Zusätzlicher ITW in Ludwigsburg

  • Ach, ich glaube ich erinnere mich. Das hast Du doch schon mal erzählt, oder? Bei Ramstein viel der Groschen...


    Komisch finde ich die Verweigerung eines ITH durch die Leitstelle. Hier würden mich brennend mal die Gründe interessieren. Ich versuche Himmel und Hölle in Bewegung zu setzen wenn es erforderlich ist. Daher durfte ich mich auch schon mal mit der AOK rum schlagen, weil sie eine Rechnung von 24.000 Euro für einen SAR-Hubschrauber nicht so witzig fanden. Mir doch egal... :cool_1:


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Hab' das in der Tat schon mal gepostet, bzw. bestimmte Aspekte von diesem Einsatz. Letztendlich kennen wir natürlich nur die Version der Ärztin. Ob vielleicht nur ein Mißverständnis oder eine tatsächliche Ablehnung vorlag, liess sich für uns nie abschließend klären.

  • Schade das wir das wohl nie klären werden.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • wobei angemerkt werden muss, dass Verlegungen innerhalb eines Klinikverbundes (egal was die Indikation für die Verlegung ist) auch nicht zu den Aufgaben des Regelrettungsdienstes gehören...


    Theorie und Praxis...


    In Karlsruhe gibt es übrigens einen DRK eigenen ITW. Dieser fährt im Regel-Rettungsdienst mit und nimmt bei Bedarf einen Arzt auf.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich bin irritiert. Unterscheidet irgendein Rettungsdienstgesetz zwischen Krankenhäusern eines Verbundes und Krankenhäuser, die nicht in einem Verbund sind?

  • Ich bin irritiert. Unterscheidet irgendein Rettungsdienstgesetz zwischen Krankenhäusern eines Verbundes und Krankenhäuser, die nicht in einem Verbund sind?


    Ich denke nicht und sehe gerade, dass der Beitrag von condorp4 diesbezüglich missverstanden werden kann. Verlegungen zwischen Klinikverbünden gehören nicht zur Aufgabe des Rettungsdienstes. Eine medizinisch notwendige Verlegung ist hierbei die Ausnahme. Allerdings muss ich gestehen, dass ich die zugehörige Regelung gerade weder im hiesigen RDG, noch im Rettungsdienstplan finden kann. Ich bin mir aber absolut sicher, entsprechendes gelesen zu haben.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich bin irritiert. Unterscheidet irgendein Rettungsdienstgesetz zwischen Krankenhäusern eines Verbundes und Krankenhäuser, die nicht in einem Verbund sind?


    Die Unterscheidung wird nicht im RDG gemacht, sondern in den Vom Ministerium erlassenen Dispositions- und einsatzgrunfsätzen. Hintergrund ist, dass Verlegungen zwischen den einzelnen Standorten eines Klinikverbundes als innerklinische Verlegungen angesehen werden, um zu verhindern, dass durch Spezialisierungen einzelner Häuser des Verbundes notwendig werdende Verlegungen den Regelrettungsdienst belasten. Dem wird aber in vielen Bereichen in BaWü nicht entsprochen...

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Theorie und Praxis...


    In Karlsruhe gibt es übrigens einen DRK eigenen ITW. Dieser fährt im Regel-Rettungsdienst mit und nimmt bei Bedarf einen Arzt auf.


    Naja, bei uns gibt es auch zwei Fahrzeuge, die quasi eine ITW- Ausstattung haben und die für innerklinische Verlegungen vorgesehen sind. In den Regelrettungsdienst sind diese aber nicht integriert, sondern fahren innerklinische RTW und KTW Transporte. Geregelt ist das alles in einem Vertrag zwischeN HiOrg und alleinig, wobei diesem sogar eine Europaweite Ausschreibung vorausgehen musste.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Die Unterscheidung wird nicht im RDG gemacht, sondern in den Vom Ministerium erlassenen Dispositions- und einsatzgrunfsätzen. Hintergrund ist, dass Verlegungen zwischen den einzelnen Standorten eines Klinikverbundes als innerklinische Verlegungen angesehen werden, um zu verhindern, dass durch Spezialisierungen einzelner Häuser des Verbundes notwendig werdende Verlegungen den Regelrettungsdienst belasten. Dem wird aber in vielen Bereichen in BaWü nicht entsprochen...


    Danke. Ich wusste, dass ich es gelesen hatte. Nur nicht mehr, wo: http://rettungsfachpersonal.de…&postID=343882#post343882

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Die Unterscheidung wird nicht im RDG gemacht, sondern in den Vom Ministerium erlassenen Dispositions- und einsatzgrunfsätzen. Hintergrund ist, dass Verlegungen zwischen den einzelnen Standorten eines Klinikverbundes als innerklinische Verlegungen angesehen werden, um zu verhindern, dass durch Spezialisierungen einzelner Häuser des Verbundes notwendig werdende Verlegungen den Regelrettungsdienst belasten. Dem wird aber in vielen Bereichen in BaWü nicht entsprochen...


    Also Verlegungen zwischen zwei Krankenhäusern die mehrere Kilometer auseinander liegen aber zum gleichen Klinik Betreiber gehören darf nicht durch den ITW abgedeckt werden sondern wir bei uns dem RD aufgelastet. :rolleyes2:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."