Arzt (+RH) auf RTW - Was ist möglich?

  • Hallihallo!


    Nun möchte ich Euch zu folgendem Sachverhalt um Eure Meinung bitten:


    Ein Arzt, der zugleich bereits vor Jahren den Rettungshelfer gemacht hat, möchte wieder im Rettungsdienst tätig sein (Vergütung auf Abruf nach Stunden). Wie darf dieser Arzt nun eingesetzt werden?


    - Darf der Arzt und zugleich RH eigenverantwortlich auf dem RTW fahren, ohne dass ein üblicherweise erforderlicher Rettungsassistent auf dem RTW mitfährt?


    - Wie soll der Arzt sich verhalten, wenn er eine Situation kommt, bei der die Gabe von Mediikamten oder das Ergreifen von Maßnahmen erforderlich ist, die über die Notkompetenz hinausgehen (Stichwort "Garantenstellung")?


    Was meint Ihr?


    LG,
    Atropin

  • Die Besetzung der Rettungsmittel ist in den Landesrettungsdienst-gesetzen geregelt.
    Ein Arzt hat eine relative Behandlungsfreiheit und für ihn gilt die Notkompetenz nicht

  • Ziemlich alte Diskussion - aber deshalb nicht minder kompliziert.


    Den im Rettungsdienstgesetz vorgeschriebenen RettAss kann er schon mal NICHT ersetzen, der muss auf jeden Fall dabei sein.
    Bleibt die Möglichkeit, als Fahrer eingesetzt zu werden, womit dem RDG unter Umständen (je nach Bundesland) genüge getan ist, was die regelgerechte Besetzung des Rettungsmittel angeht (z.B. in BaWü RettAss + geeignete Person).
    Allerdings kommt er dabei fast zwangsläufi in die von dir schon angedeutete Konfliktsituation, was seine Tätigkeit angeht.
    Des Weiteren tritt eine Tätigkeit des Arztes als RA oder RS/RH meines Wissens in Konflikt mit der Approbationsordnung. Wenn er einmal Arzt ist, kann er auch nur noch als solcher tätig werden...


    Ziemlich komplizierte Sache, vielleicht äußern sich ja noch unsere Juristen dazu.


    Ich persönlich würde jedenfalls dem Doc davon abraten, als RS/RA tätig zu werden. Wir hatten auch schon einige studentische Aushilfen, die auch im Praktischen Jahr noch regelmäßig gefahren sind, die Tätigkeit im RD aber nach der Approbation (teilweise mit Träne im Knopfloch) aufgegeben haben...


    Jörg

    Einmal editiert, zuletzt von Jörg Holzmann ()

  • Wenn der RD Träger (so wie bei uns) vorgibt, daß ein RTW mit RA + RS zu besetzen ist, dann läuft das auch so, wenn nun der RA oder RS so nebenbei auch noch aprobierter Mediziner ist,weil Er / Sie sich damit daß Studium finanziert hat, ist das doch OK, mal abgesehn von dem Geschrei sowas killt Arbeitsplätze !
    Mal ganz ehrlich, wenn mein Teampartner RS und auch nebenbei promovierter Akademiker ist, da reg ich mich doch net auf, `n NEF kann man sich immer kommen lassen ! :D
    Gruß an die Kollegen in diversen RD Bereichen in Süd- und Ostdeutschland, Notfallkoffer vom RTW dürfen im Einsatz geöffnet werden, auch wenn sie verblombt sind ! :D
    Ausschlaggebend ist generell immer was der RD Träger vorgibt, ansonsten ist immer der "Arzt" der Chef im Ring !

  • Hab da neulich Horrorstories von einer Kollegin (RA) gehört, die mit `nem Arzt verheiratet war und mit diesem im Schwarzwald auf `nen VU zugekommen ist, die angeforderte RTW Besatzung wollte um`s verrecken nicht die "verplombten" Notfallkoffer rausrücken, obwohl ein Arzt zugegen war ! ?(


    Und ich glaube und vertraue Anja !

  • Auch dann nicht, wenn sich Dein Gegenüber als Arzt und RA ausweist und seine Begleitung als RA, Respekt....Hut ab, wer einen hat ! ?(

  • Wir wissen ja nicht, was dort passiert ist und ich denke nicht, das ein RTW seine Koffer verplompt hat, ausser ggf den Kinderkoffer, den man ja so gut wie nie braucht.

