Es gibt wohl ein Ersatzpräparat, ein Krankenhaus im Nachbarkreis benutzt das. Hat in Deutschland aber keine Zulassung. Weiß aber leider nicht wie das heißt.
Es könnte sich um Aspégic von der Firma Sanofi (CH) handeln.
Es gibt wohl ein Ersatzpräparat, ein Krankenhaus im Nachbarkreis benutzt das. Hat in Deutschland aber keine Zulassung. Weiß aber leider nicht wie das heißt.
Es könnte sich um Aspégic von der Firma Sanofi (CH) handeln.
Es könnte sich um Aspégic von der Firma Sanofi (CH) handeln.
Dem ist so:
Laut unserer Apotheke gibts das auch derzeit nicht. Hat da vielleicht zufällig wer einen Kontakt, wo noch ordentlich gelagert wird?
Ich hätte keine Meldung vorliegen, dass Aspégic nicht lieferbar wäre. Es könnte höchstens ein rechtliches Problem bestehen, wenn es in Deutschland vertrieben oder verwendet wird.
Letztes Jahr gab es auch Probleme in CH
Zzt nichts bekannt
Der Bezug dieses Produktes nach Deutschland ist als Import gemäß den Ausnahmeregelungen in § 73 AMG möglich.
Der Bezug dieses Produktes nach Deutschland ist als Import gemäß den Ausnahmeregelungen in § 73 AMG möglich.
Angesichts der nahezu unüberschaubaren Regelungsvielfalt in dieser Norm wäre es ja schon hilfreich, den passenden Ausnahmetatbestand etwas genauer zu bezeichnen ...
§73 (3) 3.
Zitat von §73 (3) 3. AMG[Abweichend von Absatz 1 Satz 1 dürfen Fertigarzneimittel [...] in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden, wenn] für sie hinsichtlich des Wirkstoffs identische und hinsichtlich der Wirkstärke vergleichbare Arzneimittel für das betreffende Anwendungsgebiet im Geltungsbereich des Gesetzes nicht zur Verfügung stehen.
§73 (3) 3.
§ 73 Abs. 3 S. 3 AMG verweist für Einzelheiten auf die ApoBetrO, kann also wohl kaum gemeint sein.
§ 73 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 AMG ist eine von mehreren kumulativen Voraussetzungen, die alle erfüllt werden müssen (weil Nr. 1-3 mit "und" verknüpft sind). Nr. 1 (" von Apotheken auf vorliegende Bestellung einzelner Personen in geringer Menge bestellt und von diesen Apotheken im Rahmen der bestehenden Apothekenbetriebserlaubnis abgegeben") scheint mir dabei diese Alternative für Rettungsdienst (und Klinik) nicht fruchtbar zu machen. Auch die weiteren Alternativen in S. 1 scheinen mir auf den ersten Blick nur Krankenhäuser und deren Patienten bzw. die Bevorratung durch Apotheken, Berufsgenossenschaften und den Geschäftsbereich des BMI zu betreffen. Der Rettungsdienst kommt da nicht vor.
Was übersehe ich?
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