Unterlassene Hilfeleistung von Rettern?

  • Weil ein Mann in Nordhessen womöglich gestorben ist, weil Retter nicht früh genug zum Notfallort gefahren sind, ermittelt die Staatsanwaltschaft Kassel wegen unterlassener Hilfeleistung. [...] Ein Gastwirt habe nach eigenen Angaben mehrfach die Leitstellen alarmiert, erst am Sonntagvormittag sei ein Notarzt gekommen, der den Tod des 33-Jährigen feststellte.



    http://www.ffh.de/news-service…leistung-von-rettern.html


    Meldung gekürzt. Bitte an die Regeln halten.
    Gruß
    M83

    Einmal editiert, zuletzt von Maverick83 ()

  • Kann man sich eigentlich gar ned vorstellen. Allein bei der Grundmeldung... Unverständlich...


    Fraglos. Realiter hängt das immer davon ab, was wer wem wann wirklich (!) mitgeteilt hat. In der Mehrzahl der Fälle pflegt das in nicht selten mehreren Parametern zwischen Angaben des Notrufers und Aufzeichnung der Leitstelle zu differieren.

  • Blöde Frage:
    Gibt es nicht Leitstellen, bei denen der Anruf angenommen wird und dann zum Disponieren an einen anderen Mitarbeiter weitergeleitet wird?
    Ich glaube mich erinnern zu können, dass es da mal einen Fall gab, bei dem der Anruf dann an dieser Schnittstelle verloren ging.

  • Blöde Frage:
    Gibt es nicht Leitstellen, bei denen der Anruf angenommen wird und dann zum Disponieren an einen anderen Mitarbeiter weitergeleitet wird?
    Ich glaube mich erinnern zu können, dass es da mal einen Fall gab, bei dem der Anruf dann an dieser Schnittstelle verloren ging.

    Das dürfte in jeder größeren Leitstelle der Fall sein. Dass da aber was unterging, habe ich so jetzt ned im Kopf.

  • Ich würde eher vermuten, dass hier (mal wieder) versucht wurde die (unangenehmen) Einsatzzahlen "der Kollegen" niedrig zu halten. Erlebt man -rein subjektiv v.a. in Ostdeutschland- leider häufiger.
    Mir wurde auch schon mal -selbst nachdem ich mich als RettAss der im Auftrag einer HiOrg unterwegs war zu erkennen gegeben habe- erklärt "für so eine Lapalie kommt kein RTW, richtens denn halt wieder auf und setzen ihn ins Taxi".
    :mauer:

  • Lustig, dass wir gerade erst vor ein paar Tagen über die andere Seite gequatscht haben, wie man die Einsätze sinnvoller filtern könnte, um "Scheiß-Einsätze" zu vermeiden.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Das dürfte in jeder größeren Leitstelle der Fall sein. Dass da aber was unterging, habe ich so jetzt ned im Kopf.

    Nein, nicht in jeder großen Leitstelle. Das ist recht unterschiedlich in Deutschland. In meiner Leitstelle wird nur bei Spitzenauslastung und in der Sylvesternacht so verfahren, dass ein spezieller Platz die angenommen Einsätze "schickt". Ansonsten alarmiert auch der, der den Einsatz abgefragt hat. Hat alles seine Vor- und Nachteile. Ein ganz wichtiger Faktor ist dabei die Zeit und die Fahrzeugortung!


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Hier eine etwas andere Variante:


    http://112-magazin.de/kb-polizei/item/17765-toter-mann-am-marktplatz-gibt-rätsel-auf


    Wobei das 112 Magazin in der Regel recht gut informiert ist.

    Blöde Frage:
    Gibt es nicht Leitstellen, bei denen der Anruf angenommen wird und dann zum Disponieren an einen anderen Mitarbeiter weitergeleitet wird?
    Ich glaube mich erinnern zu können, dass es da mal einen Fall gab, bei dem der Anruf dann an dieser Schnittstelle verloren ging.

    Es handelt sich um eine verhältnismäßig kleine Leitstelle, Anrufannahme und Disposition werden vom gleichen Mitarbeiter erledigt.

