Hallo zusammen,
ich bitte mal um Schwarmintelligenz.
Mir liegt eine Urkunde vor von einer bayerischen Schule, wonach sich ein Absolvent besagter Schule nun wohl "Rettungsdiensthelfer" (wohlgemerkt nicht Rettungshelfer) nennen darf.
Dieser RDH, so auch die wohl offizielle Abkürzung, beruft sich auf eine Ausbildung nach BayRettSanV.
Absolviert hat der Teilnehmer letztes Jahr bereits einen vier - wöchigen Theorie - Teil und ein ebenso langes KH - Praktikum. Auf einer Rettungswache war er bis dato noch nicht.
Kennt diese Ausbildung zufällig jemand und kann mir sagen wie man die Einordnung muss / kann / soll?