welt.de: "Düsseldorf: 40-Jährige verursacht Unfall mit Todesfolge – und fährt weiter zur Arbeit"

  • Da geht es dann rechtlich aber nicht hauptsächlich um Unterlassene Hilfeleistung, sondern fahrlässige Tötung, oder?

    Und was ich mich ernsthaft auch frage: könnte da ein Tötung als Unterlassungsdelikt nach §13 StgB zu prüfen sein, oder ist das viel zu abwegig?

  • könnte da ein Tötung als Unterlassungsdelikt nach §13 StgB zu prüfen sein, oder ist das viel zu abwegig?

    Das ist nicht abwegig. Die verursachende Fahrerin ist Garantin aus Ingerenz, zu Deutsch: aus gefahrschaffendem Vorverhalten. Mit anderen Worten: Wenn ich einen Unfall vorwerfbar verursacht habe, macht mich das zum Garanten für die bei diesem Unfall verletzten Personen.


    Schwierigkeiten bereitet in solchen Fällen immer der Kausalitätsnachweis. Sprich, es muss bewiesen werden, dass der betroffene Verletzte aufgrund der Unterlassung gestorben ist, also dass er überlebt hätte, wenn die Unfallverursacherin die Hilfeleistung nicht unterlassen hätte.

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  • Da geht es dann rechtlich aber nicht hauptsächlich um Unterlassene Hilfeleistung, sondern fahrlässige Tötung, oder?

    Sischer datt. (Durch den Unfall selbst.)

    Schwierigkeiten bereitet in solchen Fällen immer der Kausalitätsnachweis. Sprich, es muss bewiesen werden, dass der betroffene Verletzte aufgrund der Unterlassung gestorben ist, also dass er überlebt hätte, wenn die Unfallverursacherin die Hilfeleistung nicht unterlassen hätte.

    Wer allerdings die Möglichkeit erkennt, dass der Verletzte sterben kann, wenn man keine Hilfe leistet / keinen Notruf absetzt / usw., sondern einfach flüchtet - besonders relevant, wenn keine anderen Zeugen erkennbar sind - , und das zumindest billigend in Kauf nimmt, hat schon einmal Tötungsvorsatz. Und wenn sich nicht nachweisen lässt, dass der Verletzte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei Hilfeleistung/Notruf überlebt hätte, dann ist es zumindest ein versuchtes Tötungsverbrechen; vollendet ist es, wenn der Nachweis gelingt.


    In der Konstellation, dass jemand vom Unfallort flüchtet, um nicht als Verantwortlicher für den Unfall (= Täter einer fahrlässigen Körperverletzung oder anderer (Verkehrs-)Straftaten) ermittelt zu werden, und dabei erkennt und billigend in Kauf nimmt, dass der Verletzte deshalb sterben kann, liegt zudem das Mordmerkmal "zur Verdeckung einer Straftat" vor, es geht dann also um versuchten oder vollendeten Mord.


    (Aber in den nördlicheren Ländern sieht man das meistens alles nicht so streng. Wird also schon nichts passieren.)

  • 50 Tagessätze und 3 Monate Entzug der Fahrerlaubnis werden es schon werden........:rolleyes:8o


    War sicher ein Akt des Momentanversagens und die Flucht war eine Affekthandlung unter Schock.