FSJ kannst du die Wehrpflicht ersetzen. Du verdienst zwar als FSJler etwas weniger als als ZDL, bekommst dafür aber weiterhin Kindergeld, sodass insgesamt etwa das gleiche rauskommt. Für die HiOrgs bist du durch die längere Dauer deutlich attraktiver als ein ZDL. Wir haben z.B. imRettungsdienst keine Zivis mehr, sondern nur noch FSJler. Die Ausbildung zum RS wird denen finanziert, allerdings machen unsere FSJler den RS-Grundlehrgang (160h) VOR dem Dienstantritt als FSJ. (i.d.R. August: 4 Wochen Lehrgang; ab 1. September FSJ-Stelle). Das führt dazu, dass nur Leute diese Stellen nehmen, die auch wirklich in den RD wollen, schliesslich müssen sie 4 Wochen Freizeit investieren...
    Ich finde das okay so.


    Viele Grüße aus Mannheim,
    Jörg

  • Zitat

    Original von RS200
    Wo kommst denn her?? Eigentlich ist der Zivildienst bei Rettungsdienst Geschichte.. Gibt aber dennoch einige wenige Stellen..


    wir haben (allerdings nur auf den ausenwachen) 3 feste zivistellen.

  • Ich kann Dir nur empfehlen mal bei Deiner Zivilkdienststelle (sofern Du schon eine hast) nachzufragen.
    Fragen kostet ja schliesslich nichts ;)

  • Bei der Freiw. Feuerwehr in Beckum (Münsterland) bekommst du deinen RS noch finaziert, wenn du dort Zivildienst machst.

  • Also bei uns ist es so: Ein Zivi darf den RH machen und dann eventuell auf dem RTW fahren. Ansonsten halt KTW. Als FSJler/in darfst du meistens den RS machen, dann aber nur als erster aufm KTW fahren.

  • Zitat

    Original von Nufan
    Bei der Freiw. Feuerwehr in Beckum (Münsterland) bekommst du deinen RS noch finaziert, wenn du dort Zivildienst machst.


    Da fährt man aber ohne Klasse 2 keinen RTW :)
    <---------

  • Landesrettungsdienstgesetz Ba-Wü machts möglich.


    Dort ist für die Qualifikation des Fahrers aufm RTW nur der RH vorgeschrieben. In RLP übrigens der RS.
    Deshalb dürfen bei uns Zivis und FSJler als RH auf den RTW.


    WEnn du die genauen §§ benötigst, sag Bescheid, dann such ichs raus.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • advomedix


    Als Fahrer eines RTW in BaWü ist eine "geeignete Person" ausreichend, diese muss - traurigerweise - nicht zwingend die Mindestqualifikation "Rettungshelfer" haben. So kommen beispielsweise in unserem Rettungsdienstbereich auch Ehrenamtliche mit der Qualifikation SAN-A-B-C auf einem Rettungswagen zum Einsatz.


    Auszug aus dem RDG Baden-Württemberg:


    Zitat

    § 9
    Besetzung von Rettungsfahrzeugen


    (1) Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge sind im Einsatz mit mindestens zwei geeigneten Personen zu besetzen. Das Notarzteinsatzfahrzeug ist neben dem Notarzt mit einem Rettungsassistenten oder einer gleich geeigneten Person zu besetzen.


    (2) Beim Krankentransport hat mindestens ein Rettungssanitäter im Sinne von § 8 Abs. 2 des Rettungsassistentengesetzes vom 10. Juli 1989, bei der Notfallrettung hat mindestens ein Rettungsassistent den Patienten zu betreuen.


    Was die eigentliche Frage betrifft, möchte ich mich den Ausführungen von Jörg anschließen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • You´re right Daniel...


    Ich weiß grad nicht wie ich auf diese Parallele komme...


    Im Übrigen schliesse ich mich auch dem Jörg an... SChliesslich bin ich ja mitschuld an dieser Regelung...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Sagt mal, gibt es eigentlich außer Bayern noch ein anderes Landesrettungsdienstgesetz dass als NEF Fahrer nur eine geeignete Person oder einen RS vorsieht?
    advomedix: warum bist du an dieser Regelung mitschuld?

  • @ Andreas:


    Naja, weil wir als Lehrrettungswache (natürlich nicht ich alleine) eben bei solchen Regelungen auch gefragt werden und diese entweder befürworten oder eben nicht. Und im konkreten Fall waren wir einfach dafür. Eben aus den Gründen, die Jörg oben schon gepostet hat. Uns geht es darum, Leute für ein FSJ zu gewinnen, die auch wirklich Intresse am RD haben und nicht eine ruhige Kugel schieben wollen um mit Blaulicht durch die Stadt zu heizen, weils geil ist.


    Bös gesprochen, aber ich denke es wird klar, was wir erreichen wollen.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Wow! Hätte ich nicht gedacht!
    Bei uns muss man halt mindestens RS sein! (RLP)
    Ich glaub in NRW sieht das auch so aus!


    Eine geringere Qualifikation als RS für auf nen RTW halte ich allerdings für recht bescheiden... San A, B, C ist meiner Meinung nach ein Witz!


    Habe diese Ausbildung selbst vor meiner RS und RettAss Ausbildung gemacht! Oh Mann... mit dem Wissen hätte ich nicht auf nem RTW eingesetzt werden wollen....

  • Also wie schon oben gesagt bei uns muss als Fahrer nur eine geeignte Person vorne sitzen, sprich man kann einen der den passenden Führerschein hat und nen EH Kurs hat nen RTW fahren lassen. Find ich auch nicht so prickelnd.


    Aber bei uns fahren ja wie bei euch sicherlich auch ehrenamtliche. Bei uns jeden Sa. und So. Tagdienst. Da ist die Voraussetzung der SanHelfer. Also ich fühle mich da nicht unbedingt wohl dabei mit jemandem an Bord der das erste mal nen RTW bewegt und der Patient, NA und mich mit Signal in die klinik fahren soll. Sie müssen zwar ein paar mal als dritte mitfahren aber egal. Letztens ist mir bei nem schweren VU mein Fahrer umgekippt...

  • Um noch mal auf die geeignete person im RD BAwü zurückzukommen wenn ich richtig informiert bin steht im landesbereichsplan dazu noch eine erläuterung das die geeignete person mindestens ein RH sein sollte neben den RA. aber ich werde es noch mal genau nachlesen.

  • Ich glaube nicht, dass im Bereichsplan Baden-Würstchenberg hierzu etwas steht.


    Denoch ist der RH auf dem KTW durchaus üblich. Es gibt meines Wissens eine Stellungnahme des Landesverband Badisches Rotes Kreuz, wonach ZDL und FSJ mit der Ausbildung Rettungshelfer nur auf dem KTW eingesetzt werden sollen (ausser sie fahren als Dritter auf dem Retter).

  • max59:


    Es ging ja nur darum, dass der RS finaziert wird. :)


    Und du weißt doch, wie die Zivis fahren; und dann auf dem RTW. :D