Sueddeutsche vom 12.Juni 2018: "Ein Herz für Organspenden"
Wenn es nach der Union geht, sollten künftig alle Ärzte - also auch die in kleinen Kreiskrankenhäusern - in ein solches Register schauen können. Bislang gibt es eine solche Liste potenzieller Organspender noch nicht. Im Transplantationsgesetz steht zwar, dass das Bundesgesundheitsministerium anordnen könnte, dass eine "Stelle" die Spendeentscheidung der Patienten speichert und sie "berechtigten Personen" zugänglich macht. Doch eine konkrete Verordnung fehlt dazu. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte, man warte hier noch auf die lang angekündigte elektronische Gesundheitskarte. Auf ihr könnte auch ein digitaler Organspendeausweis Platz finden.
Also ich finde es gut, einerseits den leidigen Papperdeckel abzuschaffen aber andererseits auch alle Kassenpatienten aktiv zu befragen. Sozusagen eine Entscheidungslösung...