  • Nein, nicht in jeder großen Leitstelle. Das ist recht unterschiedlich in Deutschland. In meiner Leitstelle wird nur bei Spitzenauslastung und in der Sylvesternacht so verfahren, dass ein spezieller Platz die angenommen Einsätze "schickt".

    Ich kenne beide Vorgehensweisen. Die Landleitstellen verfahren in der Regel wie bei Dir, München z.B. (als große ILSt) lässt fast alle Disponenten annehmen und beschickt dann den jeweiligen Alarmplatz.

  • Nach dem, was ich da lese, müsste man ja auch mal dran denken, ob nicht dieser "Gastwirt" Hilfe unterlassen hat. Davon, dass er aktiv geholfen hat oder auch nur mal genauer hingesehen hat, was dem jungen Mann denn fehlt, steht da nichts. Und die Dringlichkeit der Lage scheint er ja auch nicht klar rübergebracht zu haben...

  • Und die Dringlichkeit der Lage scheint er ja auch nicht klar rübergebracht zu haben...

    Naja, der Patient hat die Hilfe der Beamten verweigert. Besonders "dringlich" scheint demnach die Lage nicht gewesen zu sein. Auch die Polizei ist ja abgerückt, das wäre sie ja nicht, wenn diese das Gefühl gehabt hätten, der Patient muss jetzt unbedingt in ein Krankenhaus.

  • Nach dem, was ich da lese, müsste man ja auch mal dran denken, ob nicht dieser "Gastwirt" Hilfe unterlassen hat. Davon, dass er aktiv geholfen hat oder auch nur mal genauer hingesehen hat, was dem jungen Mann denn fehlt, steht da nichts. Und die Dringlichkeit der Lage scheint er ja auch nicht klar rübergebracht zu haben...

    Naja, man kann sich drüber streiten. Nicht umsonst kommt man der gesetzlichen Hilfeleistungspflicht schon allein mit dem Notruf nach.


    Ich denke da nur an ein Beispiel eines verunglückten Pkw auf einer dunklen Landstraße in der Nacht, an der eine Frau alleine in ihrem Pkw vorbeifährt. Hier würde keiner der Frau einen Vorwurf machen, dass sie "nicht genauer hingeschaut" hätte oder "nicht ausgestiegen" wäre.


    Warum er aber die Hilfe ablehnte, scheint mir ein Rätsel. Auch, warum die Polizei nicht eigenständig gehandelt hatte (Eigenschutz / Unterbringung) ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Einmal editiert, zuletzt von M.Schwarzenberger ()

  • Nicht umsonst kommt man der gesetzlichen Hilfeleistungspflicht schon allein mit dem Notruf nach.


    Das stimmt so pauschal nicht. Man ist zur Hilfeleistung verpflichtet, wenn "dies erforderlich und [...] den Umständen nach zuzumuten [ist], insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten". [Quelle]


    Ich denke da nur an ein Beispiel eines verunglückten Pkw auf einer dunklen Landstraße in der Nacht, an der eine Frau alleine in ihrem Pkw vorbeifährt. Hier würde keiner der Frau einen Vorwurf machen, dass sie "nicht genauer hingeschaut" hätte oder "nicht ausgestiegen" wäre.


    Das ist sicher ein Beispiel dafür, dass ein Notruf die Hilfeleistungspflicht hinreichend erfüllen kann, da es einer Frau unter Umständen eben nicht zuzumuten ist, nachts auf einer einsamen Landstraße anzuhalten, da damit womöglich eine erhebliche eigene Gefahr einhergeht.


    Für den Mann aus dem hier diskutierten Fall kann das aber ganz anders aussehen. Zumindest theoretisch. Praktisch wird er wohl kaum verurteilt (oder überhaupt beschuldigt) werden.

  • Zitat

    Naja, man kann sich drüber streiten. Nicht umsonst kommt man der gesetzlichen Hilfeleistungspflicht schon allein mit dem Notruf nach.


    Wenn's nicht vor mir schon erwähnt worden wäre.... das stimmt so pauschal gesagt definitiv nicht!