  • Hallo Sven,


    so wie Du das beschreibst, ist das auch kein Problem (mal abgesehen von der ärztlichen Garantenstellung). Kann der Arzt bei Euch auch einen Rettungsassistenten ersetzen und somit z.B. der RTW mit einem RS und einem Arzt (gleichzeitig auch RH) ausrücken?


    LG,
    Atropin

  • Zitat

    Original von Klaus
    (...) und ich denke nicht, das ein RTW seine Koffer verplompt hat, ausser ggf den Kinderkoffer, den man ja so gut wie nie braucht.


    @ Klaus:


    Du magst es kaum glauben. Aber in unserer gemeinsamen Heimatstadt wurde der dortige private RD seinerzeit vom Gesundheitsamt dazu verdonnert sämtliche Notfallkoffer zu verplomben. Sowie die Notfallkoffer, den Defi und das Beatmungsgerät mit Kette und Schloss zu sichern.
    Es gibt also nichts, was es nicht gibt.

  • Bei uns kommt es von Zeit zu Zeit auch mal vor, das sich Ärzte auf den RTW`s tummeln, aber diese haben alle den Notarztschein und können dementsprechend tätig werden. Allerdings fahren diese dann nur als dritte mit, um halt die oben genannte Komplikationen zu umgehen. Der ELS wird dann halt nur mitgeteilt, das das Fahrzeug nun mit einem Notarzt besetzt ist. Nur sind keine BTM`s an Bord. Entweder bringt der Arzt diese mit (selten) und verschließt diese im Medifach (Arzt behält dann alleine den Schlüssel, oder man muß mit dem Arbeiten, was man hat. Beim ACS wird dann zwar das Morphin vermißt, aber Schmerzen nach Unfällen kann man auch hervorragend mit Ketanest und Dormicum bekämpfen.


    Nebenbei bemerkt waren so gut wie alle dieser Ärzte vorher RA oder RS.

  • Bei dieser Konstellation müßte der RA in organisatorischen Fragen laut Arbeitsvertrag die Führung haben, in medizinischen Fragen selbstverständlich der Arzt.


    Dies führt auf Dauer selbstverständlich zu Konflikten, die sich die meisten Akademiker bewußt sind und deshalb, wenn sie wieder im RD arbeiten wollen, hauptsächlich in ihrer der Qualikfikation entsprechenden Rolle, nämlich als Notarzt nur tätig werden.

  • Zitat

    Original von Medic5754


    @ Klaus:


    Du magst es kaum glauben. Aber in unserer gemeinsamen Heimatstadt wurde der dortige private RD seinerzeit vom Gesundheitsamt dazu verdonnert sämtliche Notfallkoffer zu verplomben. Sowie die Notfallkoffer, den Defi und das Beatmungsgerät mit Kette und Schloss zu sichern.
    Es gibt also nichts, was es nicht gibt.


    Jetzt bin ich aber baff!
    Gab es daür eine Begründung, das der K-D F... es derart sichern musste? Ich denke, Rettung ist er jedenfalls nicht gefahren, oder? Aber sein Ami-RTW war ein steiler Zahn gewesen...

  • @ Klaus:


    Es war reine Schikane seitens der Stadt. Du weisst ja selbst wie man in dieser Stadt (BF + JUH + DRK) gestrickt ist.
    Und doch. KDF ist Rettung gefahren. Von 1989-Mitte der 90er. Dann gab es ienen tödlichen Vorfall der von den RA verschuldet wurde. Daraufhin wurde die Konzession für die Rettung entzogen, und man fährt heute mit den US-Ambulanzen qualifizierten KTP.

  • Die SChikane versteh ich nicht...


    Entweder man braucht das Equipment, dann frage ich mich warums verschlossen sein soll... oder man braucht es nicht und dann nimmt man es vom Fahrzeug...


    Kette, Schloss??? Unsinn in meinen AUgen.... Reiner Unfug


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Der Arzt kann den RettAss nur ersetzen, wenn er auch die Rettungsassistentenernennungsurkunde vorweisen kann, ansonsten ist er das, was er an rettungsdienstlicher Qualifikation vorweisen kann (RS, im besprochenen Fall hier halt RH).


    Für den Rettungsdienst außerhalb Bayerns ist der Fachkundenachweis erforderlich, ohne den hilft einem alles Arzt-sein nichts.


