NK Maßnahmen trainieren

  • Hallo...


    also, vielleicht ne etwas ungewöhnliche Anfrage, aber ich brauch da mal ein paar Statements als Argumentationsgrundlage...


    Folgende Frage bitte ich Euch zu beantworten:


    Gibt es bei Euch (oder kennt ihr aus einem anderen Bereich) die Möglichkeit auf Arbeitszeit und in regelmäßigen Abständen Maßnahmen der Notkompetenz zu trainieren?


    Damit meine ich nicht die jährlichen Fortbildungen mit "Ich intubier ein Phantom und der Doktor schaut zu", sondern tatsächlich eine Abordnung in eine Klinik mit dem Ziel Intubation und Anlage von Venenzugängen unter ärztlicher Supervistion zu trainieren.


    Oder gibt es Kollegen (Ihr selbst oder jemand den Ihr kennt), die solche "Klinikpraktika" in ihrer Freizeit absolvieren können?


    Und noch eine Bitte:
    Keine Grundsatzdiskussion zur Notkompetenz!
    Falls Bedarf besteht nutzt einen der zahlreich bereits vorhandenen Threads!


    Danke!!!

  • Die Berufsfeuerwehr Dortmund bietet eine Art Klinikpraktikum in der Anästhesie von 2 Wochen Dauer für die Rettungsassistenten an. Dort werden vorrangig das Legen von periphervenösen Zugängen sowie die endotracheale Intubation geübt. Zählt ganz normal als Arbeitszeit. Wie häufig der einzelne Rettungsassistent dieses durchführen muss (z.B. 1x in drei Jahren) entzieht sich meiner Kenntniss. (Interne Bezeichnung: Lehrgang "Würgen und Stechen")


    Absolvieren kann jeder von uns das, wozu er in der Freizeit Lust hat. Ist ja auch seine freie Zeit / Urlaubszeit. Dann wird dazu im entsprechenden Krankenhaus in der dortigen Anästhsieabteilung nachgefragt. Durchführung an für sich ähnlich wie die verpflichtenden Klinikpraktika für angehende RS/RettAss, halt nur mit dem Schwerpunkt auf PVZ / ITN.
    Der Arbeitgeber sollte meiner Meinung nach diese Maßnahmen unterstützen, vor allem sollte er nichts dagegen haben, wenn seine Arbeitnehmer persönliches Engagement zeigen und evtl. 4 oder 5 Urlaubstage dafür opfern wollen. Es sichert ja auch nur die Qualität der Arbeit und dient ihm damit.

  • Bei uns halten sich die NEF-Rettungsassistenten während der warmen Jahreszeit bis Mittags im OP auf und haben so die Gelegenheit, Venen zu punktieren, mit der Maske zu beatmen und zu intubieren.


    Ansonsten stehen wir (Anästhesie) jeder anderen Wache in unserem Einsatzgebiet für Wiederholungspraktika zur Verfügung...



    Gruß,


    Ani

  • Wir haben die Möglichkeit, während unserer NEF-Dienste im Krankenhaus in der Anästhesie bzw. der Intensivstation zu hospitieren und entsprechende Maßnahmen durchzuführen, zählt dann zwangsläufig auch zur Arbeitszeit....

  • Auch wir haben regelmässig die Möglichkeit der Venenpunktion und Intubation in der Anästhesie oder auf Intensivstation durchzuführen.
    Einige machen dass während des NEF Dienstes andere wiederum opfern ein wenig Freizeit dafür

  • ist vielleicht etwas OT, aber:
    Wie regelt ihr das denn mit den Ausrückezeiten, wenn ihr während des NEF Dienstes Patienten einleitet ?????


    Ansonsten: DRK Hanau schickt die Mitarbeiter während der Arbeitszeit jährlich zum Klinik Praktikum (ist aber glaube ich freiwillig), DRK Langenselbold bietet -als ehrenamtliche Wache- die jährliche Hospitation auf freiwilliger Basis an, bezahlt aber die Zeit natürlich nicht.


    Gruss aus Atyrau/Kasachstan,
    T.

  • Zitat

    Original von ThorstenH
    Wie regelt ihr das denn mit den Ausrückezeiten, wenn ihr während des NEF Dienstes Patienten einleitet ?????


    Ich sehe da kein Problem - Weil der Doc an vielen NEF-Standorten auch erst von der Station kommen muß.

  • Naja, bei uns hat -falls der Doc länger braucht- der Assistent dann schon den Einsatz entgegen genommen und ggfs. mal in die Karte geschaut.


    ...

