Rettungsdiensthelfer

  • Hallo zusammen,


    ich bitte mal um Schwarmintelligenz.


    Mir liegt eine Urkunde vor von einer bayerischen Schule, wonach sich ein Absolvent besagter Schule nun wohl "Rettungsdiensthelfer" (wohlgemerkt nicht Rettungshelfer) nennen darf.

    Dieser RDH, so auch die wohl offizielle Abkürzung, beruft sich auf eine Ausbildung nach BayRettSanV.

    Absolviert hat der Teilnehmer letztes Jahr bereits einen vier - wöchigen Theorie - Teil und ein ebenso langes KH - Praktikum. Auf einer Rettungswache war er bis dato noch nicht.


    Kennt diese Ausbildung zufällig jemand und kann mir sagen wie man die Einordnung muss / kann / soll?

  • In Bayern ist der Rettungssanitäter modular aufgebaut und zwar wie folgt:


    Grundlehrgang für angehende Rettungssanitäter (auch genannt: Rettungsdiensthelfer) - 160h Schule, abschließend meistens mit einer Prüfung (aber nicht zwingend)

    KH Praxiseinsatz - 160h in verschiedenen Stationen, mittlerweile eine Woche sogar in einem Altenheim ableistbar. (Geriatrie / Pflege / Notaufnahme / Intensiv -Anästhesie)

    RW Praxiseinsatz - 160h Praktikum in einer Lehrrettungswache, 40h KTP, 120h RTW


    mit diesem Nachweis kann sich der Kandidat in einem (bay.) Abschlusslehrgang Rettungssanitäter anmelden. Dieser beinhaltet 40h Schule + Prüfung.


    Ich hoffe ich konnte helfen.

  • Durchaus, ja.


    Das bedeutet, dass das was (eigentlich alle) andere Bundesländer den Rettungsdienst - Grundlehrgang nennen ist in Bayern der Rettungsdiensthelfer?

    Zählt das schon als eigene Qualifikation? Man man mir dem Rettungsdiensthelfer in anderen Bundesländern zum RS - Abschlusslehrgang gehen bzw. dann auch die Abschlussprüfung machen?

  • tja, da wirds schwierig und der richtige ansprechpartner ist wahrscheinlich eine prüfende Schule.


    Meines Wissens hat sich Bayern ja gegen die Novellierung des Rettungssanitäter aufgebäumt und die Verschiebung der mehr-Theorie abgelehnt? Also restliches Land: 240h Grundlehrgang - dafür nur 80h KH Praktikum. (afaik)


    ich bezweifle also dass man den Grundlehrgang (der mittlerweile in Bayern sehr wohl so heißt, nur der Begriff RDH-Kurs wird wohl nie sterben) vermischen kann.

  • Rettungshelfer, Rettungsdiensthelfer, Rettungshelfer NRW sind unterschiedliche Bezeichnungen für durchaus sehr unterschiedliche Ausbildungsstände die es in einigen Bundesländern (nicht allen) gibt und die nicht gleichbedeutend sind. Es war früher meist der RS Grundlehrgang, ggf. mit einem Teil oder sämtlichen RS Praktika. NRW ist davon irgendwann stark ausgeschert und hat den Theorieteil drastisch reduziert, das wurde damals hier im Forum auch groß diskutiert. Es gibt auch Bundesländer, den den R(D)H (NRW) gar nicht kennen. Da gibt's dann wieder Hilfsorganisationen, die das intern als sanitätsdienstliche Qualifikation nutzen, aber zumindest im öffentlichen Rettungsdienst gibt's die dann gar nicht (Beispiel SH, dafür gibt es da dann den Rettungssanitäter mit Einsatzerfahrung - RSE).


    Die Möglichkeit in unterschiedlichen Bundesländern den RS-Abschluss zu machen, hat sich etwas verschlechtert, seit diese nicht mehr bundeseinheitlich ist. Die Prüfung geschieht immer nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung desjenigen Bundeslandes, in dessen Zuständigkeit die Prüfung abgelegt werden soll. Ist der Grundlehrgang nunmehr nur vierwöchig und nicht nach neuen Regeln sechswöchig (dafür nur noch zwei Wochen Klinikpraktikum), kann man nur noch auf Übergangsfristen hoffen. Andernfalls wird es mit der Anerkennung nichts.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!