    Gruß, Oli

  • Hallo Oliver,


    tja, das mit dem Arzt als "Rettungsassistent per Ritterschlag" wird wohl bei jedem Rettungsdienst unterschiedlich gesehen.
    Dass ein Arzt mit Notarztscheinn gelegentlich als Dritter mitfährt, ist wohl kaum Sinn der Sache. Das mag zwar im Einzelfall für den Patient durchaus positiv sein, aber global betrachtet hinsichtlich der Berechnung der Vorhaltemenge an Fahrzeugen, der Überwachung der Hilfsfristen und der Ärzte untereinander (wird bestimmt nicht jeder begeistert sein, wenn ein Kollege in seinem Bereich "wildert", da viele ja damit zu kämpfen haben, die 50 Einsätze zum Erhalt der NA-Quali zusammenzukratzen) nicht gerade konfliktfrei. Ich bin der Meinung, dass das reguläre NA-besetzte Rettungsmittel auf jeden Fall anfahren muss - unabhängig davon, ob ein Arzt (vom RTW / KTW) bereits vor Ort ist.


    Aber was darf der Arzt nun? Darf er zugleich RettAss sein (für das Einsatzorganisatorische usw.), aber im medizinischen Bereich die ärztliche Kompentenz (Maßnahmen, Medikamente) nutzen?


    LG,
    Atropin

  • Zitat

    Original von Atropin
    Hallo Oliver,


    tja, das mit dem Arzt als "Rettungsassistent per Ritterschlag" wird wohl bei jedem Rettungsdienst unterschiedlich gesehen.


    An einer gesetzlich geregelten Ausbildung gibt es nichts zu deuteln. Entweder man kann eine entsprechende Urkunde vorlegen oder aber man ist es halt nicht. Ein Arzt ist ja auch nicht Krankenpfleger, nur weil er hirarchisch oberhalb von dessen Einsatzgebiet angesiedelt ist... Es gibt (so unglaublich das für einige Mediziner auch sein mag) einige Dinge, die zwar in der RettAssAusbildung, nicht aber im Medizinstudium enthalten sind. Wenn das der ein oder andere RD anders sieht, ist das das persönliche Risiko der dort verantwortlichen.


    Zitat

    Dass ein Arzt mit Notarztscheinn gelegentlich als Dritter mitfährt, ist wohl kaum Sinn der Sache. Das mag zwar im Einzelfall für den Patient durchaus positiv sein, aber global betrachtet hinsichtlich der Berechnung der Vorhaltemenge an Fahrzeugen, der Überwachung der Hilfsfristen und der Ärzte untereinander (wird bestimmt nicht jeder begeistert sein, wenn ein Kollege in seinem Bereich "wildert", da viele ja damit zu kämpfen haben, die 50 Einsätze zum Erhalt der NA-Quali zusammenzukratzen) nicht gerade konfliktfrei. Ich bin der Meinung, dass das reguläre NA-besetzte Rettungsmittel auf jeden Fall anfahren muss - unabhängig davon, ob ein Arzt (vom RTW / KTW) bereits vor Ort ist.


    Das wurde von mir auch nicht angezweifelt. Der Arzt an Bord darf (und muß) alles tun, was er als Arzt einsetzen kann um dem Patienten zu helfen. Die damit einhergehenden Gewissenskonflikte sind das zentrale Thema aller Diskussionen um dieses Thema (nicht jeder Arzt legt gerne eine Thoraxdrainage - als im RD mitfahrender geht er aber das Risiko ein, entsprechende Patienten vorzufinden), das entbindet aber den regulären NA nicht von seiner Aufgabe, denn DER ist der ärztliche Bestandteil des RD, nicht der Praktikant auf dem RTW... Dabei geht es stumpf um rechtliche Dinge, Daniel wird sicher gerne den Link zu der entsprechenden Publikation aus Köln setzen denke ich.



    Zitat

    Aber was darf der Arzt nun? Darf er zugleich RettAss sein (für das Einsatzorganisatorische usw.), aber im medizinischen Bereich die ärztliche Kompentenz (Maßnahmen, Medikamente) nutzen?


    RettAss darf er sein, wenn er RettAss ist. NUR dann! Und wenn er das ist, darf er selbstverständlich all sein Können nutzen und einsetzen. Er sollte lediglich eine gute Versicherung haben, da die HiOrgs normalerweise keine Arzthaftpflichtversicherungen abgeschlossen haben.


    Gruß, Oli