Lehrrettungswachen für NotSan

  • Hallo zusammen,


    dürfen NotSan Azubis nur auf Lehrrettungswachen zum Einsatz kommen oder reicht eine LRW im Kreis aus und die Azubis können nach belieben auf den anderen Wachen (z.B. Stützpunktwachen und Außenwachen) eingesetzt werden?

  • Für BaWü gilt: Definitives nein!
    Auszubildende dürfen nur auf den genehmigten Lehrrettungswachen zum Einsatz kommen und sind sogar einer Wache fest zuzuordnen. Die Anzahl der Auszubildenden ergibt sich aus den vorhandenen Praxisanleitern und Rettungsmitteln.
    Ein Einsatz außerhalb der Lehrrettungswachen ist nur statthaft wenn dies vorab durch das RP genehmigt wird. Die betrifft übrigens auch die Auszubildenden im dritten Lehrjahr die bereits als zweiter Mann am RTW eingesetzt werden.


    Steht so auch im Bescheid den die RPs für die Zulassung verschicken.
    Hintergrund ist die Bereitstellung des Übungsmaterials, Rückzugraumes, etc. für den Auszubildenden bzw. der Zugriff auf den Praxisanleiter.

  • Es gab auch mal für BaWü ein Schriftstück, welches die Anforderungen an eine Lehrrettungswache für NotSan-Azubis definiert. Darin wurde auch davon gesprochen, dass diese Wache auch ein Fahrzeug im Nachtdienst im Einsatz haben muss. Da ich das Schriftstück nicht mehr finden kann, würde ich mich freuen, wenn es mir jemand zukommen lassen könnte.


    Danke


    Eddy

  • Guten Tag.



    Besitzt jemand die oben erwähnten Schriftstücke des RP Karlsruhe bezüglich der Zulassung als Lehrrettungswache und des Einsatzes der Azubis an diesen Wachen? Ich wäre hochgradig begeistert, die mal lesen zu dürfen.



    Grüße

    C.J.

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