  • ThorstenH


    Ist bei uns ganz einfach: das Laryngoskop/die Maske dem Anästhesisten in die Hand drücken, in der Umkleide die Schuhe/Stiefel anziehen und zum NEF rennen.
    Ist schneller, als wenn man gerade auf dem Pott gesessen hätte... :D



    Gruß,


    Ani

  • bisherige Erfahrungen:


    JUH Oldenburg: nein
    DRK Wolfenbüttel: einmal jährlich für eine Woche Anästhesie (zumindest laut QM), also 40 Stunden Arbeitszeit Mo-Fr im Kreiskrankenhaus. Wobei ich in 2 Jahren Arbeit dort nicht einen einzigen Tag dieses Vergnügen hatte.

  • ich kann nur, wie das der kollege lumberjack gesagt hat, bestaetigen: hatte anfang des jahres das vergnuegen 2 wochen lang zu intubieren und zu punktieren. ist angenehm, nur "oft" macht man das auch nicht. zumal nen azubi da war, der auch gerne wollte. naja, man arrangiert sich halt irgendwie...


    aber man hat durchaus die moeglichkeit. zudem kann man aus der freizeit heraus auch ins kkh gehen und mitmachen (wenn man die aerzte kennt natuerlich)


    allerdings weiss ich nicht, wie das versicherungstechnisch abgesichert ist...

  • Zitat

    Original von schwester.micha
    allerdings weiss ich nicht, wie das versicherungstechnisch abgesichert ist...



    Krankenhäuser haben für Praktikanten, Famulanten, Hospitanten etc. Versicherungen abgeschlossen.
    Außerdem ist das Krankenhaus für Fälle, bei denen ein Patient zu Schaden kommt, haftpflichtversichert. Die Versicherungen zahlen dann zum Beispiel für subluxierte Zähne bei der Intubation, auch wenn das im Rahmen der Aus- oder Weiterbildung geschieht. Voraussetzung ist natürlich, daß keine Fahrlässigkeit vorliegt, also z.B. die Aufsichtspflicht durch einen (Fach-) Arzt gefehlt hat.



    Gruß,


    Ani

  • Gute Sache, hatte bis jezt drei Reas, da hat immer der Doc intubiert....Vielleicht sollte man mutiger sein und mal fragen, ob man es mal versuchen darf...Bei uns ist immer sofort das NEF da... 8)

  • Leider weder noch bei uns... aber I have a dream.. 2-3 Tage NK Schulung... 1 Tag Theorie inkl. Medis und Algorithmen und 1 oder 2 Tage KH Praktikum.



    Doch bei einer freigegebenen 30 Stunden Standard Soll- und darf Fortbildungsstundenanzahl läßt sich dieses Projekt bei diesem Arbeitgeber wohl leider nicht realiesieren lassen ;(

  • Hallo Vossi,


    ich bin hier neu aber ich kann dir zu der Frage gleich mal ne Antwort geben: Wir arbeiten in der Notaufnahme mit wenn wir nicht gerade raus müssen und dort legen wir Zugänge und helfen auch sonst den Schwestern. Das ganze wird von der Notaufnahme bestätigt und wird uns auch als Fortbildung angerechnet. Das Projekt läuft allerdings auch erst seit diesem Jahr. Desweitern haben wir auch die Möglichkeit in der Anästhesie mitzuarbeiten allerdings nur mit dem Diensthabenden Notarzt wenn man NEF hat.
    Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.
    Gruß Nicole

  • Bei meinem vorigen Arbeitgeber (DRK) wurde im Rahmen der 30-stündigen RA-Fortbildung intern eine "Notkompetenzschulung" mit (freiwilliger Teilnahme an) schriftlicher, mündlicher und praktischer Prüfung (CPR-Situation, ging in auch u.a. um neue ERC-Gudelines) durch Dozenten einer RD-Schule und den ÄLRD durchgeführt... danach hat jeder Teilnehmer ein Doku-Heft bekommen. Darin kann er von ihm durchgeführte "Notkompetenzmaßnahmen" dokumentieren und bestätigen lassen.


    Darüber hinaus besteht das Angebot (keine Pflicht), auf der Anästhesie mitzuarbeiten, was dann auch als Dienstzeit zählt... Voraussetzung hierfür ist die Eigeninitiative des Einzelnen...


    Bei meinem neuen Arbeitgeber (Schweiz) besteht die Möglichkeit, je nach Einsatzaufkommen in der Notfallambulanz und in der Anästhesie mitzuarbeiten.

  • Beim BRK wurde darauf kein großer Wert gelegt.
    Bei der JUH hingegen darf jeder Mitarbeiter auf Wunsch 1 Woche auf Arbeitszeit im KH in den verschiedenen Bereichen mitarbeiten.
    Dieses Angebot nimmt leider nicht jeder Mitarbeiter wahr.
    Dazu besteht die Möglichkeit beim NEF Dienst im OP mitzuarbeiten. Dies geschieht dann allerdings rein Ehrenamtlich.

  • Zitat

    Original von Andreas
    Dazu besteht die Möglichkeit beim NEF Dienst im OP mitzuarbeiten. Dies geschieht dann allerdings rein Ehrenamtlich.


    ?? Ist doch bezahlte Arbeitszeit ?(