OK.
Dann lass es mich zum Zwecke des Verständnisses - und Vermeidung von Missverständnissen!!! - etwas genauer differenzieren.
Es geht mir um die willentliche Auslöschung von Leben.
Nicht um den Bereich der unbeabsichtigten Tötung.
Insofern ist die Bezeichnung Mörder für den willentlichen Täter passend, da dessen Beweggründe dann nur niedere sein können.
M.E. auch im Falle der Nothilfe u/o Notwehr. Es gibt andere, weniger invasive Möglichkeiten.
Und um den Bogen zurück zum RD-Forum zu finden:
"weniger invasive Möglichkeiten" müssen auch bei Inanspruchnahme der Notkompetenz in Erwägung gezogen werden...
Medic5754.
PS:
Vielleicht würdet Ihr das Thema Todesstrafe etwas anders sehen, wenn Ihr wie ich zwei sehr liebe Freunde durch Mord und vorsätzlicher Faherflucht verloren hättet. Und ein Arbeitskollege im RD einfach mal so nach seinem Dienst an einer roten Ampel eine Frau in einem Wagen neben ihm erschiesst. Grund? Seine Freundin (und Partnerin auf dem RTW) hatte Schluss gemacht, und er war wütend auf alle Frauen.