Münchner kassiert Knöllchen, während er Erste Hilfe leistet

  • https://www.merkur.de/lokales/…ilfe-leistet-8791016.html



    „Ich habe im April 2016 Erste Hilfe geleistet und währenddessen einen Strafzettel über 15 Euro bekommen. Ich war gleich bei der Polizei, doch man rückte nicht davon ab, auch nicht, als ich viele Briefe schrieb. Man drohte mir sogar Erzwingungshaft an! Die Sache geht jetzt vor das Amtsgericht in Viechtach.“



    So ein Verhalten der Polizei ist halt nicht förderlich, wenn man die breite Bevölkerung dazu animieren will mehr erste Hilfe zu leisten.....

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Interessant wäre die Argumentation der Polizei, bzw. eine sachliche Beschreibung des Falls. Leider sind solche Nachrichten immer recht dünn an Informationen und verkommen dann schnell zur inhaltlosen Stimmungsmache. Auch wenn ich natürlich grundsätzlich erst Mal davon ausgehe, dass der Mann sicher im Recht war. :flag_of_truce:

  • Witzig, ich würde eher davon ausgehen, dass die Polizei hier korrekt handelt und sich da jemand ganz furchtbar wichtig machen will.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • „Ich habe im April 2016 Erste Hilfe geleistet und währenddessen einen Strafzettel über 15 Euro bekommen. Ich war gleich bei der Polizei, doch man rückte nicht davon ab, auch nicht, als ich viele Briefe schrieb. Man drohte mir sogar Erzwingungshaft an! Die Sache geht jetzt vor das Amtsgericht in Viechtach.“


    Aus dem kurzen Text kann man natürlich in keiner Weise ausreichende Informationen für eine sinnvolle Bewertung des Sachverhalts entnehmen; feststellen lässt sich nur, dass die Schilderung so bereits in sich unschlüssig ist:


    Erst gibt's eine Verwarnung mit dem Angebot, durch Zahlung von 15,- € die Sache zu erledigen ("Strafzettel"), verbunden direkt mit der Anhörung für das Bußgeldverfahren. Geht die Zahlung nicht fristgemäß ein, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, an dessen Ende (nach Anhörung des Betroffenen) ggf. ein Bußgeldbescheid ergeht. Dieser wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn kein Einspruch eingeht. Geht ein Einspruch ein, hat der Bußgeldrichter beim Amtsgericht durch Urteil zu entscheiden. Gegen ein solches Urteil ist nur die Rechtsbeschwerde (analog einer Revision) zum Oberlandesgericht zulässig. Sind Bußgeldbescheid oder Bußgeldurteil rechtskräftig, werden Bußgeld und Kosten beigetrieben. Das kann auch durch Erzwingungshaft erfolgen.


    Mithin kann "die Sache" nicht erst jetzt "vor das Amtsgericht" gehen, wenn zuvor bereits Erzwingungshaft angedroht wurde. Entweder gibt es bereits einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid oder eine rechtskräftige Verurteilung und es wird nur noch um dessen Vollstreckung gestritten - dann aber nichts mehr in der Sache geprüft -, oder es kann noch keine Androhung von Erzwingungshaft gegeben haben. Der zeitliche Ablauf legt dabei eher nahe, dass das Bußgeldverfahren bereits (zu Ungunsten des Betroffenen) abgeschlossen ist, und das wiederum deutet nicht nur darauf hin, dass er die Sachlage unvollständig schildert, sondern auch, dass er entweder Rechtsmittel versäumt hat oder vor Gericht verloren hat. Beides begründet eher die Vermutung, dass nicht "die Polizei" - die in der Regel ohnehin für das weitere Verfahren nicht zuständig sein dürfte - einen Fehler gemacht hat, sondern der Betroffene. Wissen kann man's freilich nicht.

  • Dennoch interessiert mich brennend, wie es so weit kommen konnte, auch wenn die hier wiedergegebene Schilderung nicht stimmig ist.
    Ist doch an und für sich der Fall für das Opportunitätsprinzip.


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