moin.
gibt's da irgendwelche richtlinien oder sonstige gepflogenheiten? am besten mit quelle.
herzlichsten dank.
clara
moin.
gibt's da irgendwelche richtlinien oder sonstige gepflogenheiten? am besten mit quelle.
herzlichsten dank.
clara
Außer in der FwDV geregelten 20 Stunden Erste Hilfe mit Feuerwehr Spezifischen Teil ist keine Notfallmedizinische Ausbildung vorgesehen.
wie sieht dieser feuerwehrspezifische teil aus?
Meine Information ist zwar schon etwas älter, aber wir hatten während meines RS-Lehrgangs 2013 mal privat eine Führung bei der Berufsfeuerwehr in Mannheim organisiert.
Dabei kamen wir auch auf die Ausbildung der Kameraden in rettungsdienstlicher Hinsicht zu sprechen. Der Kollege meinte, dass bisher nur der Erste-Hilfe-Lehrgang (16 UE)
durchgeführt werden würde. Seinerzeit war aber wohl ein Expertengremium der Landesfeuerwehrschule an der Planung eines "Feuerwehrsanitäters" befasst. Was daraus aber
zwischenzeitlich geworden ist, dass kann ich dir leider nicht sagen.
Schau mal auf die Website der Landesfeuerwehrschule Ba-Wü unter Lernzielkataloge, dann LZK Truppmannausbildung Teil 1 ab Seite 24:
Je nachdem worum es dir geht, muss zwischen Berufsfeuerwehr und freiwilliger FW hinsichtlich der med. Ausbildung unterschieden werden.
Es ist meines Wissens nach (zumindest in Ba- Wü) üblich, das Beamte der Berfusfeuerwehren in der Ausbildung zum "Feuerwehrmann" den Rettungssanitäter ablegen, es sei denn natürlich, sie kommen von vorneherein mit einer entsprechenden oder höheren Ausbildung.
Bei den Freiwilligen ist mindestens das Abzulegen, was meine Vorredner/ -schreiber unter der FwDV verlinkt haben. Hier finden dann i.d.R. Auffrischungen und Weiterbildungen an den Dienstabenden statt.
Der mD FW Mann wird i.d.R. RettSan. Die gD Kräfte kriegen zwar die Theorie, aber ohne Praxis und Prüfung werden diese nur RettSan wenn sie sich selber drum kümmern.
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