ZitatWenn auch das Gutachten des Luftfahrbundesamtes noch aussteht und erst in einigen Tagen zu erwarten ist, so ist doch inzwischen der Hergang des Unfalls, bei dem am 23. Januar wenige hundert Meter von Rheinhausen entfernt ein Hubschrauber der DRF Luftrettung und ein einmotoriges Sportflugzeug der Marke Piper PA 28 aus der Schweiz zusammengestoßen sind und bei deren Absturz auf die umliegenden Felder alle vier Insassen ums Leben kamen, klar.
1. Der Unfall wird durch die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) untersucht gemäß Flugunfalluntersuchungsgesetz (FlUUG). Die BFU ist eine eigenständige Bundesoberbehörde, die direkt dem Bundesministerium für Verkehr (und was da sonst zugerichtet wird) unterstellt ist. Das LBA ist ebenfalls eine Bundesoberbehörde, die ebenfalls (quasi neben der BFU) dem Bundesministerium unterstellt ist. Diese Trennung ist logisch und wichtig, um auch Vorgänge des LBA neutral zu betrachten.
2. Ziel einer BfU Untersuchung ist es nie, eine Schuldfrage zu klären, sondern immer, die Unfallursachen herauszufinden, um die Luftfahrt zukünftig sicherer zu machen. Die Schuldfrage klärt am ehesten ein Strafgericht.
3. Vor der Veröffentlichung eines Gutachtens von Experten in einer Zeitung die Schuldfrage geklärt haben zu wollen, finde ich schwach.
Alles in allem, schlechter Journalismus, wie man ihn wohl inzwischen oft auch erwartet.