RettSan verklagt Arbeitgeber

  • Vor allem ist - Neben der geringeren Verantwortung - auch die weitaus höhere Qualifikation des RA ausschlaggebend für das Gehalt.


    In D-Land richtet sich ebend die Entlohnung nach
    1) Qualifiaktion
    2) Verantwortung


    und dann irgendwann
    (Alter), Geschlecht, Neue / alte Bundesländer

  • In der üblichen rettungsdienstlichen Presse war von einer solchen Aktion nichts veröffentlicht, sonst hätte ich es vorliegen.

  • ..wenn ich es recht vermute, meinst du die Sache, bei der RettAss mit RS Vertrag nachweisen wollten oder nachgewiesen haben das Sie die selbe Arbeit /bzw Verantwortung wie Ihre Kollegen haben und deshalb einen RettAss Vertrag erstreiten wollten ....

    "Die Tugend in die Mitte", sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.

  • Danke für die interessanten Links, Pioneer ! Der Fall war mir bis dato nicht bekannt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.