Rettungsdienst: Wissenschaftlicher Dienst sieht Regelungsmöglichkeiten beim Bund
ZitatBerlin – Durch die medizinische Weiterentwicklung der Notfallmedizin sowie die Erweiterung des Leistungsumfangs kann der Rettungsdienst verfassungsrechtlich betrachtet der Gesundheitsversorgung und nicht mehr ausschließlich der Gefahrenabwehr zugerechnet werden.
Daraus kann sich eine gesetzgeberische Kompetenz für die Bundespolitik ergeben, speziell in dem Fall, wenn der Not- und Rettungsdienst ein eigenständiger Leistungsbereich im Sozialgesetzbuch V (SGB V) werden würde. Das geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hervor, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
EDIT: Gutachten geht morgen online.