Hallo zusammen,
Zitat(...)Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat die Satzung und die Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst des Landkreises Mansfeld-Südharz gestern für unwirksam erklärt.(..)
Zitat(...)Die ITW-Transporte sollen jetzt vorläufig eingestellt werden(...)
http://www.skverlag.de/rettung…lionen-zurueckzahlen.html
Damit stellt der letzte aktive öffentlich-rechtliche ITW-Dienst im Land den Dienst ein, nachdem bereits der Magdeburger ITW aufgrund mangelnder Kostendeckung abgeschafft wurde. Die dortigen Transporte fährt nun die BF mit einem "Schwerlast-ITW".
Es existieren damit in einem gesamten Bundesland nur noch privatrechtliche ITW-Dienste (u.a. z.B. des MHD im Kliniktransportdienst der Uni Magdeburg).
Mir war nie klar, warum ausgerechnet im Mansfelder Land mit seiner dezentralen und schlecht-erschlossenen Lage ein ITW stehen muss. Aber die Tatsache, dass es nun gar keine Möglichkeit mehr gibt Patienten bodengebunden unter echten ITW-Bedingungen zu transportieren ist schon bitter.