Betriebssanitäter - was muss ein SanH/RH/RS/RA/NFS noch machen

  • Hallo zusammen,


    die Ausbildung zum Betriebssanitäter baut auf einem EH-Kurs auf und besteht aus 2 Teilen:


    1) Grundlehrgang: Grundlegende, allgemeingültige sanitätsdienstliche Ausbildung
    Umfang: 63 Unterrichtseinheit à 45 Minuten


    2) Aufbaulehrgang: Eine vorwiegend auf betriebliche Aufgaben aufbauende Ausbildung
    Umfang: 32 Unterrichtseinheit à 45 Minuten


    Jetzt Frage ich mich, welche Teile können für welche Ausbildung in welchem Umfang angerechnet werden?

  • Der ausschließlichl. Einsatz als BS ist im Grunde genommen die EH.
    Die ist RD angebotenen Lehrgänge bzw. Ausbildungen sind regelhaft höherwertiger.


    Anders ist dies beim Einsatz als AMA (Arbeitsmedizinischer Assistent).
    Dieser führt eigenständig Untersuchungen durch bzw. assistiert dabei.
    Vieles kann man sich "abgucken" - doch das vermittelt nicht das Hintergrundwissen.


    Der Lehrgang bspw. zur Durchführung von Gehörtests (G20, G20/1, G20/2) dauert eine Woche und vermittelt die Grundlagen zur eigenständigen Durchführung von Hörtest inkl. Otoskopie und Befunden.


    Ähnliches gilt bspw. Für Sehtests.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Der ausschließlichl. Einsatz als BS ist im Grunde genommen die EH.


    Das ist falsch. Nach einem BG EH-Kurs (9 UE) ist man betrieblicher Ersthelfer. Ab 1500 Mitarbeitern (oder bei entsprechenden Gefährdungsbeurteilung auch früher z.B. Baustellen ab 100 Mitarbeiter) muss ein Betriebssanitäter da sein, welcher insgesamt 95 UE durchlaufen hat (davon 32 UE medizinische Ausbildung).


    Quelle DGUV

  • Auch ein RH,RS,RA oder gar NFS muss, um als Betriebssanitäter tätig zu werden, den Aufbaulehrgang gem. DGUV-Vorgaben besuchen und die danach folgende "Prüfung" bestehen.
    Die Rettungsdienstliche Ausbildung wird nur für den Grundlehrgang anerkannt.


    In dem Teil werden die ganzen Berufsgenossenschaftlichen Themen vermittelt; z.b. Umgang mit der Unfallmeldung ect.

  • Ich hänge mich hier mal ran... An diversen Fundstellen im Internet (z.B. https://www.bghm.de/arbeitssch…g-der-betriebssanitaeter/) findet sich wörtlich oder sinngemäß folgende Aussage: "Heilgehilfen nach den Bergverordnungen der Länder sind den Betriebssanitätern gleichgestellt".
    Weiß jemand, ob Heilgehilfen noch irgendeine Weiterbildung besuchen müssen, damit sie in nicht bergbaulichen Unternehmen als Betriebssanitäter eingesetzt werden können?

  • Hallo Blackylein,


    vielen Dank für deine Antwort. Ich scheine mich missverständlich ausgedrückt zu haben. Zur Zeit bin ich als Heilgehilfe auf einem Bergwerk tätig.


    Was ich meinte war die Frage "Was muss ich als Heilgehilfe noch machen, damit ich auch in anderen Unternehmen als Betriebssanitäter eingesetzt werden kann?"


    Schließlich findet sich an mehreren Fundstellen die Aussage dass Heilgehilfen gleichwertig mit Betriebssanitätern sind.