ZitatAlles anzeigenOriginal von Jörg
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Jetzt kommt der Haken:
Die ausführenden Behörden der Länder, die die Urkunde ausstellen und die Voraussetzungen prüfen (in Ba-Wü z.B. das Regierungspräsidium Karsruhe), stellen teilweise -länderabhängig- eigene Bedingungen für die Anerkennung dieser RS-Stunden. Hier in Ba-Wü fordert das RP beispielsweise mindestens 480 Stunden NACH bestandenem Examen, d.h. es werden maximal 1120 Stunden angerechnet (auch wenn 10000 eingereicht werden). Jedes Land handhabt das unterschiedlich.
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Ich gebe hier ausdrücklich nicht wieder, was ich für SINNVOLL hielte, sondern was ich für RECHTENS halte!
Jörg
Ja klar aber schau mal hier
http://www.rp.baden-wuerttembe…B/menu/1116889/index.html
da ist unten ein PDF wo etwas von einem Anerkennungsjahr steht
Ich weiss ja auch nicht, könnte das hieseige RP eine Urkunde eines anderen Bundeslandes anzweifeln? Weil hier z.B. Stunden anerkannt worden sind.
IRONIE AN
Könnte es sein, daß irgend ein Spezialist in BaWü einer Urkunde aus Rheinland Pfalz oder NRW das Arbeiten in BaWü verbietet :PWas den Pfälzern aus Badner Sicht ja zu recht geschehen würde grins frech und verwegen
Huch sowas sollte man dann doch nicht laut denken oder?
IRONIE AUS
Grüße
Marco
P.S. Klar Deine Wiedergabe ist ja auch absolut korret. Nur ich finde es persönlich nicht sinvoll, aber ich glaube wir denken da beide ähnlich.